Kritierien für Streuobstbiotope


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Gemeinderatssitzung, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 7.4

Sachverhalt

Antrag 2 – Herr Daniel Mayr
„Nach all der massiven Naturzerstörung in letzter Zeit in Kirchheim, sollte die verbleibende Natur stärker geschützt werden. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit wertvolle Streuobstbestände angelegt. Wertvoll für die Natur und seine Bürger und diese gilt es jetzt besonders zu schützen. Die Anzahl der Kriterien, das ein Streuobstbestand zu einem gesetzlich geschützten Biotop nach BayNatSchG Art 23 Abs. 1 wird, ist aus der Sicht des LBV und BN zu hoch. Deswegen schlage ich vor, dass die Kirchheimer Streuobstwiesen nur drei von den fünf Kriterien für eine Streuobstwiese erfüllen müssen, um zu einem besonderen Kirchheimer geschützten Biotop erklärt zu werden. Des Weiteren wäre es gut wenn die ökologische Entwicklung weiter mit Maßnahmen gefördert wird. 
Die fünf Kriterien sind: Fläche größer 2500 qm, größer 50 m zu Wohngebäuden, Baumabstand 10 bis 20 m, Überwiegend 50 cm Baumumfang bei 1m und 75 % der Bäume sollen den Kronenansatz bei 1,8 m haben. Die Kritik des Geschäftsführers des LBV habe ich ihnen beigefügt.“

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und eine Beschlussvorlage für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 7

Dokumente
Anlage Stellungnahme LBV Verordnung Streuobst (.pdf)

Datenstand vom 04.03.2021 08:43 Uhr