Kirchheim 2030 - Beschluss über die "Richtlinie der Gemeinde Kirchheim bei München zur Vergabe der Berechtigung, vergünstigten Wohnraum im Rahmen des Modells für Ortsansässige innerhalb "Kirchheim 2030" zu erwerben


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 06.10.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Gemäß des Städtebaulichen Vertrages „Kirchheim 2030“, Seite 29, Teil E §2a Abs. (1) „Preisgebundene Eigentumswohnungen und Familienheime“ haben sich die Eigentümer verpflichtet, auf insgesamt 10 % der Geschossfläche, den von der Gemeinde Kirchheim genannten Käufern, einen Rabatt in Höhe von 10 % des jeweiligen Listenpreises (inkl. Sonderausstattungen, wenn diese zum Fixpreis angeboten werden) zu gewähren.
Die vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2020 unter Tagesordnungspunkt 9.12 beschlossene SoBoN-Arbeitsgruppe, bestehend aus Herrn 1. Bürgermeister Maximilian Böltl, Herr Zweiten Bürgermeister Stephan Keck und Herrn Gemeinderat Gerd Kleiber, hat die „Richtlinie der Gemeinde Kirchheim b. München zur Vergabe der Berechtigung, vergünstigten Wohnraum im Rahmen des Modells für Ortsansässige innerhalb „Kirchheim 2030“zu erwerben“ daraufhin, unter Einbezug des Rechtanwalts Stefan Kleber (Kanzlei BMMF Rechtsanwälte), erarbeitet.

Die Richtlinie wurde aus den Leitlinien entwickelt die der Freistaat Bayern im Jahr 2017 herausgegeben hatte, nachdem er sich mit der Europäischen Kommission und der Bundesregierung auf Eckpunkte verständigt hatte, bei deren Beachtung ein Verstoß von Einheimischenmodellen gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot ausgeschlossen ist.  Nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs ist eine Bevorzugung Ortsansässiger bei der Grundstücks- bzw. Wohnungsvergabe nur dann möglich, wenn neben den Ortsbezugskriterien auch soziale und weitere Kriterien der Daseinsvorsorge in die Beurteilung einfließen. Dabei dürfen die Ortsbezugskriterien nicht höher gewichtet werden als die übrigen Kriterien.
Der Erlass der Richtlinie für die Vergabe im Einheimischenmodell ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Leitlinien der Staatregierung geben dabei Anhaltspunkte, wie ein Verstoß gegen höherrangiges Recht vermieden wird.
Die Gemeinde will mit den Richtlinien sicherstellen, dass einerseits die Verkaufsquote in Kirchheim 2030 ausgeschöpft werden kann und andererseits nur solche Antragsteller zum Zug kommen, für die die Finanzierung des Erwerbs nachhaltig darstellbar ist. Dabei findet die familiäre Situation der Antragsteller besondere Berücksichtigung.
Soweit die Gemeinde in den Richtlinien von den Leitlinien abweicht bestehen sachliche Gründe:
  1. Anpassung der Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen wurden gegenüber den Leitlinien erhöht, um der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter Rechnung zu tragen.
  1. Kein Ausschluss von Bewerbern oberhalb der Einkommensgrenzen
Bewerber, die über ein Einkommen oberhalb der Einkommensgrenzen verfügen, werden nicht ausgeschlossen; sie werden jedoch nur dann berücksichtigt, wenn sie andere Bewerber bei den anderen Kriterien deutlich übertreffen (Maluspunkte). Damit berücksichtigt die Gemeinde, dass in die Vergabe auch Angebote kommen werden, die für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen nur schwer finanzierbar sind.
  1. Keine Berücksichtigung des Grundstückswerts bei der Vermögenobergrenze
Da die Gemeinde bei der Auswahl der Antragsteller noch nicht weiß, für welche Wohnung sie sich entscheiden, kann sie den Grundstückswert der Wohnung noch nicht bestimmen. Um Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wurden die Vermögensobergrenzen mit Festbeträgen festgelegt. Diese wurden so bestimmt, dass eine tragfähige Finanzierung für die Antragsteller möglich erscheint.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zur Sitzung beigefügte „Richtlinie der Gemeinde Kirchheim bei München zur Vergabe der Berechtigung, vergünstigten Wohnraum im Rahmen des Modells für Ortsansässige innerhalb Kirchheim 2030 zu erwerben“. Die Richtlinie gilt vorerst für Vergabe der Berechtigungen an den ersten Wohnquartieren bis 31.03.2021 und wird anschließend evaluiert. Die Verwaltung wird beauftragt die Berechtigten auf dieser Basis in einem Ausschreibungsverfahren zu ermitteln und die resultierende Rangliste den jeweiligen Bauträgern zum Zweck der Verkaufsabwicklung zu übergeben.

