Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Gemeinderatssitzung, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 05.07.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Satzung der Gemeinde Kirchheim b.München über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung (Friedhofsgebührensatzung) vom 26.01.2018 muss neu erlassen werden, da einige enthaltene Gebühren erhöht werden und einige neue Gebühren zusätzlich aufgenommen werden müssen.
Erhöhung der Bestattungsgebühren von Fa. Schwarz Bestattungsdienst GmbH
Fa. Schwarz erfüllt im Auftrag der Gemeinde die hoheitlichen Aufgaben innerhalb des Friedhofes. Für einzelne Gebühren ist eine Erhöhung erforderlich. Diese Gebühren sind seit 2014 unverändert. Die Gebührenerhöhung wird von Fa. Schwarz mit einer umfassenden Kostensteigerung begründet. Die neuen Gebühren sind in § 4 der Friedhofsgebührensatzung ausgewiesen, siehe dazu Anlage 1 mit Gegenüberstellung der Satzung bisher und neu. Zur ausführlicheren Begründung siehe Anlage 2. 
Erhöhung der allgemeinen Grabnutzungsgebühren
Im Jahr 2017 erfolgte eine Kostenkalkulation der Friedhofsgebühren durch Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH. Vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ist vorgegeben, dass das Bestattungswesen als kostenrechnende Einrichtung zu sehen ist. In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2017 wurde beschlossen, dass die Erhöhung der Gebühren nicht auf 100 % Kostendeckung vorgenommen wird, sondern in einem ersten Schritt nur auf 35 %, gedeckelt mit einer Begrenzung von 50 % der vorherigen Gebühr. Dieses Vorgehen wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband akzeptiert mit der Auflage, nach 3-4 Jahren eine weitere Erhöhung vorzunehmen, um kostendeckender zu werden. Nun soll in einem zweiten Schritt eine erneute Erhöhung um weitere 35 % erfolgen, wieder gedeckelt mit einer Begrenzung von 50 % der vorherigen Gebühr. Siehe dazu Aufstellung in Anlage 3 und Angabe in Friedhofsgebührensatzung in Anlage 1.
Erhöhung der Gebühr für Urnenverschlussplatten im Friedhof Heimstetten und Kirchheim
Alle Urnennischen in Heimstetten sind mit einer unbeschrifteten Bronzeplatte versehen, die von den Angehörigen bei der Gemeinde erworben wird. Es mussten neue Platten bestellt werden. Die Kosten für die Anschaffung, die Konsolen und die Beschriftung haben sich gegenüber der letzten Anschaffung im Jahr 2016 erhöht. Die Gebühr in der Satzung muss daher angepasst werden. Neue Beträge sind in § 6 der Friedhofsgebührensatzung vermerkt, siehe dazu Anlage 1. Die Urnennischen in Kirchheim sind mit einer Steinplatte versehen. Auch dafür müssen neue Platten angeschafft werden. Leider liegt uns dazu noch kein Angebot vor, so dass die neuen Kosten noch nicht beziffert werden können. Die Gebühr kann daher noch nicht festgesetzt werden.
Erhöhung diverser Verwaltungsgebühren 
Die Friedhofsverwaltung erhebt für Tätigkeiten Verwaltungsgebühren, die angepasst werden müssen. Ein Vergleich mit umliegenden Gemeinden ist in der Anlage 4 beigefügt. Die neuen Gebühren sind in § 7 der Friedhofsgebührensatzung vermerkt, siehe dazu Anlage 1.

Aufnahme weiterer Gebühren
Die Friedhofsverwaltung erhebt bislang keine Gebühren für die Nutzung der Musikanlage in der Aussegnungshalle, für die Nutzung der Kühlvorrichtung für einen Sarg im Leichenhaus und für zusätzlichen Mehraufwand oder Mehrzeit bei Durchführung einer Bestattung. Diese Gebühren sollen in der Satzung neu aufgenommen werden. Siehe dazu einen Vergleich mit anderen Gemeinden in Anlage 4. Die neuen Gebühren sind in § 4 der Friedhofsgebührensatzung vermerkt, siehe dazu Anlage 1.
Die neue Grabstelle für Sternenkinder soll den Eltern gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden. In Anbetracht der schweren Situation für die Eltern, sollen nur die Gebühren für die Bestattung berechnet werden. Es wird keine Grabgebühr in die Satzung aufgenommen. Auch dazu wurde mit anderen Gemeinden verglichen, siehe dazu Anlage 4.

Beschlussvorschlag

Die Bestattungsgebühren werden teilweise erhöht.
Die Grabnutzungsgebühren werden um weitere 35 % der Kostendeckung erhöht. Die Erhöhung wird erneut mit einer Grenze von max. 50 % Erhöhung zur bisherigen Gebühr gedeckelt.
Die Gebühren für die Urnenverschlussplatten, Konsolen und Beschriftungen werden in neuer Höhe aufgenommen.
Die bisherigen Verwaltungsgebühren werden teilweise erhöht.
Die Gebühren für Nutzung Musikanlage und Kühlvorrichtung werden neue aufgenommen.
Das Gremium nimmt den vorgelegten Entwurf, der Satzung der Gemeinde Kirchheim b.München für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung), zur Kenntnis und beschließt diesen als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgelegten Entwurf, Stand  21.06.2022, auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Die Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.01.2018 außer Kraft.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Eine Erhöhung der Gebühren für die Grabstellen und andere Leistungen und die Neuaufnahme von Gebühren für andere Leistungen würde dazu führen, dass sich der kamerale Zuschuss der Gemeinde verringern würde.

Beschluss

Die Bestattungsgebühren werden teilweise erhöht.
Die Grabnutzungsgebühren werden um weitere 35 % der Kostendeckung erhöht. Die Erhöhung wird erneut mit einer Grenze von max. 50 % Erhöhung zur bisherigen Gebühr gedeckelt.
Die Gebühren für die Urnenverschlussplatten, Konsolen und Beschriftungen werden in neuer Höhe aufgenommen.
Die bisherigen Verwaltungsgebühren werden teilweise erhöht.
Die Gebühren für Nutzung Musikanlage und Kühlvorrichtung werden neue aufgenommen.
Das Gremium nimmt den vorgelegten Entwurf, der Satzung der Gemeinde Kirchheim b.München für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung), zur Kenntnis und beschließt diesen als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgelegten Entwurf, Stand  21.06.2022, auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Die Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 26.01.2018 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
GRM C. Zwarg nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
Berechnung Grabgebühren ab 2022 (.pdf)
Erläuterungen Vorlage Schwarz (.pdf)
Gebührenvergl. andere Gem..docx (.pdf)
Gegenüberstellung Gebührensatzung bisher und neu (.pdf)

Datenstand vom 08.12.2022 08:05 Uhr