32. Änderung des Flächennutzungsplans "Campus Kirchheim" - ergänzende Abwägung der Stellungnahmen sowie erneuter Feststellungbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 07.05.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.01.2024 wurde unter Vorlage der vollständigen Verfahrensunterlagen die Genehmigung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 6 BauGB beantragt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde durch das Landratsamt München festgestellt, dass Einwendungen zum Flächennutzungsplan im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB nicht abgewogen wurden. 
Nach Prüfung aller Unterlagen handelt es sich hierbei um Einwendungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche zugleich im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 14/K „Campus Kirchheim“ vorgebracht wurden. Aufgrund der für die Abwägung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen erforderlichen Abstimmungen und Ausarbeitungen ist eine Abwägung zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan bisher noch nicht erfolgt. 

Aufgrund der gemeinsamen Einwendungen zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem Bebauungsplan Nr. 14/K „Campus Kirchheim“ sowie der noch ausständigen Abwägung der Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan bedarf es einer gesonderten Behandlung hinsichtlich des Verfahrens zur in Aufstellung befindlichen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie erneutem Feststellungsbeschluss.

Der zusätzliche Abwägungsvorschlag des planenden Büros Wipfler Pan vom 25.04.2024 wurde dem Gremium zugestellt. 

Beschlussvorschlag

1. Das Gremium nimmt die weiteren vorgebrachten Einwendungen und Anregungen im Verfahren zur Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis und stimmt den zusätzlichen Abwägungsvorschlägen der Fachplanung Wipfler Plan vom 25.04.2024 vollumfänglich zu. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung mit Umweltbericht erhält weiterhin den Stand 25.10.2023
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf Grund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind. Es wird lediglich eine Anpassung der Verfahrensvermerke vorgenommen, jedoch keine Änderung der Planzeichnung.
3. Den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen zum Planentwurf vorgetragen haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
4. Der Gemeinderat stellt die 32. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht für das Gebiet „Campus Kirchheim“ in der Fassung vom 25.10.2023 gemäß § 5 Baugesetzbuch erneut fest.

Dokumente
3349.001_BP_Beschlussvorlage_3.2-4.2-Verfahren_Öffentlichkeit_Stand-2024-04-25 (.pdf)

Datenstand vom 03.05.2024 09:00 Uhr