Diskussionsverlauf

Änderungsantrag zu dem Punkt A  Antragsberechtigten Personen:

  1. Antrag:

Der Antragsteller muss EU-Bürger, 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.

Rechtliche Bedenken wegen dem Gleichheitsgrundsatz, die Verwaltung rät deswegen davon ab.
Antragsteller ziehen diesen Antrag zurück.

  1. Antrag:

Für die Berechtigung, vergünstigten Wohnraum im Rahmen des Modells für Ortsansässige zu erwerben, ist antragsberechtigt, wer zum Zeitpunkt der Bewerbung bis zur notariellen Beurkundung des Kaufs die festgesetzten Vermögensobergrenzen …

Die Verwaltung wird eine Verpflichtung der Antragsteller miteinfordern, die Verwaltung darüber zu informieren, wenn sich das Vermögen vor der Beurkundung oberhalb der Vermögensgrenze nochmal ändern sollte.

Änderungsantrag zu dem Punkt B  Punktesystem

  1. Antrag
Personen mit geringerem Einkommen erhalten Bonuspunkte. Mögliche Größen wären:

  • Einzelpersonen unter 50.000,00 €:                +10 Punkte

  • Mehrpersonenhaushalte unter 75.000,00 €:        +10 Punkte

  • Mehrpersonenhaushalte unter 60.000,00 €:        +15 Punkte

Abstimmung:        Ja: 22                Nein: 0        Antrag angenommen

  1. Antrag
Bewerber, die sich für weniger Wohnraum bewerben als ihnen möglich wäre, erhalten 5 Bonuspunkte.

Aufgrund unserer Systematik ist es so, dass man sich nicht konkret auf eine bestimmte Wohnung oder Haus bewerben kann sondern auf ein bestimmtes Quartier. Damit die Antragsteller die Freiheit haben nach der Rangreihenfolge sich eine Wohnung oder Haus aussuchen zu können.  Um diesen Punkt umsetzen zu können müsste die Verwaltung hergehen und z.B. sagen, ein Einpersonenhaushalt  eine kleiner als eine Zweizimmerwohnung wählen wird  oder anders gesagt, der sich zum Antragszeitraum verpflichtet später eine Wohnung zu wählen, die kleiner ist als Zweizimmer der würde 5 Punkte bekommen.  Diese Einschränkung wäre dann im Berechtigungsschein dann hinterlegt.

Was die Verwaltung nicht prüfen kann ist, ob die Anzahl der Personen zu der später gewählten Anzahl der Zimmer auch noch zueinander passt. An dieser Stelle wird den Leuten auch ein bisschen Eigenverantwortung übertragen.

  • Der Einpersonenhaushalt der sich zum Antragszeitpunkt verpflichtet, weniger als eine Zweizimmerwohnung zu wählen bekommt        + 5 Punkte
  • Der Zweipersonenhaushalt der sich zum Antragszeitpunkt verpflichtet, weniger als eine Dreizimmerwohnung zu wählen bekommt        + 5 Punkte
  • Der Dreipersonenhaushalt der sich zum Antragszeitpunkt verpflichtet, weniger als eine Vierzimmerwohnung zu wählen bekommt        + 5 Punkte

Abstimmung:        Ja: 22                Nein: 0                Antrag angenommen

  1. Antrag
Um das Gewicht der Ortsansässigkeit zu erhalten, wird der Punktewert pro Jahr auf 8 erhöht, sodass die Ortsansässigkeit maximal 40 Punkte ergeben kann.

