Einrichtung eines Waldkindergartens im Kirchheimer Moos


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 01.03.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 01.03.2010 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antrag der SPD vom 06.01.10 besteht aus zwei Teilen:

1.        Einrichtung eines Waldkindergartens im Kirchheimer Moos

2.        Schaffung einer Kinderkrippengruppe in einem bestehenden Kindergarten

Zu 1. Einrichtung eines Waldkindergartens im Kirchheimer Moos

Die Gemeinde Kirchheim ist Eigentümerin von zwei Waldgrundstücken im Kirchheimer Moos.

Für diese wurde vom Bauamt zusammen mit dem Umweltamt eine Standortuntersuchung vorgenommen.

Zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Beurteilung fand eine Besprechung im Landratsamt München am 28.01.10 statt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt bei beiden Grundstücken nach den Kriterien des § 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“.
Die Bauabteilung im Landratsamt München kann sich grundsätzlich eine temporäre Genehmigung für einen Waldkindergarten mit einem nicht ortsfest verbundenen Bauwagen vorerst für sechs Jahre vorstellen, sofern nicht andere Belange, z.B. Naturschutz, dagegen stehen. Die Neuanlage eines Parkplatzes würde beispielsweise kritisch gesehen.

Die beiden Grundstücke wurden am 09.02.2010 gemeinsam mit Herrn Matuschek, zuständigem Revierleiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, besichtigt.

Grundstück Fl.Nr. 801, Gemarkung Kirchheim, Am Steingriff

Mischwald und Grünland-Acker, ca. 35.000 m², Erschließung über geteerte Kirchheimer Moosstraße (gewidmet als öffentlicher Feld- und Waldweg), Zufahrt über nicht befestigte Zufahrt Fl.Nr. 735, Gem. Kirchheim (Eigentümerin: Gem. Kirchheim), angrenzend an sog. „Zwergbach“ (Fl.Nr. 739, Gem. Kirchheim)

Vorteile:
- verkehrliche Erschließung über geteerte Kirchheimer Moosstraße möglich
- keine unmittelbare Gefährdung der Kinder durch Gewässer
- Mobilfunkempfang
- nahe einer Stromversorgung
- Rettungskette (Hubschrauberlandung)

Nachteile:
- instabiler Fichtenbestand mit hohem Windwurfrisiko
       aufgrund:
1.        des für Fichten ungeeigneten Standortes (Fichte wurzelt nur sehr flach, schlechte Verankerung im Boden, zudem fehlende Nährstoffe)
2.        vorhandene Fichten besitzen keine eigene Stabilität, d.h. sie stützen sich nur gegenseitig
3.        Eingriffe in den Waldrand entlang der Leitungstrasse aufgrund Grundbucheintrag durch E.ON ohne Zustimmung der Gemeinde
4.        regelmäßiger Käferbefall der Fichten; Bäume müssen entfernt werden
5.        im Frühjahr und Sommer üppige Bodenvegetation aus bis zu 2 m hohen Brennnesseln, Springkraut und Brombeere (fast flächendeckend)
6.        erhöhtes Vorkommen von Zecken, die durch das Gras und die Krautschicht begünstigt werden (Gefahr der Übertragung von Borreliose, keine Impfung möglich!)
7.        Waldbild erscheint für Kinder wenig attraktiv und stellt keinen geeigneten Spielort dar
8.        durch das hoch stehende Grundwasser kommt es im Sommer zu großen Populationen von Stechmücken und Bremsen; v.a. Pferdebremsen

Grundstück Fl. Nrn. 1211 und 1213, Gemarkung Kirchheim, In der Etz, Hausener Moosstraße

Mischwald mit ca. 15.000 m² und Nadelwald mit ca. 1.000 m² auf Fl.Nr. 1211 und Nadelwald mit ca. 830 aud Fl.Nr. 1213, Erschließung über Hausener Moosstraße (gewidmet als öffentlicher Feld- und Waldweg), umliegend weitere Waldstücke in privater Hand sowohl auf Kirchheimer als auch auf Aschheimer Flur; nördlich des Grundstückes schließt unmittelbar angrenzend der Abfanggraben in West-Ost-Richtung an, nordwestlich des Grundstückes nach der Brücke über den Abfanggraben können PKWs geparkt werden.
Das Grundstück liegt in einem Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebiet.

