Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 12. Gemeinderatssitzung 03.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Wir möchten Ihnen einige Änderungen der Geschäftsordnung für den Gemeinderat vorschlagen. Zur besseren Übersichtlichkeit verweisen wir auf die beigefügte Anlage.

§ 2 Nr. 29 neu bzw. Änderung in § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d: Bestätigung des/der Feuerwehrkommandanten (bisher beim Hauptausschuss verortet)

Diese Zuständigkeit sollte wieder beim Gemeinderat angesiedelt werden, da insbesondere ein neu gewählter Kommandant die Möglichkeit haben sollte, sich dem gesamten Gremium vorzustellen.

§ 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstaben i, j, l und v: Themen der gemeindlichen Liegenschaftsverwaltung

Diese Themen sollten im Bauausschuss (siehe § 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben s, t, u und v) verortet werden.

§ 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe w neu: Entscheidung über die Beschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof

Diese Zuständigkeit sollte im Bauausschuss verortet werden. Bislang ist diese Zuständigkeit dem Hauptausschuss zugeordnet, siehe § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a.

§ 12 Abs. 1: Übertragung von Entscheidungen der Gesellschafterversammlung der kommunalen Unternehmen zur selbständigen Erledigung

Die Bestellung des Abschlussprüfers der Kirchheim 2024 GmbH wurde dem Ersten Bürgermeister zur selbständigen Erledigung übertragen. Es wird vorgeschlagen, dass der Erste Bürgermeister auch über die Bestellung des Abschlussprüfers für die AFK Geothermie GmbH sowie die Collegium 2000 gGmbH selbständig entscheiden darf.

§ 12 Abs. 1: Genehmigung von personellen Entscheidungen bzgl. der Collegium 2000 gGmbH
Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Einstellungen von Mitarbeitern mit einem monatlichen Bruttogehalt von über 6.000 € wurde durch den Beschluss des Gemeinderats vom 14. Dezember 2020 dem Aufsichtsrat der Gesellschaft übertragen. Folglich wäre die entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung zu streichen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage hervorgehobenen Änderungen in seiner Geschäftsordnung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage hervorgehobenen Änderungen in seiner Geschäftsordnung. Darüber hinaus wird beschlossen, dass die Entscheidung über die Beschaffung von Fahrzeugen für die Feuerwehren im Rahmen der Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 250.000 € im Einzelfall in § 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe w (neu) verortet werden soll. Diese Änderung soll jedoch erst nach der bereits geladenen Sitzung des Hauptausschusses in Kraft treten, also am 11. Dezember 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Neubauer nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Datenstand vom 27.01.2025 10:33 Uhr