Dachgeschossausbau zur Errichtung von Wohnraum, Zaunkönigring 5 und 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Bauausschuss, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Bauausschuss 19.07.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Beantragt wird eine Baugenehmigung für den „Dachgeschossausbau zur Errichtung von Wohnraum im Mehrfamilienhaus Zaunkönigring 5 und 7“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/67 der Gemarkung Heimstetten.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind ein Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, ein Anschreiben zum Bauantrag und ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans und ein Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie die Planzeichnung des Bebauungsplans und Fotos beigefügt. Diesen Unterlagen können die wesentlichen Merkmale entnommen werden.

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 18 H und im Geltungsbereich des „übergreifenden Bebauungsplans“ befindet.
Für den Stellplatznachweis ist die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde zu beachten. Für die Abstandsflächen ist die „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“ zu beachten. 

Der Bereich zwischen den Treppenhäusern bzw. den Aufzugsmaschinenräumen im Dachgeschoss soll für eine Wohnung umgebaut werden. Bei der Erneuerung des Dachstuhls soll die Dachneigung mit 26° beibehalten und der First höher gesetzt werden. Dem Schnitt kann entnommen werden, dass sich der First in der Höhe von 16,91 m befinden soll. Danach wird er im Vergleich zum Bestand um ca. 1,30 m erhöht. 
Im Bebauungsplan findet sich als Maß der baulichen Nutzung weder eine Beschränkung der Wandhöhe (bzw. Traufhöhe) noch der Firsthöhe. 
Durch Festsetzung Nr. A.2.1 wird die Anzahl der Vollgeschosse auf „zwingend 4“ beschränkt. Das neue Dachgeschoss soll kein Vollgeschoss werden; demnach wird von dieser Festsetzung nicht abgewichen.

Mit dem Bauantrag wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18 H gestellt:
Beantragt wird die Befreiung wegen der Verwendung des Materials Zinkblech für die Fassaden- und Dachbekleidungen.
Unter Nr. B.6.1.5 ist festgesetzt:
„Als Materialien sind zugelassen: gestrichener bzw. fluatierter Sichtbeton, verputztes Mauerwerk, Sichtmauerwerk, kleinformatige Asbestzementverkleidung oder lasiertes Holzwerk.“
Dem in der Anlage befindlichen Schreiben ist zu entnehmen, dass es sich bei der Zinkblech- Fassaden- und Dachbekleidung um eine statisch notwendige Materialwahl handelt. 

Die Zulässigkeit der Dachdeckung ist im „übergreifenden Bebauungsplan“ festgesetzt:
Nr. B.3.5.1:
„Die Dachdeckung ist in rotem oder braunem Ziegel oder ähnlich wirkenden Material zulässig. Verblechungen sind in natürlich patinierenden Materialien (z.B. Kupfer, Zink) auszuführen.
Mit den Regelungen des „übergreifenden Bebauungsplans“ sollen in erster Linie die zusammenhängenden Hausgruppen der Reihenhausanlagen ein einheitliches Erscheinungsbild erhalten können.
Das Wohn- und Geschäftshaus weicht optisch durch seine Erscheinungsform und die 4 Vollgeschosse von den Reihausanlagen ab. Deshalb kann hier mit der Verwendung einer Zinkblech-Dachbekleidung einer Befreiung zugestimmt werden, zumal für die Verblechungen natürlich patinierende Materialien wie z.B. Zink zugelassen sind.

Mit dem Bauantrag wird ein Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften gestellt, weil die Wohnung nicht barrierefrei erreichbar ist.
Über die Zulassung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften entscheidet das Landratsamt ohne Mitwirken der Gemeinde.

Nach Ansicht der gemeindlichen Bauverwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Der Befreiung kann zugestimmt werden, weil die Verwendung von Zinkblech städtebaulich zu vertreten ist und nachbarliche Belange dadurch nicht berührt zu werden scheinen. 

H. Mayer
Kirchheim, der 13.07.2022

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für den „Dachgeschossausbau zur Errichtung von Wohnraum im Wohn- und Geschäftshaus Zaunkönigring 5 und 7“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/67 der Gemarkung Heimstetten gemäß Sachvortrag und eingereichten Planunterlagen erteilt. 

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18 H hinsichtlich der Abweichung von den unter Nr. B.6.1.5 festgesetzten zulässigen Materialien mit der Verwendung einer Zinkblechverkleidung im Dachgeschoss wird gemäß Sachvortrag zugestimmt. 

Der Befreiung von den Festsetzungen des „übergreifenden Bebauungsplans“ hinsichtlich der Abweichung von den unter Nr. B.3.5.1 festgesetzten zulässigen Materialien (rotem oder braunem Ziegel oder ähnlich wirkenden Material) mit der Verwendung einer Zinkblechverkleidung im Dachgeschoss wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für den „Dachgeschossausbau zur Errichtung von Wohnraum im Wohn- und Geschäftshaus Zaunkönigring 5 und 7“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 99/67 der Gemarkung Heimstetten gemäß Sachvortrag und eingereichten Planunterlagen erteilt. 

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18 H hinsichtlich der Abweichung von den unter Nr. B.6.1.5 festgesetzten zulässigen Materialien mit der Verwendung einer Zinkblechverkleidung im Dachgeschoss wird gemäß Sachvortrag zugestimmt. 

Der Befreiung von den Festsetzungen des „übergreifenden Bebauungsplans“ hinsichtlich der Abweichung von den unter Nr. B.3.5.1 festgesetzten zulässigen Materialien (rotem oder braunem Ziegel oder ähnlich wirkenden Material) mit der Verwendung einer Zinkblechverkleidung im Dachgeschoss wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Dokumente
2022-07-12, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 19.07.2022, Lageplan, DG, 22/34, Dachgeschossausbau zur Errichtung von Wohnraum, Zaunkönigring 5 und 7 (.pdf)
2022-07-12, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 19.07.2022, Flächen, 22/34, Dachgeschossausbau zur Errichtung von Wohnraum, Zaunkönigring 5 und 7 (.pdf)
2022-07-12, Anlage 3 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 19.07.2022, Dachaufsicht, 22/34, Dachgeschossausbau zur Errichtung von Wohnraum, Zaunkönigring 5 und 7 (.pdf)
2022-07-12, Anlage 4 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 19.07.2022, Schnitt, Ansichten, 22/34, Dachgeschossausbau zur Errichtung von Wohnraum, Zaunkönigring 5 und 7 (.pdf)
2022-07-13, Anlage 5 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 19.07.2022, Anträge, Schreiben, 22/34, Dachgeschossausbau zur Errichtung von Wohnraum, Zaunkönigring 5 und 7 (.pdf)
2022-07-13, Anlage 6 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 19.07.2022, Anträge, Schreiben, 22/34, Dachgeschossausbau zur Errichtung von Wohnraum, Zaunkönigring 5 und 7 (.pdf)

Datenstand vom 03.11.2022 12:42 Uhr