Bebauungsplan Nr. 101; "Nördlich der Hausackerstraße", Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Bauausschusssitzung, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Bauausschusssitzung 14.07.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
TOP-
Abstimmung

termin:
Nr.:
Ja
Nein
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
nichtöffentlich
19.06.2018
4
-
-
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
nichtöffentlich
12.11.2018
7
6
5
Gemeinderat (vertagt)
öffentlich
06.05.2019
8
11
10
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
14.05.2019
1
9
2
Gemeinderat (vertagt)
öffentlich
01.07.2019
3
-
-
Gemeinderat
öffentlich
04.11.2019
3
11
9
Bauausschuss
öffentlich
14.07.2020




Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101/K für das Gebiet „Nördlich der Hausackerstraße“ wurde am 04.11.2019 beschlossen (Abstimmungsergebnis: 11:9).

Planungsziel ist die Schaffung von selbstgenutzten Wohnraum für Einheimische in Form von Einfamilien- und Doppelhäusern mit maximal zwei Vollgeschossen und die Gewährleistung einer städtebaulich sinnvollen Ortsabrundung in Anlehnung an die Bestandsbebauung.

Eine Geruchsbeeinträchtigung durch den geplanten Bullenmaststall auf Fl.Nr. 81 der Gemarkung Kirchheim ist nicht zu erwarten. Dies ist gutachterlich nachgewiesen (siehe Anlage „Auszug Geruchsgutachten“).
Ein Lärmgutachten wurde in Auftrag gegeben. Die daraus resultierenden Festsetzungsvorschläge werden Grundlage und Gegenstand des Bebauungsplans.

Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 101/K kann im so genannten beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Der Vorentwurf vom Planungsbüro Anger Groh aus Erding ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Außerdem ist ein Schreiben des benachbarten landwirtschaftlichen Betriebs auf Fl.Nr. 82 der Gemarkung Kirchheim beigefügt. Die darin aufgeworfenen Hinweise und Anregungen werden unabhängig davon im anstehenden Verfahren geprüft und geklärt.
Derzeit wird dazu auch der erforderliche städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB erarbeitet. In diesem Zuge wird die Thematik Verkehr/Erschließung, also beispielsweise die Verbreiterung der Hausackerstraße und des Schmiedwegs, geregelt und entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Eine schalltechnische Untersuchung wurde bereits Anfang Juli in Auftrag gegeben. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden Gegenstand des Verfahrens und führen möglicherweise zu entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan.

Beschlussvorschlag

1. Der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 101/K für das Gebiet „Nördlich der Hausackerstraße“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den noch nicht vorliegenden Satzungstext und die Begründung entsprechend der Planzeichnung anfertigen zu lassen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB nach Fertigstellung der Unterlagen zum Bebauungsplan durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zu erarbeiten und dem Gemeinderat  zur Beschlussfassung vor Abschluss vorzulegen.

Beschluss

1. Der vorliegende hinsichtlich der Erschließung zu ergänzende/abzuändernde Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 101/K für das Gebiet „Nördlich der Hausackerstraße“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den noch nicht vorliegenden Satzungstext und die Begründung entsprechend der Planzeichnung anfertigen zu lassen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB nach Fertigstellung der Unterlagen zum Bebauungsplan durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor Abschluss vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Maximilian Böltl ist bei der Abstimmung persönlich befangen.

Dokumente
Anlage Geruchsgutachten (.pdf)
Bplan Vorentwurf (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 07:15 Uhr