Bebauungsplan Nr. 14/K "Campus Kirchheim“; Abwägung der Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Bauausschuss, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Bauausschuss 21.03.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14/K „Innovations-Quartier nördlich der Florianstraße, östlich der Merowingerstraße“ beschlossen. Planungsziel ist die Schaffung eines modernen Wohn- und Arbeitsquartiers. Dabei vorgesehen ist eine Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten, Wohnraum sowie komplementäre Angebote im Bereich Dienstleistung, Handel und Freizeit.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes Nr. 14/K in „Campus Kirchheim“ geändert und der Geltungsbereich erweitert. Er umfasst nunmehr die Grundstücke Fl.Nrn. 176, 176/1, 177, 178, 143/7, 185/6, 179/8 Tfl., 191/2, 191/3, 191/4, 191/9, 190/17 Tfl., 190, 190/22, 191, 191/6, 190/19, 190/4, 191/5, 191/8, 198/1, 198, 190/6 der Gemarkung Kirchheim.

In seiner Sitzung am 21.06.2022 stimmte der Gemeinderat dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes 14/K „Campus Kirchheim“, Stand 21.06.2022, mit Begründung, Stand 21.06.2022, und Umweltbericht, Stand 21.06.2022, samt Anlagen zu und billigte den vorgelegten Entwurf in der vorliegenden Fassung. Der Fortschreibung der Festsetzungen Immissionsschutz Nr. 10.1 bis 10.5 auf Grundlage des aktualisierten Verkehrsgutachten des Büro SCHLOTHAUER & WAUER Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr mbH sowie der schalltechnischen Untersuchungen, C. HENTSCHELT CONSULT Ing.-GmbH für Immissionsschutz und Bauphysik wird zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen. 

Mit Bekanntmachung vom 06.07.2022 wurde in der Zeit vom 15.07.2022 bis 25.08.2022 die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und mit Schreiben vom 07.07.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Frist zum 25.08.2022 nach § 4 Abs. 1BauGB durchgeführt.

Die in dieser Zeit bzw. bis dahin vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden durch das mit der Planung beauftragte Büro WipflerPLAN aufbereitet und gemeinsam mit den weiteren fachlich Beteiligten entsprechende Abwägungsvorschläge ausgearbeitet.

Die Zusammenstellung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise mit entsprechendem Abwägungsvorschlag, Stand 15.03.2023, sowie der fortgeschriebene Entwurf des Bebauungsplanes mit Festsetzungen, Stand zur Sitzung des Bauausschusses am 21.03.2023, wurden dem Gremium zugestellt.

Die Begründung sowie der Umweltbericht wird  im Anschluss an die Beschlussfassung entsprechend angepasst. 

Beschlussvorschlag

Das Gremium nimmt die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise zur Kenntnis und stimmt den jeweiligen Abwägungsvorschlägen des Planungsbüro WipflerPLAN, Stand 15.03.2023, vollumfänglich zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt die Abwägungsvorschläge in die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 14/K für das Gebiet „Campus Kirchheim“ mit Begründung und Umweltbericht einzuarbeiten. 

Der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 14/K für das Gebiet „Campus Kirchheim“ mit Begründung und Umweltbericht erhält nach Einarbeitung den Stand 21.03.2023. 

Im Anschluss erfolgt auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Beschluss 1

Antrag von GRM Dirl:

Es wird beantragt, dass das herausstechende Gebäude (MU 3) im Zentralbereich nur 5 Geschosse erhält und die Geschossfläche auf das gesamte Gebiet verteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Beschluss 2

Antrag von GRM Hausladen zur Geschäftsordnung:

Es wird die Herstellung der Nichtöffentlichkeit beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Änderungsantrag von GRM Dirl wird zurückgenommen und im öffentlichen Teil erneut zur Abstimmung gebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Es wird beantragt, dass der Baukörper (MU 3) im Zentralbereich nur 5 Geschosse erhält.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Beschluss 5

Das Gremium nimmt die vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise zur Kenntnis und stimmt den jeweiligen Abwägungsvorschlägen des Planungsbüro WipflerPLAN, Stand 15.03.2023, vollumfänglich zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt die Abwägungsvorschläge in die vorliegende Fassung des Bebauungsplanes Nr. 14/K für das Gebiet „Campus Kirchheim“ mit Begründung und Umweltbericht einzuarbeiten. 

Der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 14/K für das Gebiet „Campus Kirchheim“ mit Begründung und Umweltbericht erhält nach Einarbeitung den Stand 21.03.2023. 

Im Anschluss erfolgt auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Bebauungsplan_Stand zur Sitzung des Bauausschuss am 21.03.2023 (.pdf)
BP_Beschlussvorlage_3.1-4.1-Verfahren_Stand-20230315 (.pdf)

Datenstand vom 28.04.2023 11:23 Uhr