Collegium 2000 gGmbH; Erweiterung Betreutes Wohnen und Pflegeheim; Abschluss der Bedarfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 20.09.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der TOP wird vertragt. 
Am 07.07.2020 hat der Gemeinderat die Durchführung der Leistungsphase 0 für die Projektvorbereitung zur Bedarfsplanung der Erweiterung des betreuten Wohnens mit Personalwohnungen auf dem Baufeld WR 13(2) und der Erweiterung des Pflegeheims auf dem Baufeld Gemeinbedarf 5 im B-Plan Nr. 100 beschlossen. Das Büro Donhauser und Postweiler Architekten Regensburg hat den Zuschlag für die Leistungsphase 0 erhalten und Herr Donhauser die Erstellung der Bedarfsplanung fachlich begleitet. 
Zum städtebaulichen Hintergrund:
Nach §2b des städtebaulichen Vertrags für Kirchheim 2030 soll (1) auf dem Baufeld WR 13(2) eine Wohnanlage für betreutes Wohnen mit Personalwohnungen durch die DIBAG AG entstehen und dann von der Gemeinde für 30 Jahre gemietet werden und (2) auf dem Baufeld Gemeinbedarf 5 der bestehende Pflegebereich durch weitere Pflegeplätze erweitert werden. Nach §2b a) soll die Planung hierfür auf Grundlage der durch die Gemeinde zu erstellenden Bedarfsplanung erfolgen. 
Bestandteil der Bedarfsplanung sind die statistischen Ergebnisse der Pflegebedarfsplanung vom Institut für Sozialplanung SAGS, die die Notwendigkeit zur Erweiterung unterstreichen (siehe Anlage). Diese wurden am 19.11.2020 in einem digitalen Bürger- als auch Gemeinderatsdialog vorgestellt, sowie die Bestandsaufnahme des Gebäudes und erste Änderungsvorschläge durch Herrn Donhauser. Die Anregungen aus den Dialogen wurden in die weitere Bedarfsplanung aufgenommen.
In zahlreichen Terminen der Gemeindeverwaltung, dem Collegium und Herrn Donhauser ist in den letzten zweieinhalb Jahren die in der Anlage angefügte  Bedarfsplanung zur Erweiterung des Betreuten Wohnens und des Pflegeheims entstanden. Die inhaltliche Entwicklung wurde regelmäßig mit dem Landratsamt München, Sachgebiet Senioren abgestimmt.
Der Abschluss der Bedarfsplanung wird von Herrn Donhauser dem Gemeinderat zum Beschluss vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Sitzung vorgestellte Bedarfsplanung als Grundlage für die weiteren Planungen der Erweiterung des Betreuten Wohnens auf dem Baufeld WR 13(2) und des Pflegeheims auf dem Baufeld Gemeinbedarf 5 im B-Plan Nr. 100.

Dokumente
digitaler Gemeinderats- und Bürgerdialog Erweiterung Collegium 19.11.2020 (.pdf)
Kirchheim ABGABE 2022-08-25 (.pdf)

Datenstand vom 08.12.2022 08:15 Uhr