Antworten zu Anfragen


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Gemeinderatssitzung, 03.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 03.07.2018 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

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Diskussionsverlauf

1. Anfrage:        GRM Matejka
Sanierung einer Tiefgarage
GRM Matejka wollte wissen, ob im Falle der Sanierung einer TG von Seiten des Eigentümers für Ersatz zu sorgen sein, und ob dies in der Satzung der Gemeinde geregelt werde.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister sagt, beide Fragen lassen sich mit Nein beantworten.

2. Anfrage:        GRM Zwarg
Betriebskosten des SV Heimstetten
GRM Zwarg hat gefragt, wie hoch die vom SVH zu zahlenden Betriebskosten sind.

Antwort des Ersten Bürgermeisters:
Der Erste Bürgermeister teilt mit, dass die Betriebskosten derzeit noch ermittelt werden. Für den SV Heimstetten lassen sich an umlegbaren Betriebskosten für den Sportpark folgende Zahlen nennen: 160.150,- € für das gesamte Jahr 2017, sowie 101.650,- € für das laufende Jahr bis 06/2018. Das entspricht grob einer monatlichen Vorauszahlung von ca. 13.345,83 €. Die bisherige Vorgangsweise war, dass diese Kosten durch einen Zuschuss gepuffert werden. Eine Überlegung des Ersten Bürgermeisters sei, dass dieser Zuschuss für den SVH an eine Einsparung gekoppelt sein soll, damit ein Anreiz geschaffen wird, die Kosten zu verringern, z.B. indem der Zuschuss ca. 10% der Kosten ausmacht. Die Verwaltung ist bereits damit betraut, einen Vorschlag in diese Richtung zu erarbeiten. Momentan lasse es die Beschlusslage nicht zu, dass die Betriebskosten berechnet werden. Auch an einer Lösung dieser Herausforderung werde bereits gearbeitet.

Diskussionsverlauf:
GRM Zwarg hält die Anfrage für nicht beantwortet. Der Beschluss über die Pachthöhe sei nur in Verbindung mit den ab 2016 geltenden Betriebsausgaben beschlossen worden. Wenn für 2017 160.000 € errechnet wurden, sollte es möglich sein, eine fixe Abschlagszahlung festzulegen. Wenn die Betriebskosten festgelegt werden, erwarte GRM Zwarg, dass entweder ab 2016 über die Pacht gesprochen werde, oder die Betriebskosten rückwirkend ab 2016 gelten.

Der Vorsitzende antwortet darauf, allen Beteiligten sei bei der Beschlussfassung klar gewesen, dass die Betriebskosten den Vereinen nicht komplett in Rechnung gestellt werden können, z.B. im Fall des SVH eine monatliche Rechnung von ca. 13.000 €. Eine Finanzierung dafür muss sichergestellt werden, das sei allen klar gewesen, daher ist die derzeitige Beschlusslage wie geschildert. Der Vorsitzende habe heute ein Gespräch mit den Vereinsvorsitzenden der großen  geführt. Die Zahlen zu den Betriebskosten, die eingefordert werden müssen, würden bereits teilweise vorliegen. Es gebe aber noch kein System, wie diese Kosten gegenfinanziert werden. Daran arbeite die Verwaltung bereits und dies werde, wie gewohnt, bald zum Abschluss gebracht.
GRM Zwarg erwidert, ihm sei bei der Beschlussfassung nicht klar gewesen, dass es die Verwaltung seit 2016 bis heute nicht schafft, die Betriebskosten festzulegen. GRM Zwarg vergleicht diesen Fall mit den Mieterhöhungen für die Mieter von Gemeindewohnungen und habe daher kein Verständnis für den Fall des SVH. Es würden hier die Prioritäten falsch gesetzt, so GRM Zwarg.

GRM Keck sagt, er gehe davon aus, dass die Priorität jetzt gesetzt, die Betriebskosten festgelegt und der Sachverhalt endgültig geregelt werde. Er verweist auf einen ähnlichen Fall bei den Schulen, wo ein erfolgreiches 50:50-Projekt durchgeführt wurde. Er schlägt vor einstweilen dieses Projekt beim SVH in Kraft zu setzen, sodass Einsparungen getätigt werden und alle etwas davon haben.

Datenstand vom 02.12.2019 08:38 Uhr