Verwaltungshaushalt 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Hauptausschuss, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Hauptausschuss 17.01.2023 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Der Verwaltungshaushalt 2023 stellt sich in diesem Entwurf (liegt der Beschlussvorlage bei) geringfügig positiver als im Vorjahr dar. Wiederum wurden alle Ausgaben und Einnahmen in gemeinsamen Besprechungen mit den Abteilungs- und Referatsleitern sehr kritisch auf den Prüfstand gestellt. Dabei wurden abermals die im Jahr 2021 vorgenommenen Kürzungen in Höhe von 10 % bis 20 % in allen Bereichen inkl. der freiwilligen Leistungen soweit möglich weitergeführt. Auch in den kommenden Jahren wird der Verwaltungshaushalt weiterhin einer intensiven und regelmäßigen, kontinuierlichen Überprüfung zu unterziehen sein. 
Neben den Ausgabenkürzungen soll auch eine Erhöhung der Einnahmen erreicht werden. Um zudem den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung gemäß Art. 62 GO (Gemeindeordnung) gerecht zu werden, wurde sowohl die im Vorvorjahr beschlossene Aktualisierung der Kostensatzung inkl. Kosten- und Gebührenverzeichnis als auch die Vorjahr neu beschlossene Abfall- und Gebührensatzung mit moderaten Gebührenerhöhungen in der Planung entsprechend berücksichtigt. Dasselbe gilt für die im Vorjahr beschlossene Umlage von 10 % der Nebenkosten auf die Vereine.
Im Hinblick auf die künftigen Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung und aus der Gewerbesteuer wurden die Ansätze in Anbetracht der zu erwartenden Entwicklung zum Einwohnerzuwachs sowie der Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben unter Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse im Jahr 2022 entsprechend geschätzt sowie im Laufe der Finanzplanjahre vorsichtig erhöht.
Im Jahr 2023 ist eine geringe Stellenmehrung vorgesehen (Begründung zur Personal-kostensteigerung s. beiliegende Erläuterungen sowie im nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt hierzu).
Als Ergebnis ist auch im Jahre 2023 voraussichtlich eine lediglich geringe Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 337.600 Euro zu erreichen. 
Erst in den Finanzplanjahren 2024 und 2025 ergibt sich ein positiveres Bild - nach dem derzeitigen Planungsstand soll folgende Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt erreicht werden:
Jahr 2024:          2.617.300 Euro        (bei einer Mindestzuführung von ca. 2,0 Mio. Euro)
Jahr 2025:          1.256.200 Euro        (bei einer Mindestzuführung von ca. 1,9 Mio. Euro)
Jahr 2026:            197.000 Euro        (bei einer Mindestzuführung von ca. 1,8 Mio. Euro)

Gesamtvolumen VwH 2024: 47.828.200 €
Gesamtvolumen VwH 2025: 47.840.300 €
Gesamtvolumen VwH 2026: 47.839.900 €

Insgesamt ergibt sich für den Verwaltungshaushalt 2023 folgendes Volumen (ohne Zuführungsbuchung):
Gesamteinnahmen VwH  2023:         46.942.400 Euro        (2022:   43.085.200 Euro)
Gesamtausgaben   VwH  2023:         46.604.800 Euro        (2022:   42.975.600 Euro)
Der relativ geringe Überschuss im Jahr 2023 in Höhe von 337.600 Euro ist weiterhin als Signal für eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit zu beurteilen, da die erforderliche Mindestzuführung zur ordentlichen Tilgung der Kredite nicht erwirtschaftet wird. Dies trifft voraussichtlich auch auf das Jahr 2026 zu. Eine deutliche Entspannung der finanziellen Lage deutet sich allerdings für das Jahr 2024 und teilweise für 2025 an.
Neben den bereits vorgenommenen Einsparmaßnahmen wird es weiterhin unvermeidbar sein, zusätzliche Maßnahmen zur Einnahmensteigerung sowie zur Ausgabenreduzierung rechtzeitig zu diskutieren und umzusetzen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können. 
Auch in der Zukunft sollte weiterhin auf eine disziplinierte und restriktive Handhabung des Ausgabeverhaltens geachtet werden, d.h. einerseits bei den Ausgaben zu sparen, andererseits ebenso bei den Einnahmen sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Ein besonderes Augenmerk wird fortlaufend auf die freiwilligen Leistungen zu richten und eine regelmäßige Überprüfung durchzuführen sein.
Oberstes Ziel sollte es trotz aller Unwägbarkeiten nach wie vor sein, mittelfristig wieder einen komfortablen Überschuss im Verwaltungshaushalt für die Investitionen im Vermögenshaushalt zu erzielen, welcher deutlich über der Mindestzuführung liegen sollte. 
Hinsichtlich detaillierter Ausführungen wird wie in den vergangenen Jahren auf die beiliegenden Erläuterungen zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2023 inklusiv verschiedener Statistiken (Anlage 1 bis Anlage 8) hingewiesen.
Eine Übersicht zu den verschiedenen Bereichen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt ist in der Anlage A dargestellt.
Weitere Übersichten zur Thematik Zuschüsse (Anlage B) sowie zu den Ausgaben für Kindertageseinrichtungen (Anlage C) in den Jahren 2022 und 2023 dienen der vertiefenden Betrachtung.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie mit den Übersichten der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen im Verwaltungshaushalt für die Jahre 2021 und 2022 (Anlage D1) sowie für die Jahre 2023 bis 2026 (Anlage D2).
Ergänzende Anlagen bzgl. Aufstellung der Zinsbindungen und Aufstellung der Restschulden liegen - wie in den letzten Jahren gewünscht - auch diesmal wieder nichtöffentlich unter Top 8 nö als Anlage a) nö und Anlage b) nö bei. 

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt den vorliegenden Verwaltungshaushalt 2023 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Beschluss 1

Der Hauptausschuss beschließt die Rückabwicklung der 20%-Kürzung sowie die Auszahlung der Zuschüsse in voller Höhe wie 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Hauptausschuss empfiehlt den vorliegenden Verwaltungshaushalt 2023 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
Anlage 1 - 8 zum VwH (.pdf)
Anlage A, B, C zum VwH (.pdf)
Anlage D1, D2 zum VwH (.pdf)
Arbeitsplan Verwaltungshaushalt 2023 (.pdf)
Erläuterung VwH 2023 (.pdf)

Datenstand vom 25.01.2023 10:38 Uhr