Beschluss über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Gemeinderatssitzung 07.03.2023 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 sowie der Finanzplan bis zum Jahr 2026 wurden bereits in vorhergehenden Tagesordnungspunkten 4.1, 4.2 und 4.3 beraten und beschlossen. 
Abschließend hat der Gemeinderat nun über den gesamten Haushalt 2023 zu beschließen.
Die Haushaltssatzung 2023 ist diesem Top als Anlage 1 beigefügt. 
Der Haushaltssatzung und damit der Haushaltsplan 2023 ist genehmigungspflichtig, da zum einen Kreditaufnahmen im Jahr 2023 sowie im Vermögenshaushalt weiterhin ab dem Jahr 2023 Verpflichtungsermächtigungen erforderlich und zugleich Kreditaufnahmen geplant sind (s. Art. 67 (Abs. 4) GO, § 9 KommHV).
Zusammensetzung der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2023:
  • Neubau Rathaus mit Bürgersaal: insgesamt 10,087 Mio. Euro in den Jahren 2024, 2025
  • Umbau Kirchheimer Ei/Oval: insgesamt 6,6 Mio. Euro im Jahr 2024 
  • Kinderbetreuung Haus für Kinder II: insgesamt 13,2 Mio. Euro in den Jahren 2024, 2025

Die Verpflichtungsermächtigungen insgesamt betragen 38,099 Mio. Euro - mit folgender Zusammensetzung:
Im Haushaltsplan 2023 beträgt die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2023 für die Jahre 2024 und 2025 somit 29,887 Mio. Euro.
Im Haushaltsplan 2023 beträgt die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2022 für die Jahre 2024 und 2025 nun 1,354 Mio. Euro.
Im Haushaltsplan 2023 beträgt die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2021 für das Jahr 2024 nun 6,859 Mio. Euro.

Das Gremium hat den kompletten Haushalt 2023 mit allen Anlagen im Rahmen der Beratungen zu den vorhergehenden Tagesordnungspunkten als pdf-Datei (zum Downloaden) und/oder in Buchform wie gewünscht erhalten. Somit ist der Gemeinderat wie in den vorhergehenden Jahren ständig über alle Ansätze sowie Hintergründe und Statistiken vollständig informiert und kann sich jederzeit ein fundiertes Bild über die Haushaltslage machen.
Sollten weitere Änderungen der Haushaltsansätze im Rahmen und Vollzug der Haushaltsdiskussion nötig werden, so erhält jedes Gemeinderatsmitglied einen entsprechenden Auszug aus der Niederschrift mit den jeweiligen Änderungen.
Der endgültige Haushaltsplan (insofern noch Änderungen vorzunehmen sind) wird anschließend auch im Internet veröffentlicht.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Dokumente
Anlage 1: Haushaltssatzung 2023 (.pdf)

Datenstand vom 10.07.2023 15:01 Uhr