Einsparmaßnahmen aufgrund unsicherer Haushaltslage - Teil 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung hat sich in Fortsetzung zu den in der GR-Sitzung am 07.07.2020 beschlossenen Einsparmaßnahmen in Höhe von 995.000 Euro weiter intensiv mit den Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen sowie der Reduzierung der Ausgaben befasst und hat nachfolgende Vorschläge (Teil 2) in einem zweiten Schritt erarbeitet.
In dieser zweiten Phase werden verschiedene Maßnahmen wiederum klare Priorisierungen durch den Gemeinderat erfordern.
1. Verschiebung Investitionsmaßnahmen:
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Investitionsmaßnahmen im Hochbau auf das Jahr 2021 zu verschieben, da die Durchführung noch im Jahr 2020 als nicht zwingend erachtet wird:
FF Kirchheim, Brandmeldeanlage intern
20.000 €
FF Heimstetten, Umbau Geothermie
100.000 €
G.u.M.-Schule Treppenhausfenster
30.000 €
G.u.M.-Schule Schallschutz
20.000 €
G.u.M.-Schule Bodenbelag Verwaltung
20.000 €
G.u.M.-Schule Abriss Hausmeisterhaus
50.000 €
GS II Vorplatz
400.000 €
GS III Sanierung Sportplatz
300.000 €
Bajuwarenhof Zaun
20.000 €
Bajuwarenhof Eingangsbereich + WC
40.000 €
SVH Anzeigetafel
30.000 €
Bauhof Errichtung einer Lagerhalle
120.000 €
Bauhof Schaffung neuer Büroräume
150.000 €
Kiga Blauland Müllhaus
20.000 €
KiKri Regenbogen Matschbereich
10.000 €
KSC Dachsanierung Mero
80.000 €
KSC Sanierung Jugendraum
50.000 €
KSC Sanierung Flutlichtanlage
120.000 €
G.u.M.-Schule Garage Traktor
10.000 €
Spielplätze:
Reiherweg
Outdoor Fitnessanlage (wird im Ortspark realisiert)

30.000 €
150.000 €

→ Einsparung im Hochbau: 1.590.000 Euro + 180.000 Euro für Spielplätze =      
Gesamtsumme Einsparung Investitionsmaßnahmen in 2020: Euro 1.770.000

2. Zurückstellen Fahrtkostenzuschuss:
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.01./28.01.2020 beschloss das Gremium die Zahlung einer freiwilligen ergänzenden Arbeitgeberleistung – einen Fahrtkostenzuschuss, der ab 01.06.2020 befristet bis zum 31.12.2022 an die Mitarbeiter der Gemeinde Kirchheim gezahlt werden sollte.
Der Vollzug des Beschlusses wurde aufgrund der Haushaltslage durch die Corona-Pandemie zurückgestellt und wird hiermit dem Gemeinderat zur Nachprüfung vorgelegt.
Im Haushalt 2020 sind 42.500 € im Verwaltungshaushalt eingeplant, da Beginn erst Mitte 2020.
Jahresgesamtkosten ab 2021 etwa 95.000 € im Verwaltungshaushalt einzuplanen, derzeit im Finanzplan bis 2022 berücksichtigt.
Bei der Zulagenzahlung handelt es sich um eine freiwillige Arbeitgeberleistung, mit der die Gemeinde Kirchheim b. München als Arbeitgeber die Personalbindung verstärken und gleichzeitig bei der Personalgewinnung attraktiver werden wollte. Eine ggf. Neuaufnahme im Haushalt 2021 oder 2022 wird geprüft werden.
Zusätzliche allgemeine Information:
Aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in 2020 gewährt der Bund gemeinsam mit den Ländern einmalig einen pauschalen Ausgleich.
Die Höhe der Zuweisung pro Gemeinde hängt von der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sowohl von der einzelnen Gemeinde als auch aller anderen bayerischen Gemeinden ab und ist somit auf die gesetzlich vorgesehenen insgesamt 2,398 Mrd. € begrenzt. Es besteht daher kein Anspruch auf vollständigen Ersatz aller Gewerbesteuermindereinnahmen.
Ausgeglichen wird die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 (Kirchheim: rund 12,5 Mio. Euro) und den erwarteten Gewerbesteuer-einnahmen 2020. Konkrete Aussagen sind derzeit noch nicht möglich, da für die Berechnung der Zeitraum 01. Januar bis 20. November 2020 zugrunde gelegt wird (letzter Gewerbesteuer-Vorauszahlungstermin 15.11.2020). Erst dann können die Zuweisungsbeträge je Einzelgemeinde berechnet werden. Eine erste vorsichtige Schätzung der Verwaltung für Kirchheim geht von einem Ausgleich von mindestens 1 Mio. Euro aus, welcher entsprechend höher ausfallen könnte, falls die Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen im Jahr 2020 letztendlich doch ein noch geringeres Niveau erreichen sollten.
Die Auszahlung ist für Dezember 2020 geplant; die Zuweisung unterliegt aber nicht der Gewerbesteuerumlage.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Verschiebung der im Sachvortrag unter Punkt 1 vorgeschlagenen Investitionsmaßnahmen auf das Jahr 2021.

  1. Der Gemeinderat setzt den Beschluss vom 28.01.2020 zur Zahlung einer freiwilligen Arbeitgeberleistung – Fahrtkostenzuschuss aus.
Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt für das Haushaltsjahr 2021 erneut dem Gemeinderat vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Änderungsanträge:


Der Gemeinderat beschließt die Brandmeldeanlage in der Feuerwehr Kirchheim eingestellt zu belassen mit den 20.000,00 €.

Abstimmung : 2:20                Antrag mehrheitlich abgelehnt.


Der Gemeinderat beschließt den Umbau der Geothermie in der Feuerwehr Heimstetten eingestellt zu belassen.

Abstimmung: 2:20                Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Verschiebung der im Sachvortrag unter Punkt 1 vorgeschlagenen Investitionsmaßnahmen auf das Jahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat setzt den Beschluss vom 28.01.2020 zur Zahlung einer freiwilligen Arbeitgeberleistung – Fahrtkostenzuschuss aus.
Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt für das Haushaltsjahr 2021 erneut dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 06:36 Uhr