Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung hat sich in Fortsetzung zu den in der GR-Sitzung am 07.07.2020 beschlossenen Einsparmaßnahmen in Höhe von 995.000 Euro weiter intensiv mit den Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen sowie der Reduzierung der Ausgaben befasst und hat nachfolgende Vorschläge (Teil 2) in einem zweiten Schritt erarbeitet.
In dieser zweiten Phase werden verschiedene Maßnahmen wiederum klare Priorisierungen durch den Gemeinderat erfordern.
1. Verschiebung Investitionsmaßnahmen:
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Investitionsmaßnahmen im Hochbau auf das Jahr 2021 zu verschieben, da die Durchführung noch im Jahr 2020 als nicht zwingend erachtet wird:
FF Kirchheim, Brandmeldeanlage intern
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20.000 €
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FF Heimstetten, Umbau Geothermie
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100.000 €
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G.u.M.-Schule Treppenhausfenster
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30.000 €
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G.u.M.-Schule Schallschutz
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20.000 €
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G.u.M.-Schule Bodenbelag Verwaltung
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20.000 €
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G.u.M.-Schule Abriss Hausmeisterhaus
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50.000 €
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GS II Vorplatz
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400.000 €
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GS III Sanierung Sportplatz
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300.000 €
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Bajuwarenhof Zaun
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20.000 €
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Bajuwarenhof Eingangsbereich + WC
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40.000 €
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SVH Anzeigetafel
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30.000 €
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Bauhof Errichtung einer Lagerhalle
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120.000 €
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Bauhof Schaffung neuer Büroräume
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150.000 €
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Kiga Blauland Müllhaus
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20.000 €
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KiKri Regenbogen Matschbereich
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10.000 €
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KSC Dachsanierung Mero
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80.000 €
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KSC Sanierung Jugendraum
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50.000 €
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KSC Sanierung Flutlichtanlage
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120.000 €
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G.u.M.-Schule Garage Traktor
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10.000 €
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Spielplätze:
Reiherweg
Outdoor Fitnessanlage (wird im Ortspark realisiert)
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30.000 €
150.000 €
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→ Einsparung im Hochbau: 1.590.000 Euro + 180.000 Euro für Spielplätze =
Gesamtsumme Einsparung Investitionsmaßnahmen in 2020: Euro 1.770.000
2. Zurückstellen Fahrtkostenzuschuss:
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.01./28.01.2020 beschloss das Gremium die Zahlung einer freiwilligen ergänzenden Arbeitgeberleistung – einen Fahrtkostenzuschuss, der ab 01.06.2020 befristet bis zum 31.12.2022 an die Mitarbeiter der Gemeinde Kirchheim gezahlt werden sollte.
Der Vollzug des Beschlusses wurde aufgrund der Haushaltslage durch die Corona-Pandemie zurückgestellt und wird hiermit dem Gemeinderat zur Nachprüfung vorgelegt.
Im Haushalt 2020 sind 42.500 € im Verwaltungshaushalt eingeplant, da Beginn erst Mitte 2020.
Jahresgesamtkosten ab 2021 etwa 95.000 € im Verwaltungshaushalt einzuplanen, derzeit im Finanzplan bis 2022 berücksichtigt.
Bei der Zulagenzahlung handelt es sich um eine freiwillige Arbeitgeberleistung, mit der die Gemeinde Kirchheim b. München als Arbeitgeber die Personalbindung verstärken und gleichzeitig bei der Personalgewinnung attraktiver werden wollte. Eine ggf. Neuaufnahme im Haushalt 2021 oder 2022 wird geprüft werden.
Zusätzliche allgemeine Information:
Aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in 2020 gewährt der Bund gemeinsam mit den Ländern einmalig einen pauschalen Ausgleich.
Die Höhe der Zuweisung pro Gemeinde hängt von der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen sowohl von der einzelnen Gemeinde als auch aller anderen bayerischen Gemeinden ab und ist somit auf die gesetzlich vorgesehenen insgesamt 2,398 Mrd. € begrenzt. Es besteht daher kein Anspruch auf vollständigen Ersatz aller Gewerbesteuermindereinnahmen.
Ausgeglichen wird die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen (brutto) 2017 bis 2019 (Kirchheim: rund 12,5 Mio. Euro) und den erwarteten Gewerbesteuer-einnahmen 2020. Konkrete Aussagen sind derzeit noch nicht möglich, da für die Berechnung der Zeitraum 01. Januar bis 20. November 2020 zugrunde gelegt wird (letzter Gewerbesteuer-Vorauszahlungstermin 15.11.2020). Erst dann können die Zuweisungsbeträge je Einzelgemeinde berechnet werden. Eine erste vorsichtige Schätzung der Verwaltung für Kirchheim geht von einem Ausgleich von mindestens 1 Mio. Euro aus, welcher entsprechend höher ausfallen könnte, falls die Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen im Jahr 2020 letztendlich doch ein noch geringeres Niveau erreichen sollten.
Die Auszahlung ist für Dezember 2020 geplant; die Zuweisung unterliegt aber nicht der Gewerbesteuerumlage.