Daten angezeigt aus Sitzung:
03. Gemeinderatssitzung, 11.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Kirchheim 2024 GmbH wird, wie bekannt, zukünftig mit einem neuen Geschäftszweck fortgeführt werden, wobei die Bayerische Landesgartenschau GmbH nicht mehr beteiligt sein wird. Da der neue Geschäftszweck im Mai aufgenommen werden soll, ist es unabdingbar, dass die gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder bis zum 30. April von ihren Ämtern entbunden werden, um anschließend durch die Gesellschafterversammlung neue Aufsichtsratsmitglieder zu berufen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Aufsichtsrat auf eine Zusammensetzung von insgesamt sieben Mitgliedern, bestehend aus sechs Mitgliedern und dem Vorsitzenden, festzulegen. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Aufsichtsrat eine analog zu den Ausschüssen des Gemeinderates größere Anzahl von insgesamt elf Mitgliedern, bestehend aus zehn Mitgliedern und dem Vorsitzenden, umfassen könnte.
Stellvertreter sind, wie bei unseren Gesellschaften üblich, nicht vorgesehen.
Zu den regulären Mitgliedern sollen noch Mitglieder in beratender Funktion hinzukommen, die allesamt Mitarbeiter*innen der Verwaltung sind, und zwar die Abteilungsleiter Finanzen, Planen und Bauen, Soziales sowie die Geschäftsleitung. Im Verhinderungsfall würden die jeweiligen Stellvertretungen eingesetzt werden.
Zuständig für die Entscheidungen ist die Gesellschafterversammlung. Die Gemeinde wird in der Gesellschafterversammlung durch den Ersten Bürgermeister vertreten, welcher jedoch bei der Vertretung der Gemeinde dem allgemeinen Kommunalrecht bzgl. Zuständigkeiten unterliegt. Die Abberufung des Aufsichtsrats bzw. die Entsendung von Mitgliedern ist keine laufende Angelegenheit für den Ersten Bürgermeister, weshalb ein beauftragender Beschluss des Gemeinderats notwendig ist.
Beschlussvorschlag
Der Erste Bürgermeister wird hiermit beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder werden mit Wirkung zum 30. April 2025 von ihren Ämtern abberufen.
- Der Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH setzt sich ab dem 1. Mai 2025 aus sechs Mitgliedern (je ein Mitglied pro Fraktion) und dem Vorsitzenden zusammen. Diese Mitglieder sind:
- Erster Bürgermeister Stephan Keck (Aufsichtsratsvorsitzender)
- In den Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH werden ab dem 1. Mai 2025 folgende Mitarbeiter*innen der Verwaltung in beratender Funktion berufen, die jedoch kein Stimmrecht besitzen und die Aufsichtsratsmitglieder beraten. Sollten diese zu den Sitzungen verhindert sein, werden ihre Stellvertreter teilnehmen:
- Leitung der Abteilung 3 (Planen und Bauen)
- Leitung der Abteilung 4 (Finanzverwaltung)
- Leitung der Abteilung 5 (Bildung, Soziales und Generationen)
- Geschäftsleitung/Beteiligungsmanagement der Gemeinde
Beschluss
Der Erste Bürgermeister wird hiermit beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder werden mit Wirkung zum 30. April 2025 von ihren Ämtern abberufen.
- Der Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH setzt sich ab dem 1. Mai 2025 aus sechs Mitgliedern (je ein Mitglied pro Fraktion) und dem Vorsitzenden zusammen. Diese Mitglieder sind:
- Erster Bürgermeister Stephan Keck (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Tanja Heidacher
- Gerd Kleiber
- Lea Zenner
- Wolfgang Heinz-Fischer
- Luis Huber
- Marianne Hausladen
- In den Aufsichtsrat der Kirchheim 2024 GmbH werden ab dem 1. Mai 2025 folgende Mitarbeiter*innen der Verwaltung in beratender Funktion berufen, die jedoch kein Stimmrecht besitzen und die Aufsichtsratsmitglieder beraten. Sollten diese zu den Sitzungen verhindert sein, werden ihre Stellvertreter teilnehmen:
- Leitung der Abteilung 3 (Planen und Bauen)
- Leitung der Abteilung 4 (Finanzverwaltung)
- Leitung der Abteilung 5 (Bildung, Soziales und Generationen)
- Geschäftsleitung/Beteiligungsmanagement der Gemeinde
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.04.2025 13:22 Uhr