Kindergarten- und Hortgebühren Anpassung an die Staffelung nach dem BayKiBiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 01.03.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 01.03.2010 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatsitzung vom 18.01.2010 wurde bei Top 5 „Gebühren in den Kinderbetreuungseinrichtungen“ über Punkt 3 „Die Gebühren für alle Krippen, Kindergärten und Horte werden ab 01.09.2010 gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach BayKiBiG festgesetzt“ nicht abgestimmt und es wurde auch kein dem widersprechender Beschluss gefasst. Deshalb soll über die Gebührenstaffelung für Kindergärten und Horte nochmals abgestimmt werden. Damit soll zum einen der Einhaltung des BayKiBiG zum anderen einer einheitlichen Regelung für alle Kinderbetreuungseinrichtungen Rechnung getragen werden. Diese Einheitlichkeit ist mit den gefassten Beschlüssen in der Gemeinderatsitzung vom 18.01.2010 nicht mehr gegeben. Die Krippengebühren wurden nach BayKiBiG festgesetzt. Die Kindergarten- und Hortgebühren blieben bei der bisher gültigen Regelung, die keine Staffelung nach BayKiBiG beinhaltet.

§ 19 BayKiBiG regelt die Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen. Satz 4 definiert, dass die Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten nach Art. 21 Abs. 4 Satz 6 BayKiBiG zu staffeln sind. Im 31. Newsletter zum BayKiBiG wird ausgeführt, was „entsprechend zu staffeln“ heißt. Zur Erklärung ein Auszug aus dem 31. Newsletter zum BayKiBiG:
„Entsprechend den Buchungszeiten zu staffeln bedeutet, für jede Stundenkategorie, für die nach Art. 21 Abs. 4 Satz 6 BayKiBiG in Verbindung mit § 19 AV BayKiBiG ein eigener Buchungszeitfaktor festgelegt ist, einen eigenen Elternbeitrag festzusetzen. Von einer entsprechenden Elternbeitragsstaffelung ist dann auszugehen, wenn die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien
?        mindestens 10 v. H. des für die Buchungskategorie >3 Stunden bis einschließlich 4 Stunden
?        und mindestens 5.- €
beträgt.“

Werden die Gebühren nicht entsprechend den Regelungen des BayKiBiG gestaffelt, so wird eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt. Bei einer Stichprobenprüfung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe führt dies zum Förderausschluss!

Anpassung der Kindergartengebühren nach BayKiBiG

Stunden
bis 4
bis 5
bis 6
bis 7
bis 8
bis 9
bis 10
Aktuelle Gebühr
70,00 €
76,00 €
81,00 €
86,00 €
  91,00 €
  96,00 €
101,00 €
BayKiBiG Vorschlag 1
75,00 €
82,50 €
90,00 €
97,50 €
105,00 €
112,50 €
120,00 €
BayKiBiG Vorschlag 2
70,00 €
77,00 €
84,00 €
91,00 €
  98,00 €
105,00 €
112,00 €


Anpassung der Hortgebühren nach BayKiBiG

Stunden
bis 4
bis 5
bis 6
bis 7
Aktuelle Gebühr
80,00 €
85,00 €
  90,00 €
  95,00 €
BayKiBiG Vorschlag 1
85,00 €
93,50 €
102,00 €
110,50 €
BayKiBiG Vorschlag 2
80,00 €
88,00 €
  96,00 €
104,00 €

Beschlussvorschlag

1. Die Gebühren für alle Kindergärten und Horte werden ab 01.09.2010 gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach BayKiBiG festgesetzt.
2. Die Festsetzung der Kindergartengebühren wird gemäß Vorschlag 1 zum 01.09.2010 beschlossen.
3. Die Festsetzung der Hortgebühren wird gemäß Vorschlag 1 zum 01.09.2010 beschlossen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Zur Vermeidung der Gefahr eines Förderausschlusses sollte die Staffelung nach den Vorgaben des BayKiBiG unbedingt eingehalten werden. Des Weiteren ist aus finanzieller Sicht die Umsetzung des Vorschlages 1 zur Entlastung des Verwaltungshaushalts bzw. Reduzierung des Defizites im Verwaltungshaushalt sehr begrüßenswert.

Br
09.02.10

Diskussionsverlauf

GRM Dr. Heinik beantragt, die Punkte einzeln abzustimmen.
Einvernehmlich

GRM Wagner stellt den Antrag Kindergarten und Hortgebühren gleichzustellen.

Abstimmung: 4 ja / 20 nein

Beschluss 1

Die Gebühren für alle Kindergärten und Horte werden ab 01.09.2010 gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach BayKiBiG festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Festsetzung der Kindergartengebühren wird gemäß Vorschlag 2 zum 01.09.2010 beschlossen.

Stunden
bis 4
bis 5
bis 6
bis 7
bis 8
bis 9
bis 10
















BayKiBiG Vorschlag 2
70,00 €
77,00 €
84,00 €
91,00 €
  98,00 €
105,00 €
112,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 10

Beschluss 3

Die Festsetzung der Hortgebühren wird gemäß Vorschlag 2 zum 01.09.2010 beschlossen.

Stunden
bis 4
bis 5
bis 6
bis 7










BayKiBiG Vorschlag 2
80,00 €
88,00 €
  96,00 €
104,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 7

Datenstand vom 20.03.2012 13:29 Uhr