Vorteile:
- verkehrliche Erschließung über Hausener Moosstraße möglich
- Mobilfunkempfang
- Rettungskette (Hubschrauberlandung)
- attraktiverer Wald für Kinder als Fl.Nr. 801; Wald ist lichter durch Laubholz und weniger Bodenvegetation
- stabiler Wald
- keine große Gefährdung durch Käferbefall; nur noch einzeln Fichten vorhanden
- Parkplatzmöglichkeit (allerdings nördlich hinter der Brücke über den Abfanggraben: siehe unter Nachteile)

Nachteile:
- Gefährdung der Kinder durch den unmittelbar nördlich vorbeiführenden Abfanggraben mit hoher und steiler Böschung, welche die Kinder nicht/kaum wieder nach oben klettern können: Gefahr des Ertrinkens
- Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet
- viele Biotopbäume und Totholz (Verkehrssicherung, Kosten)

Am 25.02.2010 fand eine Besprechung mit der Unteren Naturschutzbehörde, Hr. Schwarz, sowie mit dem Förster, Hr. Matuschek, statt. Fazit des Gesprächs durch Hr. Schwarz/LRA: er hält beide oben genannten Grundstücke für die Errichtung eines Waldkindergartens für nicht geeignet. Er sowie Hr. Matuschek bestätigen die oben aufgelisteten Nachteile der Grundstücke und erweitern sie darüber hinaus. Hr. Matuschek ergänzt zudem, dass von seiner Seite aus keine Genehmigung ohne Dixi-Klo ausgesprochen wird.

Es wurde allerdings ein Alternativvorschlag von Hr. Schwarz aufgezeigt, der sich auf die Grünflächen in der Ortsmitte (ehemalige Kleingartenanlage) bezog. Dabei sei dann niocht mehr von einem Waldkindergarten sondern weiter gefasst von einem Naturkindergarten zu reden. In der „ehemaligen Kleingartenanlage“ sei es möglich mit einer Kindergartengruppe zu beginnen und gleichzeitig woanders ein neues Projekt zu entwickeln, dieses zu bepflanzen und aufzuforsten. Dabei dachte er an vorhandene Ausgleichsflächen. Hr. Matuschek meinte, dass eine entsprechende Bepflanzung in einem Zeitraum von fünf Jahren zu realisieren sein könnte. Es bleibt zu klären, inwieweit in Kirchheim der Bedarf für einen Wald- bzw. Naturkinderkindergarten gegeben ist. Einen möglichen Hinweis auf das Interesse der Eltern könnte die am 03.02.2010 stattgefundene Informationsveranstaltung zum Thema „Waldkindergarten in Kirchheim“ liefern. Auf Anfrage meldeten sich drei Eltern, die aus Interesse an dieser Betreuungsform an der Veranstaltung teilnahmen. Dabei war ein Kind kurz vor der Einschulung, ein zweites noch gar nicht geboren.


Zu 2. Schaffung einer Kinderkrippengruppe in einem bestehenden Kindergarten:

Die Schaffung einer Kinderkrippengruppe ist in den Kindergärten Blauland, St. Andreas und am Schlehenring nach Aussage der jeweiligen Kindergartenleiterinnen gegenüber dem Bauamt grundsätzlich vorstellbar, da die Raumanforderungen bei einer Krippengruppe ähnlich sein werden wie bei den bestehenden Kindergartengruppen. Jedoch sind einige zusätzliche Anforderungen zu erfüllen.

So benötigt die Krippengruppe zusätzliche Räumlichkeiten bzw. Anforderungen an bestehende Räume:

               Gruppenraum                bei Kindergartengruppe vorhanden
               Schlafraum                der jeweilige Gruppenraum kann verwendet werden
               Toiletten                bei Kindergartengruppe bereits vorhanden
Wickelbereich        nicht vorhanden; Platz, Größe muss mit zuständigen Stellen im LRA festgelegt werden. Umbauarbeiten in den Toilettenbereichen sind zu erwarten.
Einrichtung        Vorhandene Kindergartenmöblierung nicht geeignet; neue, altersgerechte und damit niedrigere Möbel sind erforderlich; eine Schlafraumausstattung ist erforderlich

Kinderkrippengruppen sind vorzugsweise ebenerdig, somit i.d.R. im Erdgeschoß, einzurichten. Bei oben genannten Kindergärten ist dies möglich.

Für die Einrichtung einer Kinderkrippengruppe in den bestehenden Räumen der o.g. Kindergärten würden überschlägig Kosten von ca. 50.-70.000.- Euro entstehen.

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Einrichtung eines Waldkindergartens im gemeindeeigenen Wald nördlich von Kirchheim wird abgelehnt.

Diskussionsverlauf

Zu diesem TOP ist von der SPD-Fraktion am 27.02.2010 ein Änderungsantrag eingegangen.
*Anmerkung Protokollamt – der Änderungsantrag liegt dieser Niederschrift als Anlage 4 bei.

Der erste Bürgermeister schlägt vor, im Rahmen der zentralen Anmeldung das Interesse der Eltern nach einem Naturkindergarten abzufragen.

Abstimmung: 24 ja / 0 nein


GRM Keck ergänzt, dass Vertreter der AWO bereit sind, bei der zentralen Anmeldung anwesend zu sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

Er schlägt auch vor, bereits jetzt schon eine naturnahe Fläche zu schaffen.

Datenstand vom 20.03.2012 13:29 Uhr