Antrag Evangelischer Kindergarten / Hort Schlehenring


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 01.03.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 01.03.2010 ö beschließend 10

Sachverhalt

Antrag auf Umwandlung der Hortgruppe in eine Krippengruppe in der Kindertagesstätte am Schlehenring


Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde (Cantate Kirche) stellte am 17.02.2010 den Antrag, in der Kindertagesstätte Schlehenring ab dem neuen Kindergartenjahr (01.09.2010) eine Krippengruppe einzurichten. Deshalb solle die Schulkinderbetreuung (Hort) auslaufen, d.h. es werden ab kommendem Schuljahr keine neuen Kinder mehr im Hort aufgenommen. Anfragende Eltern würden auf die Mittagsbetreuung verwiesen. Die verbleibenden Hortkinder sollen auf die Kindergartengruppen verteilt werden. Zur Begründung des Anliegens der Kirchengemeinde siehe beiliegenden Antrag in der Anlage. Ein entsprechendes pädagogisches Konzept wurde der Verwaltung noch nicht vorgelegt.

Die evangelische Kirchengemeinde plant, die derzeit für die Schülerbetreuung genutzten Räume, krippengerecht umzubauen. Der Träger muss dazu in Abstimmung mit der Gemeinde mit der Bewilligungsbehörde (LRA-München) abklären, ob ein evtl. Umbau auch realisiert werden kann.

Für die Errichtung eines Krippenneubaus bzw. einer Umwandlung einer Einrichtung, werden derzeit ca. 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Kosten einer Umwandlung werden allerdings nur bezuschusst, wenn der Bedarf für die bestehende Zielgruppe, hier Hortgruppe nicht mehr gegeben ist und daher die Bedarfsanerkennung zurückgenommen werden kann. Eine Rücknahme der Bedarfsanerkennung ist aus Sicht der Verwaltung schwierig, da der Bedarf ja gegeben ist. Derzeit sind im Hort Schlehenring 22 Kinder, vier davon, die zum Sprengel Martin-Luther-Schule gehören (Hort St. Andreas) und sieben Kinder zum Sprengel der Silva-Grundschule. Fünf Kinder wechseln in die fünfte Klasse, sodass im kommenden Schuljahr der Bedarf von voraussichtlich 17 Plätzen in der Schulkinderbetreuung gegeben ist.

Es muss daher geklärt werden, was der politische Wille ist, ob die Mittagsbetreuung ausgebaut oder die Hortbetreuung weiter Bestandteil des pädagogischen Gesamtbetreuungskonzeptes der Gemeinde ist. Für die Verwaltung stellt sich auch die Frage, was die Gründe für die mangelnde Annahme des Hortes am Schlehenring sind.


Auswirkungen der Umwandlung auf die Gesamtbetreuungssituation in Kirchheim

Hintergrundinformation: Vom Kultusministerium Bayern wurde uns mitgeteilt dass mit dem Stichtag 30.09.2004 zur Einschulung zu rechnen ist. Das hat Auswirkungen auf die frei werden Plätze in den Kindergärten.

Tatsächlicher Bestand an Kindern und Betreuungsplätzen:


Jahrgang
Bestand
Bestand
Bestand
Bestand

Kinder
KiGaplätze
Hortplätze
Krippenplätze
2005
131



2006
  92



2007
106



2008
105



2009
116



2010 bis 18.02.10
   4



Stand: 18.02.2010

367
56
56


davon 5 Integration



Hier gilt allerdings darauf hinzuweisen, dass sowohl der Schlehenring als auch St. Andreas Kindergärten mit Altersöffnung von 2,5 – 10 Jahren sind. Das heißt, es werden die Gesamtplätze betrachtet. Sollten in einer Altersstufe weniger Kinder sein (z.B. Hort), so könnten ohne weiteres mehr Kindergartenkinder aufgenommen werden.


Anzahl der freien Plätze für das kommende Kinderbetreuungsjahr (2010/-2011)

Krippen:

Einrichtung
freie Plätze
Kinderkrippe Regenbogen
16
Kinderkrippe St. Franziskus
7
Genukids
1
Gesamt
24 (vgl. 30 letztes Jahr)

Bei diesen frei werdenden Plätzen sind die Kinder berücksichtigt, die im Jahr 2010 drei Jahre alt (geboren bis 31.12.2007) sind. Sollten Kinder, die bis Januar/ Februar 2008 geboren sind im Kindergarten einen Platz bekommen, ist mit mehr freien Plätzen in den Krippen zu rechnen.

Kindergärten:

Einrichtung
freie Plätze
Kindergarten  Schlehenring
21 (4 bei einer Umwandlung)
Kindergarten Blauland
6 + 2 Integrationsplätze
Kindergarten St. Andreas
23
Kindergarten St. Elisabeth
27
Kindergarten St. Franziskus
18
Genukids
0
Gesamt
95 + 2 Integrationsplätze - im Falle einer Umwandlung 78 freie Plätze(vgl. 129 letztes Jahr)

Eine Kindergartengruppe im Kindergarten St. Franziskus ist nur in einem befristeten Provisorium untergebracht. Die Betreuung im Container-Anbau wurde am 01. Oktober 2008 begonnen und wurde auf drei Jahre befristet (bis Oktober 2011). Der Anbau könnte jedoch noch längere Zeit genutzt werden.

