Aufhebung des Beschluss zur Bezuschussung von baulichen Maßnahmen von Vereinen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 12. Gemeinderatssitzung 03.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der bisherige Gemeinderatsbeschluss vom 09.06.2015 (siehe Anlage) ermächtigt Vereine, einen Baukostenzuschuss mit einer Kostendeckelung bei 100.000 Euro zu beantragen. Dabei werden 70% der Kosten von der Gemeinde Kirchheim übernommen. 30% trägt der Verein selbst, wobei nur 15% sofort fällig sind und der Rest auf die Pacht umgelegt werden kann über 25 Jahre.
Dieses Vorgehen könnte als gemeindliches Darlehen interpretiert werden und ist unzulässig. 
Zudem ist die Bezuschussung mit 70% in der aktuellen Haushaltslage nicht möglich. 
In Absprache mit der Haushaltskonsolidierungsgruppe empfiehlt die Gemeinde, den Beschluss vom 09.06.2015 aufzuheben. 

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung in Verbindung mit der Haushaltskonsolidierungsgruppe wird beauftragt, im 1. Quartal 2025 eine neue Regelung zu erarbeiten, die den Anteil des gemeindlichen Zuschusses auf 50% reduziert und in der Höhe begrenzt. Ein Pachtaufschlag ist mit der neuen Regelung nicht mehr möglich. Zudem müssen grundsätzlich 3 Angebote vorgelegt werden, entsprechend dem Vergabeverfahren der Gemeinde.

Die finanzielle Situation des Antragstellers ist mit Antragstellung offen zu legen.
Förderungen erfolgen grundsätzlich nur nach Haushaltslage.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat bei der Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 im Zuge der Auflagen zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit u.a. bei den freiwilligen Leistungen Handlungsbedarf signalisiert:
„Die Erforderlichkeit wäre hier bei Zuschüssen für Vereine, etc. unter Berücksichtigung der eingeschränkten Leistungsfähigkeit im Einzelnen auf den Prüfstand zu stellen.“
Daher sind Maßnahmen zur Kostenreduzierung nicht zu vermeiden.

Br 21.11.24

Beschluss

Die Verwaltung in Verbindung mit der Haushaltskonsolidierungsgruppe wird beauftragt, im 1. Quartal 2025 eine neue Regelung zu erarbeiten, die den Anteil des gemeindlichen Zuschusses auf 50% reduziert und in der Höhe begrenzt. Ein Pachtaufschlag ist mit der neuen Regelung nicht mehr möglich. Zudem müssen grundsätzlich 3 Angebote vorgelegt werden, entsprechend dem Vergabeverfahren der Gemeinde.

Die finanzielle Situation des Antragstellers ist mit Antragstellung offen zu legen.
Förderungen erfolgen grundsätzlich nur nach Haushaltslage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Beschluss Baukostenzuschüsse an Vereine; Grundsatzentscheidung -zugewiesen von GR 09.06.2015 (.pdf)

Datenstand vom 27.01.2025 10:33 Uhr