Vorlage und Ergebnis Jahresrechnung 2022; Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 ist gem. §§ 77, 78, 79 KommHV fertig gestellt. Das Haushaltsjahr 2022 schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 43.319.814,66 Euro, im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 36.066.793,00 Euro (s. Anlage: Feststellung des Ergebnisses).
Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2022 stellt sich insgesamt deutlich positiver dar als im Haushaltsplan 2022 veranschlagt und als noch im Laufe des Jahres absehbar, da im Verwaltungshaushalt ein nicht zu erwartender Überschuss erzielt werden konnte. 
Möglich wurde dies zum einen im Verwaltungshaushalt durch Minderausgaben in vielen Bereichen wie z.B.  den Personal-, Unterhalts- und Betriebsausgaben sowie bei den Zuschüssen, vor allem jedoch wegen der beträchtlichen Gewerbesteuer-Mehreinnahmen. 
Zum anderen wurden im Vermögenshaushalt nicht alle Investitionen im geplanten Umfang realisiert, die jedoch im Jahr 2023 weitergeführt werden sollen.
Auf den beiliegenden ausführlichen Rechenschaftsbericht (Anlage A) sowie auf die Übersicht über die zum Ende des Haushaltsjahres 2022 gebildeten (neuen) Haushaltsausgabereste und Haushaltseinnahmereste (Anlage B) wird verwiesen.
Die Bestände und Veränderungen der Schulden und Rücklagen gem. § 77 Abs. 3 KommHV werden im Rechenschaftsbericht nachgewiesen. 
Es liegen ebenfalls sowohl eine Vermögensübersicht (Beteiligungen) (Anlage 1), eine Aufstellung der mittelbaren Schulden (Anlage 2) und die Anlagennachweise zur Abfallwirtschaft (Anlage 3) sowie dem Bereich Friedhof (Anlage 4) als auch der Rechnungsquerschnitt (Anlage 5) und die Gruppierungsübersicht  (Anlage 6) gem. § 77 Abs. 2 und § 75 KommHV bei.
Weiterhin liegt unter nö TOP 7.1 Nicht-öffentliche Anlagen der öffentlichen Sitzung als Anlage 7 eine Übersicht zu den unerledigten Verwahr- und Vorschusskonten 2022 (nö) bei.
Bevor die Jahresrechnung vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich zu prüfen ist, sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben lt. beigefügter Aufstellung (Anlage C) vom Gemeinderat zu genehmigen. Ein Großteil dieser Posten wurde bereits in der GR-Sitzung am 13.12.2022  genehmigt. 
Zur Begründung wird jeweils auf die Anlage verwiesen.
Eine Präsentation mit zeitlichem Überblick zu den wichtigsten Einnahmen und Ausgaben Im Verwaltungs- sowie im Vermögenshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage zur allgemeinen Information zusätzlich bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis gem. Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung).
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung der Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis gem. Art. 102 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung).
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2022 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Dokumente
Präsentation Jahresrechnung 2022 (.pdf)
Anlage: Feststellung des Ergebnisses (.pdf)
Anlage A: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 (.pdf)
Anlage B: Haushaltsausgabereste 2022 (.pdf)
Anlage B: Haushaltseinnahmereste 2022 (.pdf)
Anlage C: Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2022 (.pdf)
Anlage 1: Vermögensübersicht (Beteiligungen) (.pdf)
Anlage 1a und 1b (.pdf)
Anlage 2: Aufstellung mittelbare Schulden (.pdf)
Anlage 3: Anlagennachweise Abfallwirtschaft (.pdf)
Anlage 4: Anlagennachweise Friedhof (.pdf)
Anlage 5: Rechnungsquerschnitt 1 (.pdf)
Anlage 5: Rechnungsquerschnitt 2 (.pdf)
Anlage 6: Gruppierungsübersicht (.pdf)

Datenstand vom 10.07.2023 15:01 Uhr