Errichtung einer Trafostation, Daimlerstraße 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Bauausschusssitzung, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Bauausschusssitzung 14.07.2020 ö beschließend 3.7

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 187/9 der Gemarkung Kirchheim, Daimlerstraße 3, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 K beantragt.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Flurkartenausschnitt, Zeichnungen, eine Beschreibung sowie eine Luftbildisometrie und ein Ausschnitt des Bebauungsplans beigefügt.
Diesen Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Trafostation mit der Grundfläche von ca. 7,20 m² (2,99m x 2,40 m) und der Höhe von 1,66 m an der westlichen Grundstücksgrenze zur Daimlerstraße errichtet werden soll. Dabei soll eine Bestandshecke entfernt werden.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 K (rechtswirksam seit 1973) und der 2. Änderung befindet.

Bei der Trafostation handelt es sich um eine Nebenanlage nach § 14 BauNVO.
Gemäß Art 57 Abs. 1 Nr. 4.b) BayBO sind Anlagen, die der Telekommunikation, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität einschließlich Trafostationen, Gas, Öl oder Wärme dienen, mit einer Höhe bis zu 5 m und einer Fläche bis zu 10 m² verfahrensfrei zulässig.

Neben den bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind allerdings auch die örtlichen Bauvorschriften und städtebaulichen Satzungen der Gemeinden zu beachten.

Im Bebauungsplan Nr. 6 K sind die Standorte von Trafostationen durch Planzeichen Nr. A.11 festgesetzt.
Die neue Trafostation soll an einem nicht festgesetzten Standort errichtet werden.

An der Daimlerstraße ist durch Planzeichen Nr. A.7 ein Straßenbegleitgrün festgesetzt, das mit der Trafostation überbaut werden soll.

Damit widerspricht das Bauvorhaben dem für das Baugrundstück geltenden Bebauungsplan und ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist erforderlich.

Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte
führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Gründe des Wohls der Allgemeinheit erfordern die zwei Befreiungen; die Abweichungen sind unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschlussvorschlag

Für die Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 187/9 der Gemarkung Kirchheim, Daimlerstraße 3, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 K hinsichtlich
  1. der Festsetzung Nr. A.11 wegen der Abweichung von den für diese Nebenanlage festgesetzten Standorten und
  2. der Festsetzung Nr. A.7 wegen der Überbauung der unter dem Planzeichen festgesetzten Fläche für Straßenbegleitgrün
gemäß Sachvortrag erteilt.

Beschluss

Für die Errichtung einer Trafostation auf dem Grundstück Fl.Nr. 187/9 der Gemarkung Kirchheim, Daimlerstraße 3, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 K hinsichtlich
  1. der Festsetzung Nr. A.11 wegen der Abweichung von den für diese Nebenanlage festgesetzten Standorten und
  2. der Festsetzung Nr. A.7 wegen der Überbauung der unter dem Planzeichen festgesetzten Fläche für Straßenbegleitgrün
gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass eine Ersatzpflanzung in Abstimmung mit dem Umweltamt vorgenommen wird..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2020-07-03, Anlage zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 14.07.2020, 20/30, Errichtung einer Trafostation, Daimlerstraße 3 (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 07:15 Uhr