Wir möchten Ihnen einige Änderungen der Geschäftsordnung für den Gemeinderat vorschlagen. Zur besseren Übersichtlichkeit verweisen wir auf die beigefügte Anlage.
§ 2 Nr. 29 neu bzw. Änderung in § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d: Bestätigung des/der Feuerwehrkommandanten (bisher beim Hauptausschuss verortet)
Diese Zuständigkeit sollte wieder beim Gemeinderat angesiedelt werden, da insbesondere ein neu gewählter Kommandant die Möglichkeit haben sollte, sich dem gesamten Gremium vorzustellen.
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstaben i, j, l und v: Themen der gemeindlichen Liegenschaftsverwaltung
Diese Themen sollten im Bauausschuss (siehe § 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben s, t, u und v) verortet werden.
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe w neu: Entscheidung über die Beschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof
Diese Zuständigkeit sollte im Bauausschuss verortet werden. Bislang ist diese Zuständigkeit dem Hauptausschuss zugeordnet, siehe § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a.
§ 12 Abs. 1: Übertragung von Entscheidungen der Gesellschafterversammlung der kommunalen Unternehmen zur selbständigen Erledigung
Die Bestellung des Abschlussprüfers der Kirchheim 2024 GmbH wurde dem Ersten Bürgermeister zur selbständigen Erledigung übertragen. Es wird vorgeschlagen, dass der Erste Bürgermeister auch über die Bestellung des Abschlussprüfers für die AFK Geothermie GmbH sowie die Collegium 2000 gGmbH selbständig entscheiden darf.
§ 12 Abs. 1: Genehmigung von personellen Entscheidungen bzgl. der Collegium 2000 gGmbH
Die Zuständigkeit für die Genehmigung der Einstellungen von Mitarbeitern mit einem monatlichen Bruttogehalt von über 6.000 € wurde durch den Beschluss des Gemeinderats vom 14. Dezember 2020 dem Aufsichtsrat der Gesellschaft übertragen. Folglich wäre die entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung zu streichen.