Antrag der VFW - Grünpfeil für Radfahrer


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Bauausschusssitzung, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschusssitzung 22.06.2020 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 15.05.2020 stellte die Vereinigte Freie Wählergemeinschaft Kirchheim/Heimstetten e.V. (VFW) den folgenden Antrag (Anlage):

„An der Kreuzung Heimstettner Str./Am Brunnen wird für Rechtsabbieger in Richtung Süden auf die Heimstettner Str. ein Schild Zeichen 721 mit der Bedeutung „Grünpfeil mit Beschränkung auf den Radverkehr“ aufgestellt.“

Begründung des Antrages: „Aufgrund einer Gesetzesnovelle ist nun auch ein Grünpfeil für Radfahrer möglich. Wenn man von der Straße Am Brunnen kommt, gibt es keine Radwegbenutzungspflicht bis zur Ampel (d.h. man muss den Fuß- und Radweg auf der linken Seite nicht benutzen). Jedoch steht man fast immer an der roten Ampel recht lange es wird manchmal auch gar nicht grün, wenn man die Induktionsschleife nicht auslöst. Da man ohnehin beim Rechtsabbiegen nicht mit dem querenden Autoverkehr in Konflikt kommt, sollte es (selbstverständlich nach kurzem Anhalten) auch bei rot legalisiert werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Vorab möchte die Verwaltung sich bei der VFW für den gestellten Antrag zur Förderung des Radverkehrs bedanken. Leider müssen wir den Antrag ablehnen, da hier die gesetzlichen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht erfüllt sind.
Mit der StVO-Novelle, in Kraft getreten am 28.04.2020, ist es laut § 37 Abs. 2 der StVO nun möglich, den Grünpfeil nur für den Radverkehr an Ampelanlagen anzuordnen:
„Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen.“
Heißt: Der Radfahrer, der rechts abbiegen möchte, muss sich auf einem Radweg oder einem Radfahrstreifen befinden. Auf dem Zubringer zur Staatsstraße befindet sich jedoch kein Radweg. Der Radfahrer steht mit den Fahrzeugen auf der Fahrbahn, siehe Foto.
Somit ist der Grünpfeil für Radfahrer an dieser Örtlichkeit nicht zulässig.

Das für die Ampelanlage zuständige Unternehmen Swarco hat uns mitgeteilt, dass Radfahrer leider bei Induktionsschleifen nicht immer erkannt werden. Das liegt daran, dass viele Räder zu wenig Metall haben, um das Magnetfeld zu beeinflussen.

Kirchheim, den 05.06.2020

Mobilität und Projekte

Beschlussvorschlag

Da die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht vorliegen, um den Grünpfeil nur für Radfahrer an der Ampelanlage Heimstettner Straße/Zubringer Staatsstraße 2082 anzuordnen, ist der Antrag der VFW abzulehnen.

Beschluss

Da die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht vorliegen, um den Grünpfeil nur für Radfahrer an der Ampelanlage Heimstettner Straße/Zubringer Staatsstraße 2082 anzuordnen, ist der Antrag der VFW abzulehnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
BA am 23.06.2020 - Anlage Grünpfeil für Radfahrer (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 11:15 Uhr