33. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 107/H "Solarpark Heimstetten"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung bringt den Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022 in Erinnerung, mit welchem dem vorgelegten städtebaulichen Vorvertrag „Solarpark Heimstetten“ zugestimmt wurde. Der Erste Bürgermeister wurde zum Abschluss des Vertrages ermächtigt.

Der Vorhabenträger hat ein Interesse daran, die in der Anlage zum städtebaulichen Vertrag als mit Sondergebiet „Nutzung erneuerbarer Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO bezeichneten Flächen gemeinsam mit der Gemeinde einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit folgenden Zielen zuzuführen:
  • Ausweisung eines Sondergebiets „Nutzung erneuerbarer Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Festsetzung einer Fläche für Anlagen des Energieträgers Photovoltaik und anderer erneuerbarer Energieträger ausgenommen Windkraft und ein zugehöriges Verwaltungs- und Betriebsleiterwohngebäude,
  • Schaffung und langfristige Sicherung öffentlicher Flächen, beispielsweise von ökologisch hochwertigen Grünzonen, Wegen, Parkplätzen etc. einschließlich der Schaffung eines Übergangs zum Naherholungsgebiet des Heimstettener Sees durch Integration eines Trimm-Dich-Pfades in den Grünzonen mit einem Umgriff von rund 10.000 m². 
Weiter hat der der Grundstückseigentümer ein Interesse daran, die in der Anlage des städtebaulichen Vertrages mit Sondergebiet „Nutzung erneuerbarer Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO bezeichneten Flächen gemeinsam mit der Gemeinde einer geordneten städtebaulichen Entwicklung mit folgenden Zielen zuzuführen:
  • Ausweisung eines Sondergebietes „Nutzung erneuerbarer Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Festsetzung einer Fläche für die Errichtung von landwirtschaftlichen Hallen und gegebenenfalls die Aussiedlung der derzeit im Ortszentrum von Heimstetten befindlichen landwirtschaftlichen Hofstelle des Grundstückseigentümers,
  • Intensive, ökologisch hochwertige Eingrünung des Planungsgebiets auf der Nordseite entlang der Bajuwarenstraße. 

1. Planungsgebiet
Das Planungsgebiet besteht aus den Grundstücken Flurnummern 77, 83 und 83/2 der Gemarkung Heimstetten mit einer Größe von zusammen 248.850 qm und ist wie folgt umgrenzt:
Norden: Bajuwarenstraße.
Süden: Bahnlinie München - Simbach
Osten: Autobahn A 99
Westen: Heimstettener See

Die Grundstücke Fl.Nrn. 77, 83 und 83/2 der Gemarkung Heimstetten sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Sondergebiet „Freizeit- und Erholungszentrum“ ausgewiesen.

Gemäß § 1 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan als vorbereitender und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Bebauungspläne sind gemäß § 8 abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes kann gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren)

Ein Lageplan M 1:5000 mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs sowie ein Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan wurde dem Gremium zugestellt.

Beschlussvorschlag

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung beschließt der Gemeinderat für die Grundstücke Fl.Nrn. 77, 83 und 83/2 der Gemarkung Heimstetten mit einer Größe von 248.850 qm die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107/H „Solarpark Heimstetten“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

Die Aufstellungsbeschlüsse für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 107/H SO „Solarpark Heimstetten“ sind gemäß § 2 Abs. .1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

Beschluss

Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung beschließt der Gemeinderat für die Grundstücke Fl.Nrn. 77, 83 und 83/2 der Gemarkung Heimstetten mit einer Größe von 248.850 qm die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107/H „Solarpark Heimstetten“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

Die Aufstellungsbeschlüsse für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 107/H SO „Solarpark Heimstetten“ sind gemäß § 2 Abs. .1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Glasl nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
33. AEND FNP 20230127 optimiert (.pdf)
BebPlan 107H_Geltungsbereich_M5000 (.pdf)

Datenstand vom 11.05.2023 09:54 Uhr