"Ortsentwicklung Kirchheim"; Satzung zur Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gebiet "Ortserweiterung Kirchheim b. München Mitte, West und Ost"


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 06.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 23.07.2012 wurden die Satzungen über das besondere Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gebiet „Ortserweiterung Kirchheim b. München – Mitte“, „Ortserweiterung Kirchheim b. München – Ost“ und „Ortserweiterung Kirchheim b. München – West“ erlassen (s. Anlage).

Die Vorkaufsrechtsatzungen wurden für folgende Ziele der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen erlassen:
  • Wohnquartiere mit Wohnraum für bis zu 3.500 Einwohner
  • Errichtung von Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen wie Rathaus mit multifunktionalem Bürgersaal, Einrichtungen der Kinderbetreuung, Erweiterungsflächen für Gymnasium sowie Grund- und Mittelschule sowie Mehrzweckhalle mit integrierter Dreifach-Turnhalle
  • Identitätsstiftende, verbindende Grünanlage
  • Erstellen eines Erschließungskonzepts für die Wohnquartiere/Integration des ruhenden Verkehrs sowie Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ hat sich von der schwarzen Umrandung auf den blau schraffierten Bereich verkleinert, somit entfällt für die Gebiete (schwarze Umrandung, nicht blau schraffiert, s. Anlage) die gesetzliche Grundlage für eine Vorkaufsrechtsatzung. Die Gemeinde plant hier aktuell keine städtebaulichen Maßnahmen.
Durch das Inkrafttreten des Bebauungsplans 100 „Kirchheim 2030“ i.V.m. dem städtebaulichen Vertrag Kirchheim 2030 besteht für das Planungsgebiet Kirchheim 2030 keine Notwendigkeit mehr für die Vorkaufsrechtsatzungen, die Ortsentwicklung ist gesichert. Es besteht weiterhin ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB.

Beschluss

Aufgrund des Art. 23, 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München folgende Satzung:

Satzung der Gemeinde Kirchheim bei München über die Aufhebung der Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB

§ 1

Die Satzungen der Gemeinde Kirchheim bei München über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB:
„Ortserweiterung Kirchheim b. München – Mitte“,
„Ortserweiterung Kirchheim b. München – Ost“ und
„Ortserweiterung Kirchheim b. München – West“,
jeweils vom 23. Juli 2012, werden aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebungssatzung mit der Begründung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
2012-07-23_Satzung Vorkaufsrecht Ortserweiterung Mitte (.pdf)
2012-07-23_Satzung Vorkaufsrecht Ortserweiterung Ost (.pdf)
2012-07-23_Satzung Vorkaufsrecht Ortserweiterung West (.pdf)
Anlage 1 - Plandarstellung Umgriff SEM (.pdf)

Datenstand vom 09.12.2020 06:36 Uhr