Antrag der Nachbarschaftshilfe für die Kinderspielgruppe


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Hauptausschuss, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Hauptausschuss 15.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die seit 40 Jahren existierende Kinderspielgruppe der Nachbarschaftshilfe ist aktuell in einem 30 m² Raum im Pfarrheim St. Andreas untergebracht. Dort werden maximal sieben Kinder täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr betreut. Die Kinderspielgruppe ist ein pädagogisches Alternativangebot, insbesondere für Eltern, die für ihre Kinder eine Vormittagsbetreuung auch nur an einzelnen Tagen wünschen oder benötigen. Sogenannte Kurzbucher. Dennoch ist und war sie über die letzten Jahre immer defizitär und hat nur „überlebt“, weil sie regelmäßig aus dem Pflegebereich der Nachbarschaftshilfe quersubventioniert wurde. Dies ist Corona-bedingt, aber auch aufgrund anderer Entwicklungen in der Pflege zukünftig nicht mehr möglich.
Die Kinderspielgruppe ist damit in ihrer Existenz gefährdet. Die Nachbarschaftshilfe müsste um mit sieben Kindern in der Betreuung eine schwarze Null zu erzielen die Elterngebühren auf 3,70 Euro erhöhen, was das Angebot wiederum unattraktiv für die Eltern und die Kinderspielgruppe wettbewerbsunfähig zu anderen Einrichtungen macht (Anlage 1). Im Vergleich dazu liegen die von der Gemeinde beschlossenen angepassten Elterngebühren ab September in der Krippe im Schnitt bei 2,90 Euro pro Stunde (Anlage 3). Ein Lösungsansatz wäre, in größeren Räumlichkeiten bis zu neun Kinder gleichzeitig zu betreuen um dadurch mit Elterngebühren von 2,90 Euro pro Stunde und bei einer Vollauslastung die Kinderspielgruppe wirtschaftlich betreiben zu können (Anlage 2). Größere Räumlichkeiten haben zudem klare pädagogische Vorteile, da den Kindern noch bedarfsgerechtere Angebote gemacht werden können.
Die Nachbarschaftshilfe ist hierzu in Gesprächen mit der Pfarrgemeinde St. Andreas über einen möglichen Umzug der Kinderspielgruppe in die ehemaligen Räume des Eine-Welt-Ladens mit 43,68 m². Dieser Umzug hätte Auswirkungen auf die Mietkosten von aktuell 170 Euro monatlich auf dann 500 Euro monatlich, die wie für alle Kindertageseinrichtungen von der Gemeinde getragen werden.
Darüber hinaus bittet die Nachbarschaftshilfe in ihrem Antrag um eine Defizitvereinbarung über die ungedeckten Betriebskosten der Kinderspielgruppe, analog zu den anderen Kindertageseinrichtungen auch – ausgenommen die Großtagespflegen, da diese komplett über das Landratsamt laufen. Die Nachbarschaftshilfe bittet um diese Defizitvereinbarung, da je nach Bedarf bei den Eltern die Anzahl der Kinder in der Betreuung variiert, die Personalkosten aber stets weiterlaufen.
Zum Hintergrund der sonstigen Defizitvereinbarungen: Mit den Trägern von Kindertages-einrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort, Mittagsbetreuung, Kooperativer Ganztag) bestehen jeweils Defizitvereinbarungen zur Übernahme der ungedeckten Betriebskosten durch die Gemeinde als freiwilligen Zuschuss. Diese Defizitvereinbarungen bestehen, um einheitliche und moderate Elterngebühren trägerunabhängig zu erzielen. Für Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Plätze dafür in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege muss die Gemeinde Kirchheim schaffen. Alle Kindertageseinrichtungen (inklusive der Großtagespflegen) erhalten grundsätzlich eine staatliche und kommunale Förderung.
Im Vergleich dazu erhält die Nachbarschaftshilfe für die Kinderspielgruppe als freies Angebot keinerlei staatliche oder kommunale Förderung.
Durch die Kinderspielgruppe werden die anderen Kindertageseinrichtungen aber zumindest teilweise um die eingangs erwähnten Kurzbucher entlastet. Diese würden das Defizit in anderen Einrichtungen nach oben treiben, da Betreuungsplätze für längere Buchungszeiten belegt werden, während das Betreuungspersonal für die Kinder bis Nachmittags trotzdem vorgehalten werden muss, und die Einnahmen durch die Elterngebühren in diesem Falle verhältnismäßig gering sind.
Die Gemeindeverwaltung plädiert dafür statt einer verbindlichen Defizitvereinbarung der Nachbarschaftshilfe die Möglichkeit einzuräumen, einmal jährlich einen Antrag an die Gemeinde auf Defizitübernahme der ungedeckten Betriebskosten, jedoch maximal 12.000 Euro zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt
  1. Die Mietkosten von 500 Euro pro Monat für die Kinderspielgruppe der Nachbarschaftshilfe werden nach deren Umzug in die ehemaligen Räumlichkeiten des Eine-Welt-Ladens von der Gemeinde Kirchheim getragen.
  2. Die Nachbarschaftshilfe kann für ihre Kinderspielgruppe jährlich einmal einen Antrag an die Gemeinde auf Defizitübernahme der ungedeckten Betriebskosten, jedoch über maximal 12.000 Euro stellen.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die zusätzlichen Kosten für die Miete und auch das Defizit sind im Haushaltsplan 2021 nicht berücksichtigt.

Dokumente
Antrag Kinderspielgruppe (.pdf)
Anlage 1 (.pdf)
Anlage 2 (.pdf)
Anlage 3 Elternbeiträge Krippe ab September 2021 (.pdf)

Datenstand vom 16.06.2021 08:00 Uhr