Antworten zu Anfragen


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Gemeinderatssitzung, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 09. Gemeinderatssitzung 20.09.2022 ö beschließend 16.2

Sachverhalt

Übersicht über die Einkäufe, wird als Anlage beigefügt.

Zur Information:
Die Unterlagen sind im Bürgerinformationssystem wieder einsehbar. Die Firma Komuna hat das Problem am 11.08.2022 gelöst. 


E-Mail von  GRM Zwarg  vom 09.08.2022 zu den Nachprüfungsanträgen 
Auf die beiliegende E-Mail wird verwiesen. 
Eine Nachprüfung von Beschlüssen des Ferienausschusses kann nicht beantragt werden. Art. 32 Abs. 3 findet auf den Ferienausschuss keine Anwendung, vgl. Art. 32 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 GO.


GRM Heinz-Fischer zum Bücherschrank im Räterzentrum:

Der Bücherschrank im Räterzentrum ist seit einiger Zeit verschlossen. Eine Nutzung bzw. eine Spende ist derzeit nicht möglich. Wer ist für die Bücherschränke zuständig und wann wird dieser wieder geöffnet?

Antwort:

Der Bücherschrank war im Frühjahr aus Sicherheitsgründen gesperrt. Mittlerweile sind die Reparaturen erfolgt und der Bücherschrank im Räterzentrum ist wieder geöffnet und frei zugänglich.

E-Mail von GRM Zwarg vom 06.08.2022 zur Flurnummer 1045

Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
 
am 23.09.2019 (TOP 1.2 nö) wurde dem Gemeinderat der Tauschvertrag mit der Familie Sepp vorgestellt.
 
Die Familie Sepp gab zwei Teilstücke der Flurnummer 1045 ab, eines im Bebauungsplanumgriff, eines außerhalb. 
 
Die Flächen außerhalb des Bebauungsplanumgriffs wurden durch das Gutachten Dr. Fischer bewertet (Zitat aus dem Sachvortrag), obwohl im Gutachten auf der ersten Seite nach dem Deckblatt steht: „Verkehrs-/Marktwertermittlung der nördlichen Teilfläche von ca. 16.186 m² des Flurstücks Nr. 1045 Gemarkung Kirchheim“. Die Zuordnung ist also ganz klar zum nördlichen Teil, nicht zur südlichen Ackerfläche.
 
Trotz der Existenz dieses aktuellen Gutachtens mit klarer Grundstückszuordnung zog man für den nördlichen Teil eine „überschlägige Kalkulation der Endwerte von Baugrundstücken im Entwicklungsgebiet Neue Ortsmitte“ des Herrn Rossbach aus dem Jahre 2016 heran. Diese vier Seiten waren der vorletzte Akt der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Mit dem Strukturkonzept Kirchheim 2030 haben sie wenig bis gar nichts zu tun.
 
  1. Bewertet die Verwaltung den Satz im Sachvortrag „Die Flächen außerhalb des Bebauungsplanumgriffs wurden durch das Gutachten Dr. Fischer bewertet (Anlage 4a).“ als richtig oder falsch und warum?
Antwort:
Im Rahmen der Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass der Gutachtenswert als einheitlicher Preis auch für die Flächen außerhalb des Umgriffs herangezogen wurde. Zudem verweisen wir auf die diesbezüglichen Veröffentlichungen: https://www.kirchheim-heimstetten.de/geh-und-radweg/

  1. Wie erklärt die Verwaltung angesichts des damals vorliegenden und damals aktuellen Gutachtens von Dr. Fischer den dann folgende Satz? („Der Wert für die Flächen innerhalb Bebauungsplanumgriffs wurde aus dem vom Gutachter Rossbach im Jahr 2016 plausibilisierten Wohnbaulandwert für Kirchheim 2030 abzüglich der nach dem Städtebaulichen Vertrag zu übernehmenden Lasten abgeleitet (Anlage 4b).“) Warum wurde das gemacht?
Antwort:
Die Unterscheidung erfolgte aus steuerlichen Gründen auf Wunsch des Verkäufers. 

  1. Welche Personen haben den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt bearbeitet und/oder vorbereitet?
Antwort:
Für alle Tagesordnungspunkte trägt immer der Erste Bürgermeister die Verantwortung. 
 
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Zwarg

Datenstand vom 08.12.2022 08:15 Uhr