Die EU-Vorgaben müssen eingehalten werden deswegen können maximal 5 Jahre begünstigt werden.

Antragsteller ziehen diesen Antrag zurück.  

  1. Antrag
Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Bei bestehender Schwangerschaft
(Vorlage ärztl. Attest erforderlich)                + 15 Punkte

  • Für das erste Kind bis 10 Jahre                + 15 Punkte
  • Für jedes weitere Kind bis 10 Jahre                + 10 Punkte

  • Für jedes Kind von 11 bis 20 Jahren         + 10 Punkte
  • Weitere                                        + 5   Punkte

Der entsprechende Altersnachweis ist vorzulegen

Der weitest gehende Antrag mit 25 Jahren wurde zurückgezogen.

Die Altersgrenze ist nicht an die Kindergeldberechtigung gekoppelt.

Abstimmung:  Ja: 19                Nein: 3                Antrag angenommen


  1. Antrag
Bitte die Formulierung bei 1.2 Bonus für Alleinerziehende prüfen ggf. ändern.
Gemeint sind bei diesem Punkt diejenigen Elternteile bei denen das Kind lebt, die aber auch gleichzeitig keinen neuen Partner/Partnerin haben der/die sich mit um das Kind kümmern kann.

  1. Antrag
Laufendes hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildung
Für jedes vollendete Jahr der hauptberuflichen Beschäftigung oder Ausbildung in einer Kindertageseinrichtung, Seniorenbetreuungseinrichtung, einer öffentlichen Bildungseinrichtung in der Gemeinde Kirchheim oder in der Gemeindeverwaltung Kirchheim; sowie für jedes vollendete Jahr der hauptberuflichen Tätigkeit oder Ausbildung bei der Polizei oder den Rettungsdiensten.

Die Verwaltung hat an dieser Stelle das gleiche zum Ausdruck bringen wollen.

Abstimmung:         Ja: 22                Nein: 0                Antrag angenommen

  1. Antrag
Ausübung Ehrenamt                + 20 Punkte

Würde das Ehrenamt mit 20 Punkten gewertet werden,  dann stellt man dies höher als ein Kind groß zu ziehen oder gleich mit der Versorgung eines Menschen der Pflegegrad 5 hat. Wichtig war der Verwaltung alle Punkte möglichst gerecht und ausgeglichen zu gewichten und dies wäre nicht mehr der Fall wenn die Ausübung eines Ehrenamts von 15 Punkte auf 20 Punkte angehoben wird.  

Antragsteller zieht diesen Antrag zurück.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zur Sitzung beigefügte „Richtlinie der Gemeinde Kirchheim bei München zur Vergabe der Berechtigung, vergünstigten Wohnraum im Rahmen des Modells für Ortsansässige innerhalb Kirchheim 2030 zu erwerben“. Die Richtlinie gilt vorerst für Vergabe der Berechtigungen an den ersten Wohnquartieren bis 31.03.2021 und wird anschließend evaluiert. Die Verwaltung wird beauftragt die Berechtigten auf dieser Basis in einem Ausschreibungsverfahren zu ermitteln und die resultierende Rangliste den jeweiligen Bauträgern zum Zweck der Verkaufsabwicklung zu übergeben.

Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende redaktionelle Änderungen vor Veröffentlichung vorzunehmen.

Mit den Änderungen so zum Beschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
KH2030_Richtlinie Vergabe Wohnungen_Stand 28.09.2020 1550Uhr Final (.pdf)

Datenstand vom 09.12.2020 06:36 Uhr