Bebauungsplan Nr. 25/H „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße"; Erneuter Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Gemeinderatssitzung, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Beratungsreihenfolge:

Termin:
Top:
Abstimmung:




Ja
Nein
Gemeinderat (Aufstellungsbeschluss)
öffentlich
12.03.2019
7
20
0
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
öffentlich
16.09.2019
3.4
12
0
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt (vertagt)
öffentlich
10.02.2020
3.1
-
-
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt (Abwägungs- und Billigungsbeschluss)
öffentlich
09.03.2020
5.3
11
0
Bauausschuss (Abwägungs- und Billigungsbeschluss)
öffentlich
22.06.2020
3.1.
10
1
Gemeinderat (Durchführungsvertrag)
nicht-öffentlich
08.09.2020
7
22
0
Gemeinderat (Satzungsbeschluss)
öffentlich
06.10.2020
4
19
3
Gemeinderat (Nachgenehmigung Durchführungsvertrag)
nicht-öffentlich
10.11.2020



Gemeinderat (Wiederholung Satzungsbeschluss)
öffentlich
08.12.2020




In der Gemeinderatssitzung am 06.10.2020, TOP 4, wurde der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“ in der Fassung vom 06.10.2020 gefasst.

Der vor Satzungsbeschluss erforderliche Durchführungsvertrag mit der Urkundennummer K2001/2020 wurde mit dem Vorhabenträger am 06.10.2020 vor der Gemeinderatssitzung notariell durch das Notariat Jens Kirchner, München, beurkundet. Aufgrund geringfügiger Anpassungen war der Durchführungsvertrag nochmals nachträglich durch den Gemeinderat am 10.11.2020 zu genehmigen. Erst dadurch erlangte der Durchführungsvertrag Wirksamkeit.
Aufgrund formeller Vorschriften ist der Satzungsbeschluss daher nochmals zu fassen.

Beschluss

Die Beschlüsse Nummern 3. bis 6. des Tagesordnungspunktes 4 „Bebauungsplan Nr. 25/H „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße"; Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss“ der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.10.2020 werden aufgehoben.
Zur Klarstellung bleiben die Beschlüsse Nummer 1. und 2. Hinsichtlich der Abwägung und der Feststellung, dass keine Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind, bestehen.

Der Gemeinderat fasst nunmehr folgende Beschlüsse:
  1. Der Bebauungsplan Nr. 25/H für das Gebiet „östlich der Weißenfelder Straße und südlich der Feldkirchener Straße“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen in der Fassung vom 06.10.2020 mit dem heutigen Datum, 08.12.2020, als Satzung beschlossen.
Klarstellend wird bestätigt, dass der notariell beurkundete Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 25/H mit der Urkundennummer K2001/2020 des Notariats Kirchner, München, am 10.11.2020 nachgenehmigt und somit wirksam wurde.

  1. Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 06.10.2020 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
2020_10_B-Plan_25_H_Begründung (.pdf)
2020_10_B-Plan_25_H_Planzeichnung (.pdf)
2020_10_B-Plan_25_H_Satzung_Entwurf (.pdf)
2020_10_B-Plan_25_H_Stellungnahmen (.pdf)
2020_10_B-Plan_25_H_VEP-Planstand (.pdf)

Datenstand vom 04.03.2021 08:43 Uhr