Die Firma Sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH beantragt im Auftrag der Gemeinde Kirchheim im Zuge der Umsetzung der Planungen der Außenanlagen der Grund- und Mittelschule sechs Baumfällungen (Anlage 1). Bei diesen sechs Bäumen können, nach den vorliegenden Planungen, die Baumschutzmaßnahmen auf Baustellen (DIN 18920) nicht eingehalten werden. Die in ihrer Vitalität bereits unterschiedlich stark vorgeschädigten Bäume, werden diese starken Eingriffe sowohl physiologisch als auch bezüglich der Verkehrssicherheit nicht ohne starke Schädigungen überstehen. Ohne die Eingriffe in den schutzrelevanten Bereich der Bäume hätten diese noch unterschiedlich lange Lebenserwartungen.
Ein weiterer Baum ist bereits durch eine Faulstelle im Zwieselbereich stark geschädigt.
Baumnummer 169: (483713) Quercus robur und Baumnummer 160: (483715) Tilia cordata
Die Stiel-Eiche Nr. 169 und die Winter-Linde Nr. 160 im Bereich des Lehrerparkplatzes wurden durch die ausgeführten Erdarbeiten stark geschädigt, die Standsicherheit beider Bäume ist nicht mehr gegeben (Beurteilung durch Baumgutachter nach Zugversuch). Einer Fällung der Bäume muss nun zugestimmt werden.
Die Ermittlung der Schadenshöhe sowie die Klärung der Kostenübernahme erfolgt im weiteren Maßnahmenverlauf.
Baum Nr. 186: (483739) Betula pendula
Die Vitalität der Birke ist stark geschwächt, der Baum ist abgängig. Außerdem weist sie Schäden (Fäule) im Stammfußbereich auf. Einer Entnahme kann zugestimmt werden.
Baumnummer 206: Prunus avium und 207: Acer pseudoplatanus
Beide Bäume (Vogelkirsche und Bergahorn) sind in ihrer Vitalität stark geschwächt, die Kirsche weist außerdem erhebliche Stammschäden auf. Daher kann einer Entnahme beider Bäume zugestimmt werden.
Baumnummer 254 (483729): Corylus colurna
Der Jungbaum (Baumhasel) ist stark abgängig, die Vitalität ist sehr schwach, der Leittrieb und weitere Kronenpartien sind abgestorben. Einer Fällung kann zugestimmt werden.
Baumnummer Nr. 148: Acer pseudoplatanus
Aufgrund der Faulstelle im Bereich des Zwieselansatzes ist der Baum (Bergahorn) nicht mehr verkehrssicher. Die Fällung ist daher erforderlich.
Beurteilung der Bäume mit potentiellen Eingriffen in den Wurzelbereich:
Nach den vorliegenden Planungen von Sinai können bei mehreren Bäumen, bei denen potentielle Eingriffe in den Wurzelbereich (blau gekennzeichnete Bäume) vorgesehen sind, die einschlägigen Regelwerke zum Baumschutz nicht eingehalten werden.
Gemäß schriftlicher Mitteilung vom 20.09.2022 bestehen von Seiten des Büros Großberger, Beyhl Partner als auch des Büros Sinai, Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, keine Bedenken bzgl. der Auswirkungen dieser Planung auf die Standsicherheit und dauerhafte Vitalität der Bäume.
Auf Grundlage dieser Erklärung wird derzeit auf die Behandlung einer ggf. erforderlichen späteren Fällung der Bäume gem. Baumschutzverordnung der Gemeinde Kirchheim verzichtet.
Beurteilung der Bereiche (A) mit Ausführung abweichend von den Regeln der Technik:
Des Weiteren wird durch das Büro Großberger, Beyhl Partner angekündigt, dass es erforderlich werden wird, dass im Bereich diverser Bäume Randeinfassungen und Wegebeläge nicht nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden können. Im Falle der Bedenkenanmeldung durch die ausführende Firma wäre diese für die betreffenden Bereiche von Gewährleistungsansprüchen durch die Gemeinde Kirchheim zu befreien.
Aus Sicht der Verwaltung kann einer Ausführung im Widerspruch zu den anerkannten Regeln der Technik verbunden mit einer Freistellung der Firmen von Gewährleistungsansprüchen nicht pauschal zugestimmt werden.
Hier muss vielmehr im Einzelfall geprüft werden, ob die Situation durch Umplanung „bereinigt“ werden kann. Ist dies nicht der Fall, muss über eine Befreiung von den Gewährleistungsansprüchen entschieden werden.