Genehmigung der Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses der Verkaufsstellen im Rahmen des im Räter-Einkaufs-Zentrums stattfindenden Marktes „5. Street Food Festival“ am 11. September 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Ferienausschuss, 09.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Ferienausschuss 09.08.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Fritz Humplmayr Centerleitung hat mit Schreiben vom 01. Juli 2022 um die Genehmigung der Sonntagsöffnung während des im Räter-Einkaufs-Zentrums stattfindenden Marktes „5. Street Food Festival“ am 11. September 2022 gebeten.

Die Sonntagsöffnungen werden seit mehreren Jahren vom Gemeinderat genehmigt. An den gesetzlichen Grundlagen hat sich nichts verändert. Das Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG) eröffnet in § 14 Absatz 1 die Möglichkeit, an bis zu vier Sonntagen (mit Ausnahme im Dezember, § 14 Absatz 3 LadSchlG) eine Geschäftsöffnung durch eine Rechtsverordnung zuzulassen. Zuständig für den Erlass der Rechtsverordnung ist gemäß § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) die örtlich zuständige Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass diese Sonntage im Zusammenhang mit festgesetzten Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stehen müssen.

Die Festsetzung des „5. Street Food Festivals“ als Jahrmarkt wurde am 01. Juli 2022 beantragt. Der Geltungsbereich der Verordnung wird auf dessen enges räumliches Umfeld beschränkt.

Die Vorschriften zum Erlass einer Ausnahme nach § 14 LadSchlG erfordern vor allem das Vorhandensein eines beträchtlichen Besucherstroms, wobei die Besucher aufgrund des Marktes und nicht aufgrund der Sonntagsöffnung angezogen werden müssen. Das Offenhalten der Verkaufsstellen darf dementsprechend nicht im Vordergrund stehen.

Der nunmehr zum 5. Mal im Räter-Einkaufs-Zentrum stattfindende Markt „Street Food Festival“ zieht einen beträchtlichen Besucherstrom an. Mit seiner besonderen Attraktivität und herausragenden Anziehungskraft hat sich besagter Markt in der Gemeinde bereits etabliert. 

Der Besucherstrom des „5. Street Food Festivals“ bietet Anlass für die Ladenöffnungen. Eine „werktägliche Prägung“ der Ladenöffnungen ist ausgeschlossen, da lediglich eine untergeordnete Anzahl der Läden öffnet. Das Verhältnis der von der Öffnung umfassten Ladenflächen ist im Vergleich zu der Fläche des Marktes gering.

Vor Erlass einer Rechtsverordnung sind die örtlichen Kirchen (katholische und evangelische), der Handelsverband Bayern e.V., die Gewerkschaft, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, die Handwerkskammer für München und Oberbayern sowie das Landratsamt München zu hören. 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat in der Vergangenheit bei Erlass von Rechtsverordnungen der Gemeinde Kirchheim b. München zu den Sonntagsöffnungen vereinzelt mit Klagen gedroht, bisher jedoch noch nicht eingereicht. Sie hat gegen den Erlass von Rechtsverordnungen anderer Kommunen zum Teil erfolgreich geklagt. Es wird auch diesmal vor dem Erlass der Rechtsverordnung eine ordnungsgemäße Anhörung erfolgen.

In der Regel sind in allen drei Kirchen die Gottesdienste bis 12:00 Uhr beendet. Die Öffnungszeiten sollen laut Gesetz außerhalb der Zeit der Hauptgottesdienste liegen und dürfen fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten. In der Rechtsverordnung wurden daher die Öffnungszeiten auf 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgesetzt.

Unter Bezugnahme auf das Normenkontrollverfahren des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (Az.: 8 CN 2.14 – GewArch 2016, S. 154 ff) hat der Antragsteller für das „5. Street Food Festival“ nachstehende Prognose angestellt:

a)        Prognose über den zu erwartenden Besucherstrom zum Markt: 
       ca. 3.000 bis 5.000 Besucher
b)        Prognose über die zu erwartenden Besucher, welche die Veranstaltung ausschließlich oder überwiegend aufgrund der Ladenöffnungen aufsuchen werden: 
       ca. 200 bis 400 Kunden

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses der Verkaufsstellen im Rahmen des im Räter-Einkaufs-Zentrums stattfindenden Marktes „5. Street Food Festival“ am 11. September 2022.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München beschließt die als Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten während des allgemeinen Ladenschlusses der Verkaufsstellen im Rahmen des im Räter-Einkaufs-Zentrums stattfindenden Marktes „5. Street Food Festival“ am 11. September 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Antrag auf Sonntagsöffnung 5. Street Food Festival 2022 (.pdf)
Rechtsverordnung Sonntagsöffnung 5.Street Food Festival Vorlage (.pdf)
Standplan - 5. Street Food Festival 2022 (.pdf)

Datenstand vom 12.10.2022 11:29 Uhr