Hort:

Einrichtung
freie Plätze
Hort St. Andreas
10
Hort Schlehenring
  5 (würde evtl. wegfallen)
Genukids
  0
Gesamt
15 bzw. 10

Mittagsbetreuung in der Grund- und Hauptschule, Schulsprengel Schlehenring:
Die zwanzig Eltern, deren Kinder derzeit in der Mittagsbetreuung der Grund- und Hauptschule sind, wurden von der Verwaltung angeschrieben und müssen bis zum 06.04.2010 Bescheid geben, ob ihre Kinder weiterhin in der Mittagsbetreuung bleiben. Zwei Kinder wechseln in die fünfte Klasse und scheiden sicher aus.

Zusammenfassung
?        Die Verwaltung befürwortet den dringenden Neubau einer viergruppigen Kinderkrippe, damit nicht der Bedarf an Kinderkrippenplätzen gegen den  Bedarf an Kindergarten- und Hortplätzen ausgespielt wird.
?        Die Einrichtung einer Krippengruppe bei gleichzeitiger Weiterführung der Schulkinderbetreuung vermindert die Neuaufnahmekapazität im Kindergarten Schlehenring um ca. 17 Plätze auf schlechtesten Falls vier Plätze.
?        Dies hätte zur Folge, dass die Eltern, die drei Jahre zu Hause geblieben sind und zum dritten Geburtstag ihres Kindes (bzw. kurz vorher) ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten bzw. müssen, dann evtl. keinen Kindergartenplatz bekommen.
?        Da eine Aufnahme im Kindergarten nach dem Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes schon bereits ab 2 Jahren und 6 Monaten erfolgen kann, wünschen dies auch viele Eltern.
?        Als im Kindergarten St. Franziskus eine Kindergartengruppe (25 Kinder) in eine Krippengruppe (12 Kinder) umgewandelt wurde, fehlten dann (durch Zuzüge Neubaugebiet Zuspitzstraße) die Kindergartenplätze und dies führte letztlich zu einer teuren Containerlösung. Viele betroffene Eltern waren damals sehr verärgert und hatten kein Verständnis dafür, dass die Schaffung von neuen Krippenplätzen zu Lasten von Kindergartenplätzen ging.
?        Ältere Kindergartenkinder, die nach Kirchheim zuziehen (Neubaugebiet nähe Sportpark) könnten evtl. nicht aufgenommen werden, da eine Überschreitung des Anstellungsschlüssels zu Förderkürzungen durch das LRA-München führen würde.
?        Im letzten Kindergartenjahr konnten 31 unter 3-jährige bereits in den Kindergärten aufgenommen werden. Dies führte zu einer Entlastung der Krippen. Bei einer Umwandlung von Kindergarten-, in Krippenplätze und eine befristete Weiterführung des Hortes kann eine frühere Aufnahme in den Kindergarten nicht mehr erfolgen, d. h. es würden 12 neue Krippenplätze geschaffen werden, Kinder die jedoch die Krippe bereits besuchen, könnten wegen Platzmangels erst nach ihrem dritten Geburtstag in den Kindergarten wechseln. Dies würde zu keiner Entlastung der Warteliste für Krippenkinder führen und evtl. eine weitere Containerlösung herbeiführen, da für Kinder ab dem dritten Lebensjahr, ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht.
?        Bei einer Reduzierung der Kindergartenplätze erhalten viele Eltern keinen Kindergartenplatz in ihrer Wunscheinrichtung für ihr Kind und müssen daher auf andere Einrichtungen ausweichen. Dies kann einen verstärkten Platzwechsel im Jahr 2011 / 2012 zur Folge haben, wenn Eltern versuchen doch noch einen Platz in der Einrichtung ihrer Wahl bzw. in Wohnortnähe zu bekommen.

Beschlussvorschlag

Der Antrag der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde wird in dieser Form abgelehnt. Wir regen eine Altersöffnung der Einrichtung von 0-10 Jahren an.

Diskussionsverlauf

Es findet eine kurze nichtöffentliche Diskussion statt.

GRM Fath bemängelt, dass vom Antragsteller keinerlei Kosten aufgeführt wurden.

Als Vertreter des evangelischen Kindergartens ist Frau Kiesling-Prinz anwesend und erläutert den Grund des Antrags. Sie führt an, dass inzwischen eine Elternbeiratssitzung stattfand und dieser sich für die bisherigen Hortplätze ausspricht. Zusätzlich sollen aber auch Krippenkinder aufgenommen werden.

GRM Merten-Wente regt an, aus dem Beschlussvorschlag den Satz „Wir regen eine Altersöffnung der Einrichtung von 0-10 Jahren an“ zu streichen.

Einvernehmlich


GRM Burger möchte, dass vom Kindergarten ein genaues Konzept vorgelegt wird.

Beschluss

Der Antrag der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde wird in dieser Form abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2012 13:29 Uhr