Gemeinde Aschheim; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133/03, "Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 133 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses nördlich der Flurstraße und westlich der Bürgermeister-Ruthus-Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 09.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 09.12.2019 ö zur Kenntnis 5.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.11.2019 teilte die Gemeinde Aschheim mit, dass der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.08.2019 beschlossen hat, für die „Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 133 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses nördlich der Flurstraße und westlich der Bürgermeister-Ruthus-Straße“ den Bebauungsplan Nr. 133/3 aufzustellen.

Anlass/Ziel des Bebauungsplans:
Das Baugebiet des Bebauungsplans Nr. 133 ist entlang der Bürgermeister-Ruthus-Straße bis auf die 3 Flurstücke des vorliegenden Geltungsbereichs komplett mit Doppelhäusern bebaut. Auf den noch unbebauten Fl.Nrn. 391/17, 391/18 und 391/19 sah der Bebauungsplan Nr. 133 eine Bebauung mit einem Doppelhaus sowie einem freistehenden Einfamilienhaus vor.

Der Eigentümer dieser 3 Flurstücke möchte bei Einhaltung der festgesetzten Grundfläche, Geschossfläche sowie der Wandhöhe, statt den vorgesehenen Einfamilienhäusern ein Mehr-familienhaus mit 8 Wohneinheiten errichten.

Da die Gemeinde eine Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen begrüßt, folgte sie dem Wunsch des Eigentümers nach Errichtung eines Mehrfamilienhauses und beschloss , den Bebauungsplan für die oben genannten Flurstücke dergestalt zu ändern, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage geschaffen werden

Die Planzeichnung bzw. der Begründungstext sind als Anlage beigefügt.

Die Gemeinde Kirchheim b. München wurde bereits in der Zeit vom 20.09.2019 bis einschließlich 28.10.2019 im Rahmen der ersten Auslegung beteiligt und hatte keine Einwände.

Die Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange haben nun im Rahmen der erneuten Beteiligung die Möglichkeit, bis zum 13.01.2020 Anregungen zum Bebauungsplanentwurf vorzubringen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 133/03 „Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 133 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses nördlich der Flurstraße und westlich der Bürgermeister-Ruthus-Straße“ in der Fassung vom 19.11.2019 wird zur Kenntnis genommen.

Anregungen zum Planentwurf werden nicht vorgebracht, weil Belange der Gemeinde Kirchheim durch die Planung nicht berührt werden.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Dokumente
BPlan 133-03 - Entwurf Planzeichnung (.pdf)

Datenstand vom 01.10.2020 10:43 Uhr