Beratung u. Entscheidung über Planung eines Solarparks


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 01.03.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 01.03.2010 ö beschließend 8

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 10.11.2009 hat die Firma Solarfaktor ihr Konzept für die Ansiedlung eines Solarparks in Kirchheim vorgestellt; eine Entscheidung hat der Gemeinderat in der vorgenannten Sitzung nicht getroffen. Die Präsentationsunterla­gen der Firma Solarfaktor (Power Point Präsentation) wurden den Mitgliedern des Gemeinderats zusammen mit der Niederschrift vom 10.11.2009 übersandt.

Aktuell liegt der Gemeinde ein Schreiben der Firma RegionalKonzept GmbH vom 08.01.2010 vor, in dem angefragt wird, ob die Gemeinde Interesse an der Errichtung einer Fotovoltaikanlage hätte.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern informiert mit Rundschreiben vom 19.11.2009 sehr ausführlich über das Planungserfordernis, das die Ansiedlung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen auslöst.

Fotovoltaikanlagen, die in das öffentliche Stromversorgungsnetz einspeisen, werden grundsätzlich nicht von den Privilegierungstatbeständen des § 35 Abs. 1 Baugesetz­buch erfasst.

Das Vorhaben eine solche Anlage im Gemeindegebiet anzusiedeln, erfordert generell eine gemeindliche Bauleitplanung. Bei der Aufstellung einer entsprechenden Ände­rung des Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplans (ggf. vorhabenbezoge­nen Bebauungsplans) sind die Ziele der Raumordnung zu beachten. Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter zu beschreiben und zu bewerten. Außerdem ist der geplante Eingriff in Natur und Landschaft zu kompensieren.

Das der Verwaltung vorliegende Informationsmaterial zum Planungserfordernis einer Fotovoltaikanlage kann von den Mitgliedern des Gemeinderats im Bauamt eingese­hen werden.

Bereits mit E-Mail vom 10.11.2009 hat Herr Blersch vom Bund Naturschutz mitgeteilt, mehrere Mitglieder der Ortsgruppe Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim würden die Auffassung vertreten, dass derartige Anlagen auf Dächern verwirklicht werden sollten. Dadurch wären allerdings Anlagen in einer Größenordnung möglich, die für die meisten Betreiber unwirtschaftlich sein dürften.

Aufgrund des verhältnismäßig geringen Ausmaßes der Erholungsflächen zwischen der bebauten Ortslage und dem Speichersee, der Beeinträchtigung des Landschafts­bildes und der Tatsache, dass es sich hierbei zumindest teilweise um ein Land­schaftsschutzgebiet handelt, sollte die Gemeinde sehr genau prüfen, ob sie eine Flä­che für eine Fotovoltaikanlage ausweisen möchte.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass zusätzlich zum Schreiben der Firma So­larfaktor vom 01.10.2009 eine Anfrage der Firma RegionalKonzept GmbH vom 08.01.2010 bezüglich der Ausweisung einer Fläche für eine Fotovoltaikanlage vor­liegt. Grundsätzlich steht die Gemeinde der Nutzung regenerativer Energiequellen positiv gegenüber. Es ist jedoch festzustellen, dass es im Gemeindegebiet nur in be­grenztem Umfang Erholungsflächen gibt. Die Ausweisung eines Sondergebiets für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage ist für das Gebiet zwischen der bebauten Ortslage Kirchheims und dem Speichersee derzeit nicht vorgesehen.

Diskussionsverlauf

GRM Böltl bittet darum folgenden Hinweis zum Beschluss hinzuzufügen:

Die Gemeinde kann den Firmen auch entsprechende Dachflächen zur Verfügung stellen.

Einvernehmlich

GRM Dirl weist auf die Wirtschaftlichkeit hin.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass zusätzlich zum Schreiben der Firma So­larfaktor vom 01.10.2009 eine Anfrage der Firma RegionalKonzept GmbH vom 08.01.2010 bezüglich der Ausweisung einer Fläche für eine Fotovoltaikanlage vor­liegt. Grundsätzlich steht die Gemeinde der Nutzung regenerativer Energiequellen positiv gegenüber. Es ist jedoch festzustellen, dass es im Gemeindegebiet nur in be­grenztem Umfang Erholungsflächen gibt. Die Ausweisung eines Sondergebiets für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage ist für das Gebiet zwischen der bebauten Ortslage Kirchheims und dem Speichersee derzeit nicht vorgesehen.

Die Gemeinde kann den Firmen auch entsprechende Dachflächen zur Verfügung stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.03.2012 13:29 Uhr