Sanierung Bürgerhaus Feldkirchenerstraße 2; Auftragsvergaben an Planungsbüros


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Bauausschuss, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Bauausschuss 15.12.2020 ö beschließend 6.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2020 wurde das durch das Architekturbüro Probst erstellte Raum- und Nutzungskonzept durch den Gemeinderat genehmigt und dieses mit der nächsten Leistungsstufe beauftragt. Die geschätzten Kosten für die Sanierung des Bürgerhauses betragen gemäß Kostenschätzung nach DIN 276, 5.950.000,00 € brutto. Das Projekt kann innerhalb des Förderprogramms „Soziale Integration im Quartier 2020“ durch die Regierung von Oberbayern mit einem Fördersatz von 90% der förderfähigen Kosten gefördert werden.
Parallel wurden durch die Verwaltung die Ausschreibungen für die noch notwendigen weiteren Fachplaner vorbereitet und ein Vergabeverfahren nach § 50 UVgO durchgeführt. Innerhalb dieses Verfahrens wurden je Planungsdisziplin immer mindestens drei Büros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Schlusstermin für die Abgabe der Angebote war Freitag der 20.11.2020 12:00 Uhr.
Die Leistungen der Planungsdisziplinen Tragwerksplanung, ELT-Planung, HLS-Planung, Brandschutzplanung und Freianlagenplanung werden Stufenweise vergeben, die Planungskosten für die erste Leistungsstufe (Leistungsphasen 1 und 2) betragen ca. 52.000,00 € brutto. Als Basis dient die Kostenschätzung des Architekturbüros Probst nach DIN 276 in Höhe von 5.950.000,00 € brutto.
Die Auswertungen der Angebote sind den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen beigelegt. Da es sich um ein laufendes Vergabeverfahren handelt, dürfen keine personen- oder angebotsbezogenen Daten veröffentlicht werden.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bauausschuss beschließt den Auftrag für die Leistungen der Tragwerksplanung an den Bestbieter des Vergabeverfahrens nach § 50 UVgO zu vergeben. Die der nichtöffentlichen Sitzung beigelegte Auswertung und die darin enthaltenen Angebotsparameter werden Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss 2:
Der Bauausschuss beschließt den Auftrag für die Leistungen der Landschaftsplanung an den Bestbieter des Vergabeverfahrens nach § 50 UVgO zu vergeben. Die der nichtöffentlichen Sitzung beigelegte Auswertung und die darin enthaltenen Angebotsparameter werden Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss 3:
Der Bauausschuss beschließt den Auftrag für die Leistungen der ELT-Planung an den Bestbieter des Vergabeverfahrens nach § 50 UVgO zu vergeben. Die der nichtöffentlichen Sitzung beigelegte Auswertung und die darin enthaltenen Angebotsparameter werden Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss 4:
Der Bauausschuss beschließt den Auftrag für die Leistungen der HLS-Planung an den Bestbieter des Vergabeverfahrens nach § 50 UVgO zu vergeben. Die der nichtöffentlichen Sitzung beigelegte Auswertung und die darin enthaltenen Angebotsparameter werden Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss 5:
Der Bauausschuss beschließt den Auftrag für die Leistungen der Brandschutzplanung an den Bestbieter des Vergabeverfahrens nach § 50 UVgO zu vergeben. Die der nichtöffentlichen Sitzung beigelegte Auswertung und die darin enthaltenen Angebotsparameter werden Bestandteil des Beschlusses.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für diese Maßnahme sind im Vermögenshaushalt 2021 finanzielle Mittel in Höhe von 300.000 Euro (HHSt. 8800.9420) für Planungskosten vorgesehen. Die Umsetzung soll erst dann erfolgen, wenn sich die gemeindliche Finanzsituation verbessert hat. Daher sind für die weiteren Finanzplanjahre derzeit keine Mittel veranschlagt. Der Haushaltsplan 2021 muss vom Gemeinderat noch beschlossen werden.
Br 04.12.2020

Beschluss 1

Der Bauausschuss beschließt den Auftrag für die Leistungen der Tragwerksplanung an den Bestbieter des Vergabeverfahrens nach § 50 UVgO zu vergeben. Die der nichtöffentlichen Sitzung beigelegte Auswertung und die darin enthaltenen Angebotsparameter werden Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Bauausschuss beschließt den Auftrag für die Leistungen der Landschaftsplanung an den Bestbieter des Vergabeverfahrens nach § 50 UVgO zu vergeben. Die der nichtöffentlichen Sitzung beigelegte Auswertung und die darin enthaltenen Angebotsparameter werden Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Bauausschuss beschließt den Auftrag für die Leistungen der ELT-Planung an den Bestbieter des Vergabeverfahrens nach § 50 UVgO zu vergeben. Die der nichtöffentlichen Sitzung beigelegte Auswertung und die darin enthaltenen Angebotsparameter werden Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Bauausschuss beschließt den Auftrag für die Leistungen der HLS-Planung an den Bestbieter des Vergabeverfahrens nach § 50 UVgO zu vergeben. Die der nichtöffentlichen Sitzung beigelegte Auswertung und die darin enthaltenen Angebotsparameter werden Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Ausschussmitglied Marianne Hausladen nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Beschluss 5

Der Bauausschuss beschließt den Auftrag für die Leistungen der Brandschutzplanung an den Bestbieter des Vergabeverfahrens nach § 50 UVgO zu vergeben. Die der nichtöffentlichen Sitzung beigelegte Auswertung und die darin enthaltenen Angebotsparameter werden Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.01.2021 08:08 Uhr