Errichtung einer Tennishalle (Traglufthalle) für 2 Tennisplätze, Florianstraße 28


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Bauausschuss, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Bauausschuss 15.09.2020 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Beantragt wird eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Tennis-Traglufthalle für zwei Tennisplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 174 der Gemarkung Kirchheim, Florianstraße 28, auf einer Fläche von zwei bestehenden Tennisplätzen.

Den in der Anlage dieser Sitzungsvorlage befindlichen Zeichnungen und der Beschreibung mit Begründung können die wichtigsten Angaben entnommen werden.

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan wird das Grundstück als Grünfläche mit Sportplatznutzung bezeichnet.

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung der beschriebenen Tennishalle (Traglufthalle) für zwei Tennisplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 174 der Gemarkung Kirchheim, der gemeindlichen Sportanlage in der Florianstraße, erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Tennishalle (Traglufthalle) für zwei Tennisplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 174 der Gemarkung Kirchheim, Florianstraße 28, gemäß Sachvortrag erteilt.
Der Antragsteller soll darauf achten, dass der Betrieb der Anlage möglichst nicht mit Öl ist.
Zudem ist zu prüfen, ob der Tank begrünt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2020-09-07, Anlage zur Beschlussvorlage Bauausschuss vom 15.09.2020, 20/45, Errichtung einer Tennishalle (Traglufthalle) für 2 Tennisplätze, Florianstraße 28 (.pdf)

Datenstand vom 18.11.2020 08:38 Uhr