Antrag auf Fällung von 10 Schwarzkiefern, Westseite Garagenanlage am Storchenweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Bauausschuss, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Bauausschuss 15.12.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, die für die Fällung vom Bäumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/88 der Gemarkung Heimstetten, auf einer Grünfläche an der Westseite der Garagenanlage am Storchenweg erforderlich wird.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ein Lageplan, Fotos, eine Begründung für die Fällung, ein Planzeichnungsausschnitt des Bebauungsplans und die Stellungnahme des Umweltamts beigefügt.

Die Zulässigkeit des Vorhabens ist auf der Grundlage des der § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 befindet.

Wie den genannten Unterlagen zu entnehmen ist, sollen aus dem vorhandenen Baumbestand von 13 Laubbäumen und 10 Kiefern die Nadelbäume entnommen werden, um weitere Schäden an der Garagenanlage zu verhindern und das Wachstum der Laubbäume zu verbessern.

Auf dem Grundstück, das gemäß Planzeichen Nr. A.6 als Fläche für Straßen- und Wegbegleitgrün bezeichnet wird, sind durch Planzeichen Nr. A.3. 16 Bäume als zu pflanzende Einzelbäume festgesetzt.
Die Begründung der Antragstellerin und die Beurteilung (Stellungnahme) des Umweltamtes können der Anlage dieser Sitzungsvorlage entnommen werden.
Die Antragstellerin erklärt sich bereit, auf Forderung der Gemeinde 3 Ersatzpflanzungen vornehmen zu wollen.

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18 kann erteilt werden, wenn Ersatzpflanzungen in der vom Bebauungsplan geforderten Größenordnung in Abstimmung mit dem gemeindlichen Umweltamt durchgeführt werden – auch auf anderen Gemeinschaftsgrünflächen der Siedlung.

H. Mayer,
Kirchheim, der 10.12.2020

Beschlussvorschlag

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18, die im Rahmen der Fällung von 10 Kiefern auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/88 der Gemarkung Heimstetten für das Entfernen von 3 Bäumen erforderlich wird, die in der Grünordnung durch Planzeichen Nr. A.3. als zu pflanzende Einzelbäume festgesetzt sind, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass in Abstimmung mit dem gemeindlichen Umweltamt auf den Gemeinschaftsgrünflächen der Siedlung 3 Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

Diskussionsverlauf

Antrag Ausschussmitglied Dirl zu  TOP 3.1:

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18, die im Rahmen der Fällung von
10 Kiefern auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/88 der Gemarkung Heimstetten für das Entfernen von 3
Bäumen erforderlich wird, die in der Grünordnung durch Planzeichen Nr. A.3. als zu pflanzende
Einzelbäume festgesetzt sind, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass in
Abstimmung mit dem gemeindlichen Umweltamt auf den Gemeinschaftsgrünflächen der Siedlung
3 Ersatzpflanzungen in der unmittelbar darauffolgenden Pflanzperiode vorgenommen werden.


Abstimmung: ja: 8 nein: 3

Beschluss

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18, die im Rahmen der Fällung von 10 Kiefern auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/88 der Gemarkung Heimstetten für das Entfernen von 3 Bäumen erforderlich wird, die in der Grünordnung durch Planzeichen Nr. A.3. als zu pflanzende Einzelbäume festgesetzt sind, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass in Abstimmung mit dem gemeindlichen Umweltamt auf den Gemeinschaftsgrünflächen der Siedlung 3 Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Dokumente
2020-12-07, Anlage zur Beschlussvorlage Bauausschuss vom 15.12.2020, 20/62, Fällung von 10 Schwarzkiefern, Westseite Garagenanlage am Storchenweg (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2021 08:08 Uhr