Erweiterung der Büroflächen Ingenieurbüro Hausladen - Umbau und Umnutzung des Getränkemarkts als zusätzliche Bürofläche, Feldkirchner Straße 7a


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt, 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss f. Bauen, Infrastruktur u. Umwelt (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt 20.01.2020 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Beantragt wird die Erweiterung der Büroflächen des Ingenieurbüros sowie den Umbau und die Umnutzung des Getränkemarkts als zusätzliche Bürofläche auf dem Grundstück FI.Nr. 43 der Gemarkung Heimstetten, Feldkirchner Straße 7a.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 74 - „Alter Ortskern Heimstetten“ und der 4. Änderung. Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. Das Baugebiet ist als Dorfgebiet festgesetzt.
Für den Stellplatznachweis ist die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde zu verwenden.

Der Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ein Lageplan und Zeichnungen sowie ein Begleitschreiben mit der Erläuterung des Vorhabens sowie ein Bebauungsplanausschnitt beigefügt.

Den in der Anlage befindlichen Zeichnungen können die Umbauarbeiten im Erd- und Obergeschoss sowie die Veränderungen an den Fassaden und der Dachgestaltung entnommen werden.

Die freigewordenen Flächen des Getränkemarkts im Erdgeschoss des Stadels sollen größtenteils vom Ingenieurbüro übernommen und als Besprechungsräume, Registratur, Lager und Technikzentrale genutzt werden. Ein kleiner Bereich des Gebäudes an der südlichen Giebelseite soll von der Betreiberfamilie des ehemaligen Getränkemarkts als Büro genutzt werden.
Die Änderungs- und Umbauarbeiten betreffen neben dem Einbau einer Treppe ins Obergeschoss den Abbruch und den Einbau einiger Wände sowie mit dem Einbau einiger Fenster und einer Türe die Fassade und mit dem Aufbau einer Photovoltaikanlage das Dach.

Mit den vorgelegten Unterlagen wird keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder eine Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung nach Art.63 Abs. 2 BayBO beantragt.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu erteilen.

H. Mayer
Kirchheim, der 15.01.2020

Beschlussvorschlag

Für die Erweiterung der Büroflächen des Ingenieurbüros sowie den Umbau und die Umnutzung des Getränkemarkts als zusätzliche Bürofläche auf dem Grundstück FI.Nr. 43 der Gemarkung Heimstetten, Feldkirchner Straße 7a, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß Sachvortrag erteilt.  

Beschluss

Für die Erweiterung der Büroflächen des Ingenieurbüros sowie den Umbau und die Umnutzung des Getränkemarkts als zusätzliche Bürofläche auf dem Grundstück FI.Nr. 43 der Gemarkung Heimstetten, Feldkirchner Straße 7a, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß Sachvortrag erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Hausladen M. ist bei dieser Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
2020-01-15, Anlage zur Sitzungsvorlage BIUA vom 20.01.2020, 19/.., Erweiterung der Büroflächen Ingenieurbüro Hausladen - Umbau und Umnutzung des Getränkemarkts als zusätzliche Bürofläche, Feldkirchner Straße 7a (.pdf)

Datenstand vom 12.02.2020 13:08 Uhr