Feststellung der Jahresrechnung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 07.02.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung (siehe unter Top 4.1) ist die Jahresrechnung 2021 in öffentlicher Sitzung festzustellen. Dadurch wird der von der Gemeindeverwaltung erstellte Entwurf abschließend unter Berücksichtigung der Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses genehmigt.
Durch das am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 wurde die zeitliche Trennung von Feststellung und Entlastung beseitigt. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) fest.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2023 09:54 Uhr