Bundestagswahl 2021 – Entschädigung der Wahlhelfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 06.07.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Folgende Entschädigungen wurden vom Gemeinderat jeweils für die letzten beiden Bundestagswahlen beschlossen:

Bundestagswahl 2013:        75,00 € für Wahlhelfer, die keine Dienstbefreiung bekommen
haben.
50,00 € für Mitarbeiter der Verwaltung sowie einen Tag
Dienstbefreiung - gleiches galt auch für Wahlhelfer, die von ihrem
Arbeitgeber einen freien Tag bekommen haben.

Bundestagswahl 2017:        75,00 € für die Wahlhelfer, die keine Dienstbefreiung bekommen haben.
50,00 € für Mitarbeiter der Verwaltung sowie einen Tag Dienstbefreiung - gleiches galt auch für Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen freien Tag bekommen haben.

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Da es immer schwieriger wird, genügend geeignete Wahlhelfer zu finden, ist es besonders wichtig, diese angemessen zu entschädigen. Die Wahlhelfer sind am besagten Wahlsonntag ca. sieben bis neun Stunden ehrenamtlich im Einsatz. Dabei werden diese selbstverständlich auch bei der diesjährigen Wahl ganztätig in den Wahllokalen mit Brotzeit und Getränken versorgt.

Um wieder einen gewissen Anreiz zu schaffen, wird vorgeschlagen, die Wahlhelfer genauso wie zur Bundestagswahl 2013 sowie zur Bundestagswahl 2017 mit 75,00 € für Wahlhelfer, die keine Dienstbefreiung bekommen und 50,00 € für Mitarbeiter der Verwaltung sowie zusätzlich einem Tag Dienstbefreiung – gleiches gilt auch für Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen freien Tag bekommen – zu entschädigen.

Die Gemeinde Kirchheim bekommt pro Wahlvorsitzenden 35,00 € und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder gem. § 50 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWO) erstattet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Wahlhelfer wie zur Bundestagswahl 2013 und 2017 mit 75,00 € (für nicht Gemeindebedienstete, die von ihrem Arbeitgeber keinen freien Tag bekommen) und 50,00 € (für Mitarbeiter der Verwaltung und externe Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen freien Tag erhalten) zu entschädigen.

Die Mitarbeiter der Verwaltung aus den Bereichen Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bauhof und die Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag im Einsatz sind, erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 50,- € pro Person.

Zusätzlich erhalten Gemeindebedienstete aus anderen Bereichen, die am Wahltag im Einsatz sind einen Tag Dienstbefreiung.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushaltsplan 2021 eingeplant (HHSt. 0521.4090 mit einem Ansatz von 20.000 Euro).

Datenstand vom 07.07.2021 07:08 Uhr