Folgende Entschädigungen wurden vom Gemeinderat jeweils für die letzten beiden Bundestagswahlen beschlossen:
Bundestagswahl 2013: 75,00 € für Wahlhelfer, die keine Dienstbefreiung bekommen
haben.
50,00 € für Mitarbeiter der Verwaltung sowie einen Tag
Dienstbefreiung - gleiches galt auch für Wahlhelfer, die von ihrem
Arbeitgeber einen freien Tag bekommen haben.
Bundestagswahl 2017: 75,00 € für die Wahlhelfer, die keine Dienstbefreiung bekommen haben.
50,00 € für Mitarbeiter der Verwaltung sowie einen Tag Dienstbefreiung - gleiches galt auch für Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen freien Tag bekommen haben.
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Da es immer schwieriger wird, genügend geeignete Wahlhelfer zu finden, ist es besonders wichtig, diese angemessen zu entschädigen. Die Wahlhelfer sind am besagten Wahlsonntag ca. sieben bis neun Stunden ehrenamtlich im Einsatz. Dabei werden diese selbstverständlich auch bei der diesjährigen Wahl ganztätig in den Wahllokalen mit Brotzeit und Getränken versorgt.
Um wieder einen gewissen Anreiz zu schaffen, wird vorgeschlagen, die Wahlhelfer genauso wie zur Bundestagswahl 2013 sowie zur Bundestagswahl 2017 mit 75,00 € für Wahlhelfer, die keine Dienstbefreiung bekommen und 50,00 € für Mitarbeiter der Verwaltung sowie zusätzlich einem Tag Dienstbefreiung – gleiches gilt auch für Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen freien Tag bekommen – zu entschädigen.
Die Gemeinde Kirchheim bekommt pro Wahlvorsitzenden 35,00 € und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder gem. § 50 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWO) erstattet.