Finanzplan 2021 bis zum Jahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Hauptausschuss, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Hauptausschuss 24.11.2020 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Nachladung: 
Aufgrund der vorzunehmenden Aktualisierungen auch hier die Änderungen in roter Farbe:
Der vorliegende Finanzplan 2021 bis zum Jahre 2024 baut zum einen auf der bisherigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan 2020 mit Weiterführung von ursprünglich verschobenen Investitionsvorhaben, die bereits zum Jahr 2020 zum Teil wieder neu veranschlagt wurden, auf - zum anderen sind auch aktuelle Gemeinderatsbeschlüsse und die Planungen für das Projekt Kirchheim 2030 inkl. der Landesgartenschau nunmehr noch konkreter berücksichtigt.
Der Finanzplan 2021 bis 2023 kann in Einnahmen und Ausgaben nur dann ausgeglichen werden, wenn - gemäß derzeitigem Kenntnisstand – hohe Kreditaufnahmen vorgenommen werden, wobei eine fortlaufende, intensive Beschäftigung mit und Festlegung von Prioritäten weiterhin sicherlich nicht zu vermeiden ist. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 sind somit Kreditaufnahmen mit einer Gesamtsumme von rund 46,7 Mio. Euro voraussichtlich erforderlich. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 KommHV in Höhe von derzeit ca. 406.000 Euro muss und wird vorhanden bleiben. Im Jahr 2024 soll eine Rücklagenzuführung in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro erreicht werden.
2021:   Kreditaufnahme in Höhe von            10.649.300 Euro
2022:   Rücklagenentnahme in Höhe von      5.000.000 Euro
 Kreditaufnahme in Höhe von        17.327.200 Euro
2023:   Kreditaufnahme in Höhe von                18.692.200 Euro
2024:   Rücklagenzuführung in Höhe von            1.134.000 Euro
Zu beachten ist hierbei sicherlich, dass Vorhaben wie Ortspark, Rathaus und Bildung/Betreuung für viele Generationen geplant und damit auch über mehrere Jahrzehnte mitfinanziert werden sollten.
Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sind aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich, da Steuermindereinnahmen sowohl im Jahr 2020 als auch in den kommenden Jahren als Konsequenz der Corona-Pandemie absehbar sind und damit ein Überschuss im Verwaltungshaushalt kaum mehr zu erreichen sein wird. Positiv auswirken könnten sich die Aktivitäten zu neuen Gewerbeflächen in den beiden Campus-Arealen in Kirchheim und Heimstetten sowie der Einwohnerzuwachs mit Kirchheim 2030. Beides ist jedoch noch zurückhaltend angesetzt.
Allerdings werden künftige Kreditaufnahmen ab dem Jahr 2021 bis 2023 erforderlich sein. Die hohen Defizite ergeben sich u.a., weil die Gemeinde für die Vorbereitung und Ausrichtung der Landesgartenschau 2024 (bzw. den dadurch staatlich geförderten Bau des Ortsparks) finanziell in Vorleistung gehen muss und Förderungen immer erst nachgelagert ausbezahlt werden. Auch sind insbesondere die Investitionen für das langfristige Projekt Kirchheim 2030 insgesamt vorrangig weiterzuführen. Das ist und bleibt der Fokus.
Ob die Realität diesem Plan in den Einzelbereichen so folgen kann, bleibt abzuwarten. Es wäre zwar generell wünschenswert, künftig wieder eine ausgeglichene Finanzplanung ohne bzw. mit nur geringer Kreditaufnahme vorlegen zu können, wodurch ggfs. einzelne Investitionen zeitlich verschoben bzw. andere Prioritäten gesetzt werden müssten – dies ist jedoch nur mit deutlich steigenden Steuereinnahmen denkbar. Durch steigende Anforderungen und Zwänge werden Kreditaufnahmen in der Zukunft voraussichtlich nicht vermeidbar sein, bei den derzeit nach wie vor  günstigen Kreditkonditionen ist diese Option aber weiterhin durchaus sach- und generationengerecht.    
Eine Aufstellung über die voraussichtliche Entwicklung der Rücklagen mit den erforderlichen Kreditaufnahmen in den kommenden Jahren finden Sie am Ende des Zahlenwerkes.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie mit den Übersichten der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen im Vermögenshaushalt für die Jahre 2021 bis 2024 (s. Anlage D2).

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt den vorliegenden Finanzplan 2021 bis zum Jahre 2024 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage D2 zum Finanzplan 2024 (.pdf)

Datenstand vom 10.02.2021 07:20 Uhr