Änderungsantrag zu dem Punkt A Antragsberechtigten Personen:
- Antrag:
Der Antragsteller muss EU-Bürger, 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
Rechtliche Bedenken wegen dem Gleichheitsgrundsatz, die Verwaltung rät deswegen davon ab.
Antragsteller ziehen diesen Antrag zurück.
- Antrag:
Für die Berechtigung, vergünstigten Wohnraum im Rahmen des Modells für Ortsansässige zu erwerben, ist antragsberechtigt, wer zum Zeitpunkt der Bewerbung bis zur notariellen Beurkundung des Kaufs die festgesetzten Vermögensobergrenzen …
Die Verwaltung wird eine Verpflichtung der Antragsteller miteinfordern, die Verwaltung darüber zu informieren, wenn sich das Vermögen vor der Beurkundung oberhalb der Vermögensgrenze nochmal ändern sollte.
Änderungsantrag zu dem Punkt B Punktesystem
- Antrag
Personen mit geringerem Einkommen erhalten Bonuspunkte. Mögliche Größen wären:
- Einzelpersonen unter 50.000,00 €: +10 Punkte
- Mehrpersonenhaushalte unter 75.000,00 €: +10 Punkte
- Mehrpersonenhaushalte unter 60.000,00 €: +15 Punkte
Abstimmung: Ja: 22 Nein: 0 Antrag angenommen
- Antrag
Bewerber, die sich für weniger Wohnraum bewerben als ihnen möglich wäre, erhalten 5 Bonuspunkte.
Aufgrund unserer Systematik ist es so, dass man sich nicht konkret auf eine bestimmte Wohnung oder Haus bewerben kann sondern auf ein bestimmtes Quartier. Damit die Antragsteller die Freiheit haben nach der Rangreihenfolge sich eine Wohnung oder Haus aussuchen zu können. Um diesen Punkt umsetzen zu können müsste die Verwaltung hergehen und z.B. sagen, ein Einpersonenhaushalt eine kleiner als eine Zweizimmerwohnung wählen wird oder anders gesagt, der sich zum Antragszeitraum verpflichtet später eine Wohnung zu wählen, die kleiner ist als Zweizimmer der würde 5 Punkte bekommen. Diese Einschränkung wäre dann im Berechtigungsschein dann hinterlegt.
Was die Verwaltung nicht prüfen kann ist, ob die Anzahl der Personen zu der später gewählten Anzahl der Zimmer auch noch zueinander passt. An dieser Stelle wird den Leuten auch ein bisschen Eigenverantwortung übertragen.
- Der Einpersonenhaushalt der sich zum Antragszeitpunkt verpflichtet, weniger als eine Zweizimmerwohnung zu wählen bekommt + 5 Punkte
- Der Zweipersonenhaushalt der sich zum Antragszeitpunkt verpflichtet, weniger als eine Dreizimmerwohnung zu wählen bekommt + 5 Punkte
- Der Dreipersonenhaushalt der sich zum Antragszeitpunkt verpflichtet, weniger als eine Vierzimmerwohnung zu wählen bekommt + 5 Punkte
Abstimmung: Ja: 22 Nein: 0 Antrag angenommen
- Antrag
Um das Gewicht der Ortsansässigkeit zu erhalten, wird der Punktewert pro Jahr auf 8 erhöht, sodass die Ortsansässigkeit maximal 40 Punkte ergeben kann.
Die EU-Vorgaben müssen eingehalten werden deswegen können maximal 5 Jahre begünstigt werden.
Antragsteller ziehen diesen Antrag zurück.
- Antrag
Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben
- Bei bestehender Schwangerschaft
(Vorlage ärztl. Attest erforderlich) + 15 Punkte
- Für das erste Kind bis 10 Jahre + 15 Punkte
- Für jedes weitere Kind bis 10 Jahre + 10 Punkte
- Für jedes Kind von 11 bis 20 Jahren + 10 Punkte
- Weitere + 5 Punkte
Der entsprechende Altersnachweis ist vorzulegen
Der weitest gehende Antrag mit 25 Jahren wurde zurückgezogen.
Die Altersgrenze ist nicht an die Kindergeldberechtigung gekoppelt.
Abstimmung: Ja: 19 Nein: 3 Antrag angenommen
- Antrag
Bitte die Formulierung bei 1.2 Bonus für Alleinerziehende prüfen ggf. ändern.
Gemeint sind bei diesem Punkt diejenigen Elternteile bei denen das Kind lebt, die aber auch gleichzeitig keinen neuen Partner/Partnerin haben der/die sich mit um das Kind kümmern kann.
- Antrag
Laufendes hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildung
Für jedes vollendete Jahr der hauptberuflichen Beschäftigung oder Ausbildung in einer Kindertageseinrichtung, Seniorenbetreuungseinrichtung, einer öffentlichen Bildungseinrichtung in der Gemeinde Kirchheim oder in der Gemeindeverwaltung Kirchheim; sowie für jedes vollendete Jahr der hauptberuflichen Tätigkeit oder Ausbildung bei der Polizei oder den Rettungsdiensten.
Die Verwaltung hat an dieser Stelle das gleiche zum Ausdruck bringen wollen.
Abstimmung: Ja: 22 Nein: 0 Antrag angenommen
- Antrag
Ausübung Ehrenamt + 20 Punkte
Würde das Ehrenamt mit 20 Punkten gewertet werden, dann stellt man dies höher als ein Kind groß zu ziehen oder gleich mit der Versorgung eines Menschen der Pflegegrad 5 hat. Wichtig war der Verwaltung alle Punkte möglichst gerecht und ausgeglichen zu gewichten und dies wäre nicht mehr der Fall wenn die Ausübung eines Ehrenamts von 15 Punkte auf 20 Punkte angehoben wird.
Antragsteller zieht diesen Antrag zurück.