Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Grundschulklassenzimmer


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Gemeinderatssitzung 10.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach der Veröffentlichung der Richtlinien zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21.10.2020, wurde durch die Verwaltung geprüft, ob die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Grundschulen der Gemeinde Kirchheim förderfähig ist.
Währenddessen ging von der VFW ein Antrag ein, die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Klassenzimmer zu prüfen. Siehe Anhang.
Die Prüfung ergab, dass die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für kein Klassenzimmer der gemeindlichen Grundschulen gefördert werden kann. Alle können durch das Öffnen von Fenster und Türen ausreichend belüftet werden. Dadurch muss die Gemeinde im Fall einer Beschaffung von Geräten die gesamten Kosten alleine tragen. Für aktuell 30 permanent genutzte Grundschulklassenzimmer ist mit ca. 100.000€ brutto + Montagekosten zurechnen.
Bei der Entscheidung sind Punkte wie z.B. erhöhte Lärmbelastung durch das Gerät (ca. 40 – 60 DB je nach Hersteller) nicht zu vernachlässigen. Es muss trotz des Luftreinigungsgerätes durch Fenster öffnen regelmäßig gelüftet werden um eine ausreichende Sauerstoffsättigung in der Raumluft gewährleisten zu können.
In einer Studie der Bundeswehr Universität München wurde unter Laborbedingungen herausgefunden, dass durch solche Luftreinigungsgeräte zudem nur die indirekte Ansteckung z.B. durch Aerosole auf ein Minimum reduziert werden kann, wenn ein mindestens 6-facher Raumluftwechsel stattgefunden hat. Eine direkte Ansteckung z.B. durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion wird dadurch nicht beeinflusst. Das heißt es müssen trotzdem weiterhin entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Seitens der Schulleitungen wird keine konkrete Bedarfslage gesehen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Klassenzimmer der gemeindlichen Grundschulen ab.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Diese Beschaffung ist im Haushaltsplan 2020 nicht berücksichtigt und erfordert bei entsprechendem Beschluss die Genehmigung über-/außerplanmäßiger Ausgaben. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist abzuwägen.
Br 29.10.2020

Beschluss

  1. Der Gemeinderat lehnt den Antrag der VFW und damit die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Klassenzimmer der gemeindlichen Grundschulen ab.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen  welchen Kostenumfang  und welche Förderung die Beschaffung von CO 2 Messgeräten /-ampeln  mit sich bringt und wird beauftragt für den  Bauausschuss eine entsprechende Entscheidungsvorlage  vorzubereiten.  Weitere Alternativen wie z.B. Neuentwicklungen in der Max-Plank Gesellschaft werden zusätzlich geprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Dokumente
2020-10-25-VFW_Antrag_Luftfilter_Schulen (.pdf)

Datenstand vom 04.03.2021 08:35 Uhr