Bebauungsplan Nr. 105/H für das Gebiet "Campus Heimstetten - Quartier B"; Einstellung des Verfahrens sowie Aufhebung der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 03.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Gemeinderatssitzung 03.06.2025 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105/H für das Gebiet „Campus Heimstetten – Quartier B“ beschlossen.  Planungsziel ist die Schaffung eines in Grünflächen gebetteten annähernd klimaneutralen Gewerbequartiers angelehnt an das bereits beschlossene Entwicklungskonzept, Stand 20.09.2022. Dabei vorgesehen ist eine Mischung aus emissionsarmen Gewerbeflächen für verschiedenste Nutzungsarten sowie einem grünen Band zwischen Gewerbegebiet und Autobahn A99.

Darüber hinaus hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.11.2022 zur Sicherung der Planung die Satzung der Gemeinde Kirchheim b. München über die Veränderungssperre im Gebiet des „Campus Heimstetten – Quartier B“ (Bebauungsplan Nr. 105/H) als Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre wurde am 09.11.2022 ausgefertigt und am 10.11.2022 ortsüblich bekannt gemacht.  Die Veränderungssperre trat mit Ihrer Bekanntmachung am 10.11.2022 in Kraft. Veränderungssperren treten gemäß § 17 Abs. 1 BauGB nach zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängern. Da die Gründe der Veränderungssperre, gemäß der Beschlüsse vom 08.11.2022, weiterhin fortbestehen wurde die Veränderungssperre mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.11.2024 erstmalig verlängert und die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes „Campus Heimstetten – Quartier B“ (Bebauungsplan Nr. 105/H) beschlossen. 

Im Rahmen des bisherigen Bebauungsplanverfahrens haben sich aufgrund von gutachterlichen Erkenntnissen Realisierungsbedenken an der angedachten Planung ergeben, so dass die Gemeinde derzeit überprüft, ob ein Festhalten an der angedachten Überplanung der Grundstücke weiterhin verfolgt werden soll oder die aktuelle Planungssituation zur Erreichung der städtebaulichen Ziele ausreicht und beibehalten werden kann. Hierzu liegt eine konkrete Anfrage des Grundstückseigentümers über eine bauliche Nutzung vor.

Darüber hinaus besteht für die Grundstücke Fl.Nrn. 179, 169, 169/3, 169/4, 171/10, 171/2 der Gemarkung Heimstetten die Satzung vom 14.12.2022 über das Besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Kirchheim b. München für den Bereich des Gebiets „Campus Heimstetten“ und über die teilweise Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht vom 29.07.2020 gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2022, bekannt gemacht am 15.12.2022. Die Vorkaufsrechtssatzung trat mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Die Eigentümerin der Grundstücke Fl.Nrn. 169, 169/3 und 169/4 hat mitgeteilt, dass sie beabsichtige, diese in Kürze zu veräußern. Die Gemeinde hat kein Interesse an der Ausübung des ihr insoweit aufgrund der Satzung vom 14.12.2022 zustehenden Vorkaufsrechts und nimmt daher hiervon Abstand.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der gutachterlichen Erkenntnisse mit Realisierungsbedenken zur angedachten Überplanung und zur Ermöglichung einer baulichen Nutzung wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105/H „Campus Heimstetten – Quartier B“ einzustellen.

Darüber hinaus wird beschlossen, die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes „Campus Heimstetten – Quartier B“ (Bebauungsplan Nr. 105/H) aufzuheben. Hierzu wird die beigefügte Aufhebungssatzung erlassen, die mit ihrer Bekanntmachung mit Wirkung für die Zukunft in Kraft tritt.

Das Besondere Vorkaufsrecht gemäß Satzung vom 14.12.2022 über das Besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Kirchheim b. München für den Bereich des Gebiets „Campus Heimstetten“ und über die teilweise Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht vom 29.07.2020 wird hinsichtlich der derzeit von der Eigentümerin der Grundstücke Fl.Nrn. 169, 169/3 und 169/4 beabsichtigten Veräußerung derselben nicht ausgeübt. 

Die Verwaltung wird zu allen weiteren erforderlichen Schritten ermächtigt. 

Beschluss

Aufgrund der gutachterlichen Erkenntnisse mit Realisierungsbedenken zur angedachten Überplanung und zur Ermöglichung einer baulichen Nutzung wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105/H „Campus Heimstetten – Quartier B“ einzustellen.

Darüber hinaus wird beschlossen, die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes „Campus Heimstetten – Quartier B“ (Bebauungsplan Nr. 105/H) aufzuheben. Hierzu wird die beigefügte Aufhebungssatzung erlassen, die mit ihrer Bekanntmachung mit Wirkung für die Zukunft in Kraft tritt.

Das Besondere Vorkaufsrecht gemäß Satzung vom 14.12.2022 über das Besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Kirchheim b. München für den Bereich des Gebiets „Campus Heimstetten“ und über die teilweise Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht vom 29.07.2020 wird hinsichtlich der derzeit von der Eigentümerin der Grundstücke Fl.Nrn. 169, 169/3 und 169/4 beabsichtigten Veräußerung derselben nicht ausgeübt. 

Die Verwaltung wird zu allen weiteren erforderlichen Schritten ermächtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM L. Zenner, Neubauer und Dirl nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre und Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich der Grundstücke 169, 169-3, 169-4 Heimstetten (.pdf)

Datenstand vom 30.06.2025 08:32 Uhr