32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Campus Kirchheim“; Abwägung der Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Bauausschuss, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Bauausschuss 21.03.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 21.06.2022 hat der Gemeinderat den vorgelegten Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Campus Kirchheim“ mit Begründung und Umweltbericht, Stand 21.06.2022, in der vorgelegten Fassung gebilligt. Die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 14/K „Campus Kirchheim“ durchgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.

Mit Bekanntmachung vom 06.07.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich Bekannt gemacht und gleichzeitig auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.07.2022 bis 25.08.2022 hingewiesen. Gelichzeitig wurden mit Schreiben vom 07.07.2022 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB frühzeitig beteiligt und Ihnen Gelegenheit gegeben, der Gemeinde bis 25.08.2022 Ihre Stellungnahme sowie Ihre schriftliche Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie zu bereits vorliegenden oder in Durchführung befindlicher Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen zukommen zu lassen. 

Die bis zum 25.08.2022 eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch das mit der Planung beauftragte Büro WipflerPlan aufbereitet und zusammen mit den weiteren an der Planung fachlich Beteiligten entsprechende Abwägungsvorschläge ausgearbeitet.

Die Zusammenstellung der eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise sowie die zugehörigen Abwägungsvorschläge des Planungsbüro WipflePLAN, Stand 14.03.2023, wurden dem Gremium zugestellt. 

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Beschlussvorschlag

Das Gremium stimmt den vorgelegten Abwägungsvorschlägen des Planungsbüro WipflerPlan, Stand 14.03.2023, vollumfänglich zu.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in den vorliegenden Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichen, Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichen und Begründung mit Umweltbericht erhält den Stand 21.03.2023.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Das Gremium stimmt den vorgelegten Abwägungsvorschlägen des Planungsbüro WipflerPlan, Stand 14.03.2023, vollumfänglich zu.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in den vorliegenden Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichen, Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.

Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichen und Begründung mit Umweltbericht erhält den Stand 21.03.2023.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Zusammenstellung der Einwendungen, Anregungen und Hinweise_3.1-4.1-Verfahren_Stand-20230314 (.pdf)

Datenstand vom 28.04.2023 11:23 Uhr