Collegium 2000 gGmbH: * Vorlage des Beteiligungsberichtes 2008 (Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO) * Jahresabschluss 2007 mit Wirtschaftsprüfungsbericht * Feststellung und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 01.03.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 01.03.2010 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 94 Abs. 3 GO ist jährlich ein Beteiligungsbericht der Collegium 2000 gemeinnützige GmbH zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen.

Der Gemeinderat erhält hiermit den Beteiligungsbericht für das Jahr 2008.
Nach dieser Sitzung wird ortsüblich darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Des Weiteren liegt der Jahresabschluss zum 31.12.2007 mit Wirtschaftsprüfungsbericht (Kopie) zur Kenntnisnahme bei. Diese Unterlagen wurden aufgrund ihres Umfanges jedoch nur an die Fraktionssprecher weitergeleitet – wird nachgereicht.

Alle Unterlagen wurden bzw. werden auch an das Landratsamt weitergereicht.

Die Feststellung der Jahresabschlüsse ist gemäß Art. 93 GO durch die Gesellschafterversammlung - vertreten durch den Ersten Bürgermeister - vorzunehmen. Nach Ermächtigung durch den Gemeinderat erfolgt dies für das Jahr 2007.

Auch für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats ist laut Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung zuständig. Nach Ermächtigung durch den Gemeinderat erfolgt auch dies durch den Ersten Bürgermeister.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2008 Kenntnis gemäß Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO.

Der Jahresabschluss 2007 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, den Jahresabschluss 2007 der Collegium 2000 gGmbH gemäß Art. 93 GO (Gemeindeordnung) festzustellen.

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Geschäftsführung sowie den Aufsichtsrat für das Jahr 2007 zu entlasten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2008 Kenntnis gemäß Art. 94 Abs. 3 Satz 4 GO.

Der Jahresabschluss 2007 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, den Jahresabschluss 2007 der Collegium 2000 gGmbH gemäß Art. 93 GO (Gemeindeordnung) festzustellen.

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Geschäftsführung sowie den Aufsichtsrat für das Jahr 2007 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2012 13:29 Uhr