Neubau einer Produktions- und Lagerhalle, Parsdorfer Weg 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Bauausschuss, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Bauausschuss 15.09.2020 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Beantragt wird eine Baugenehmigung für den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 156/4 der Gemarkung Heimstetten, Parsdorfer Weg 6.

Den in der Anlage dieser Sitzungsvorlage befindlichen Zeichnungen und Berechnungen können die wichtigsten Angaben entnommen werden.

Auf dem Baugrundstück befinden sich bereits ein Verwaltungs- und Produktionsgebäude und andere bauliche Anlagen. Für die Halle soll ein Kantinengebäude abgerissen werden.

Den o.g. Zeichnungen kann entnommen werden, dass im südöstlichen Teil des Grundstücks eine Halle mit der Grundfläche von 1.921,52 m² (39,99 m x 48,05 m), der Wandhöhe von 9,75 m und einem Flachdach an das bestehende Produktionsgebäude angebaut werden soll.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 15 befindet.
Das Baugebiet ist als Gewerbegebiet festgesetzt.
Für den Stellplatznachweis ist die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde zu verwenden.

Gemäß Art. 63 Abs. 2 Satz 1 ist die Zulassung von Abweichungen nach Abs. 1 Satz 1, von Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung gesondert schriftlich zu beantragen; der Antrag ist zu begründen.
Gemäß Art. 63 Abs. 2 Satz 2 gilt für Anlagen, die keiner Genehmigung bedürfen, sowie für Abweichungen von Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren nicht geprüft werden, Satz 1 entsprechend; bei Vorhaben, die einer Genehmigung bedürfen, ist der Abweichungsantrag mit dem Bauantrag zu stellen.
Mit dem Baugesuch werden weder Ausnahmen noch Befreiungen oder Abweichungen beantragt. Somit soll das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans und den Bestimmungen der Stellplatz- und Fahrradsatzung entsprechen.

Da es sich um einen Sonderbau handelt, ist die Vorlage im Genehmigungsverfahren erforderlich.

Für den Hallenneubau werden 39 Pkw-Stellplätze überwiegend auf dem südwestlichen Teil des Baugrundstücks nachgewiesen.

Den Antragsunterlagen sind keine Angaben zu Fahrradstellplätzen zu entnehmen.
Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 9 der Stellplatz- und Fahrradsatzung sollen Fahrradstellplätze in gleicher Anzahl wie Pkw-Stellplätze bereitgestellt werden.

Da keine Abweichungen beantragt werden, kann das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 156/4 der Gemarkung Heimstetten, Parsdorfer Weg 6, unter der Maßgabe erteilt werden, dass das Landratsamt feststellt, dass das Vorhaben den Bestimmungen der örtlichen Bauvorschriften und Festsetzungen der städtebaulichen Satzungen entspricht. Abweichungen wird mit den vorgelegten Unterlagen nicht zugestimmt.
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Stellungnahme Referat für Wirtschaftsförderung:
 
Bei der Erweiterung handelt es sich um eine für den Geschäftsbetrieb des Mieters Firma Sahlberg essentiell notwendige Maßnahme.
Vor Ort werden Kunststoffteile be- und verarbeitet. Aus Kapazitätsgründen ist die Erweiterung dringend erforderlich, um eine Abwanderung des Mieters zu verwenden.
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung ist das Projekt daher zu unterstützen.
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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 156/4 der Gemarkung Heimstetten, Parsdorfer Weg 6, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass die Zulassung von Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften und städtebaulichen Satzungen nicht erforderlich wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 156/4 der Gemarkung Heimstetten, Parsdorfer Weg 6, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass die Zulassung von Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften und städtebaulichen Satzungen nicht erforderlich wird.
Es ist zu prüfen, ob eine Photovoltaik-Anlage und/oder eine Dachbegrünung auf dem Dach angebracht werden kann.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob der Baumbestand erhalten bleiben kann oder eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2020-09-04, Anlage zur Beschlussvorlage Bauausschuss vom 15.09.2020, 20/40, Neubau einer Produktions- und Lagerhalle, Parsdorfer Weg 6 (.pdf)

Datenstand vom 18.11.2020 08:38 Uhr