Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Wohnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Ausschuss für Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, 11.10.2016

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 01.08.2006 und der Hauptverwaltungs-, Sozial- und Bildungsausschuss am 22.02.2011 ein „Mietwohnungsprogramm für die Vergabe von freifinanzierten Wohnungen“ beschlossen.

Für die Neuvergabe von Wohnungen in der Münchner Straße wurde der bestehende Kriterienkatalog von der Verwaltung überarbeitet. Verschiedene Änderungen, die der Gemeinderat laut Beschluss vom 07.10.2014 vorgeschlagen und beschlossen hatte, wurden aufgegriffen und in die Richtlinien aufgenommen.
Änderungsvorschläge der Verwaltung sind in die Richtlinien (s. Anlage 1: ursprüngliche Fassung) eingearbeitet worden (zur besseren Darstellung wurden die Änderungen grün hinterlegt – s. Anlage 2 aktualisiert).

Beispiele gemäß Beschlussbuchauszug der Sitzung des VPA vom 30.05.2016:

-        Gemeindebedienstete sollen im Kriterienkatalog explizit aufgenommen werden.
-        Ehemalige „Kirchheimer Bürger“, die nach Kirchheim zurückkehren wollen, sollen ebenfalls im Kriterienkatalog bei der Punktevergabe berücksichtigt werden.
-        Die Gewichtung des Einkommens bei der Punktevergabe soll proportional verringert werden.
-        Das Lebensalter könnte eventuell aus dem Punktekatalog gestrichen werden.

Weitere Änderungswünsche der Ausschussmitglieder sollen vorgebracht werden.

Beschlussvorschlag

Änderungsvorschläge des Verwaltungs- und Personalausschusses:

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Die Verwaltung wird beauftragt, diese Änderungen in die Richtlinien einzuarbeiten und gegebenenfalls einen Fachanwalt hinzuzuziehen.

Diskussionsverlauf

Folgende Punkte der Richtlinien zur Wohnungsvergabe in der Gemeinde Kirchheim b. München sollen im Arbeitskreis diskutiert und bearbeitet werden:

Zu I. Antragsberechtigung
Volljährigkeit

Zu II. Wohnungsgrößen
Vergleich mit den Nachbargemeinden
Mindestgröße – Punktevergabe anpassen

Wohnungen für verschiedene Personengruppen bestimmen – verschiedene Kategorien schaffen.
(z.B. alters- oder behindertengerecht, barrierefrei)

Zu V. Mietpreis
Eine Klausel zur Mietanpassung muss eingebaut werden.
Index mit Fortschreibung – 9,50 €

(Ausnahme sind die derzeitigen Mieter die umgesiedelt werden)

Zu VI. Bewertungssystem

Das Bewertungssystem (Punktevergabe) muss überarbeitet werden. Musterfälle werden in der Arbeitsgruppe durchgespielt.

Ortsansässigkeit soll höher bewertet werden
Alleinerziehende sollen höher bewertet werden
Pflegestufen sollen berücksichtigt werden.
Zu 3.3 – Ehrenamtliche Tätigkeit
Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr wird bevorzugt.

Zu 3. – Körperbehinderung / Pflegefall
Hier sollen die „Grade“ berücksichtigt werden

Zu VII. Auflagen nach Zuteilung
Fehlbelegungsabgabe
An ortsübliche Vergleichsmiete kann angepasst werden.

Zu IX. Wohnungszuweisung:
Ist eine Wohnung zu vermieten, überprüft die Verwaltung die hierfür in Frage kommenden Bewerber und vergibt die Wohnung unter Berücksichtigung des Punktesystems.

Beschluss

Es wird ein Arbeitskreis mit einem Juristen, Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung, GRM Prohaska und GRM Jürgens gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 Richtlinien zur Vergabe von Wohnungen (.pdf)
Wohnungsbewerbungsbogen zu Anlage 1 (.pdf)
Anlage 2 Richtlinien zur Vergabe von Wohnungen aktualisiert (.pdf)
Wohnungsbewerbungsbogen zu Anlage 2 aktualisiert (.pdf)

Datenstand vom 12.02.2020 17:24 Uhr