Vorgezogene Bundestagswahl 2025 – Entschädigung der Wahlhelfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 12. Gemeinderatssitzung 03.12.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Folgende Entschädigungen wurden vom Gemeinderat jeweils für die letzten beiden Bundestagswahlen beschlossen:
 
Bundestagswahl 2017:        75,00 € für die Wahlhelfer, die keinen freien Tag von ihrem Arbeitgeber bekommen haben. 
50,00 € für Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie einen Tag Dienstbefreiung - gleiches galt auch für Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen freien Tag bekommen haben.

Bundestagswahl 2021:        80,00 € für die Wahlhelfer, die keinen freien Tag von ihrem                                         Arbeitgeber bekommen haben.
55,00 € für Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie einen Tag
Dienstbefreiung - gleiches galt auch für Wahlhelfer, die von ihrem
Arbeitgeber einen freien Tag bekommen haben.

Am 23. Februar 2025 findet voraussichtlich die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. 

Da es immer schwieriger wird, genügend geeignete Wahlhelfer zu finden, ist es - insbesondere im Kontext der kurzfristig vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages - wichtig, diese angemessen zu entschädigen. Die Wahlhelfer sind am besagten Wahlsonntag ca. sieben bis neun Stunden ehrenamtlich im Einsatz. Dabei werden diese selbstverständlich in den Wahllokalen mit Brotzeit und Getränken versorgt.

Das Erfrischungsgeld wird im Rahmen der Festbeträge für die pauschale Wahlkostenerstattung nach § 50 Abs. 2 BWG in Höhe von 35,00 € für den Vorsitzenden und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands berücksichtigt (§ 10 Abs. 2 BWO).

Die Überstunden, die für die Wahl in den entsprechenden Bereichen (Wahlamt, Einwohnermeldeamt, EDV, Bauhof, Hausmeister der Schulen) anfallen, sind als angeordnete Überstunden zu sehen und werden entsprechend abgegolten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Wahlhelfer wie zur Bundestagswahl 2021 mit 80,00 € (für nicht Gemeindebedienstete, die von ihrem Arbeitgeber keinen freien Tag bekommen) sowie mit 55,00 € (für Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und externe Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen freien Tag erhalten) zu entschädigen. 

Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung aus den Bereichen Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bauhof und die Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag im Einsatz sind, erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 55,00 € pro Person. 

Die Gemeindebediensteten aus anderen Bereichen, die am Wahltag im Einsatz sind, erhalten zusätzlich einen Tag Dienstbefreiung.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushaltsplan 2025 eingeplant (HHSt. 0521.4090 mit einem Ansatz von 20.000 Euro).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Wahlhelfer wie zur Bundestagswahl 2021 mit 80,00 € (für nicht Gemeindebedienstete, die von ihrem Arbeitgeber keinen freien Tag bekommen) sowie mit 55,00 € (für Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und externe Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitgeber einen freien Tag erhalten) zu entschädigen. 

Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung aus den Bereichen Einwohnermeldeamt, Wahlamt, EDV, Bauhof und die Hausmeister der Schulen, die am Wahlsonntag im Einsatz sind, erhalten ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 55,00 € pro Person. 

Die Gemeindebediensteten aus anderen Bereichen, die am Wahltag im Einsatz sind, erhalten zusätzlich einen Tag Dienstbefreiung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2025 10:33 Uhr