Bebauungsplan Nr. 102/H "Campus Heimstetten"; Vorstellung Strukturkonzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 20.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim b. München hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102/H für das Gebiet „Gewerbepark östlich der Ammerthalstraße auf den Flurnummern 171/2, 171/10, 169 und 169/4 der Gemarkung Heimstetten beschlossen.

Planungsziel ist die Schaffung eines in Grünflächen gebetteten, annähernd klimaneutralen Gewerbequartiers. Dabei vorgesehen ist eine Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten sowie einem grünen Band zwischen Gewerbegebiet und Autobahn A99.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019 um die Flurnummern 179, 178, 169/3, 169/14 und 169/9 der Gemarkung Heimstetten erweitert. Die Bezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 102/H wurde von „Gewerbeparköstlich der Ammerthalstraße“ auf „Campus Heimstetten“ geändert.

Am 11.05.2020 wurde mit Beschluss des Gemeinderates der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 102/H gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019 und dem in der Gemeinderatssitzung am 21.04.2020 geänderten Geltungsbereich um die Flurnummern 175/1, 175/6, 177/1, 175/4 Tfl., 173/2, 171/11 und 178 Tfl. Der Gemarkung Heimstetten geändert und erweitert. Der Aufstellungsbeschluss vom 04.11.2019 wurde insoweit hinsichtlich der vorgenannten Grundstücke und dem mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 genannten Grundstücke geändert und ergänzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den ergänzten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wurde weiter beauftragt, die vom Planungsbüro bgsm vorgelegten und am 21.04.2020
Gebilligten Planunterlagen hinsichtlich des erweiterten Geltungsbereiches überarbeiten zu lassen und danach die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1BauGB durchzuführen.

Am 04.11.2019 wurde durch den Gemeinderat die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr.: 171/2, 171/10, 169, 169/3, 169/4 Gemarkung Heimstetten beschlossen. Ebenso wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.05.2020 die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr.: 175/1 und 175/6 der Gemarkung Heimstetten beschlossen. 
Veränderungssperren treten gemäß § 17 Abs. 1 BauGB nach zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.  Der Gemeinderat hat folgend am 09.11.2021 die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr.: 175/1, 175/6, 171/2, 171/10, 169, 169/3, 169/4 Gemarkung Heimstetten beschlossen. Die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre trat am 13.11.2021 in Kraft. Sie tritt am 12.11.2022 außer Kraft, sofern nicht vorher der Bebauungsplan Nr. 102 „Campus Heimstetten“ Rechtskraft erlangt hat.

Mit Bekanntmachung vom 09.09.2020 wurde auf Grundlage des in der Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2020 gebilligten städtebaulichen Struktur- und Entwicklungsplanes in der Zeit vom 17.09.2020 bis 16.10.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Ebenso wurde mit Schreiben vom 15.09.2020 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
       
Zwischenzeitlich wurde unter Hinzuziehung der weiteren fachlich Beteiligten das Strukturen- und Entwicklungskonzept weiter ausgearbeitet und wird dem Gemeinderat durch das Büro URKERN GmbH und dem planenden Architekturbüro 03 Arch. GmbH in heutiger Sitzung vorgestellt.

Auf Grundlage dieses Entwicklungskonzeptes, Stand 20.09.2022, soll nach Zustimmung durch den Gemeinderat, der konkrete Bebauungsplan mit bauplanungsrechtlichen Festsetzungen erarbeitet und dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das fortgeschriebene Entwicklungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 102/H für das Gebiet „Campus Heimstetten“, Stand 20.09.2022, zur Kenntnis. 
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, auf Grundlage des vorgenannten Entwicklungskonzeptes den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102/H für das Gebiet „Campus Heimstetten“ zu erarbeiten. 
Der Bebauungsplanentwurf ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Beschluss 1

Geschäftsordnung durch GRM Vogel:
Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
GRM Glasl nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt das fortgeschriebene Entwicklungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 102/H für das Gebiet „Campus Heimstetten“, Stand 20.09.2022, zur Kenntnis. 
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, auf Grundlage des vorgenannten Entwicklungskonzeptes, unter dem Vorbehalt der visuellen Prüfung der Höhenentwicklung durch den Gemeinderat, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 102/H für das Gebiet „Campus Heimstetten“ zu erarbeiten. 
Der Bebauungsplanentwurf ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Glasl nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Datenstand vom 08.12.2022 08:15 Uhr