Nutzungsänderung der vier Getreidehallen 03 - 04 für Maschinenreparatur, Zwischenlagerung, Kfz-Aufbereitung und private Auslagerung, Feldkirchner Straße 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Bauausschuss, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Bauausschuss 27.09.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Beantragt wird die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Getreidehallen 03 und 04 für Maschinenreparatur, Zwischenlagerung, Kfz-Aufbereitung und private Auslagerung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 181/1 der Gemarkung Heimstetten, Feldkirchner Straße 14.
 
Den in der Anlage dieser Sitzungsvorlage befindlichen Zeichnungen der Eingabeplanung, der Betriebskonzeption für die Halle 03 und dem Schreiben der Antragstellerin können die Merkmale des Vorhabens, die zum Vorhaben gemacht wurden, entnommen werden.
 
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 76 H. Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Für den Stellplatznachweis ist die Stellplatz- und Fahrradsatzung zu verwenden, die seit 2019 rechtswirksam ist.
 
Als Art der baulichen Nutzung ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Gewerbegebiet festgesetzt. „Siehe hierzu Nutzungseinschränkungen unter Punkt B.6.1. Von den genannten Ausnahmen sind nur die in Nr. 1 aufgeführten Anlagen allgemein zulässig, wenn die Auflagen unter B. 6.2 und B. 6.4 erfüllt werden. Von den in § 8 Abs. 2 allgemein zulässigen Nutzungsarten sind folgende Nutzungsarten ausgeschlossen: Speditionsbetriebe, reine Lagerbetriebe, Lagerplätze für Schrott, Abfälle sowie Autowrackplätze und ähnlich wirkende Lagerflächen (Lagerflächen als untergeordnete Nebenanlagen von zugelassenen Betrieben bleiben davon unberührt), Beherbergungsbetriebe, Einzelhandelsbetriebe zur Versorgung des täglichen Bedarfs.
Die Festsetzungen B. 6.1, B. 6.2 und B. 6.4 betreffen Maßnahmen zum Immissiosschutz.
 
Mit den vorgelegten Unterlagen wird keine Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder eine Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung beantragt.
 
Nach Art. 63 BayBO können Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften und städtebaulichen Satzungen durch die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Dazu sind diese gesondert schriftlich zu beantragen und zu begründen. Die Abweichungsanträge sind mit dem Bauantrag zu stellen.
 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung kann erteilt werden, wenn festgestellt wird, dass keine Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder eine Abweichung einer zu beachtenden örtlichen Bauvorschrift erforderlich wird.

H. Mayer,
Kirchheim, der 22.09.2022

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Getreidehallen 03 und 04 für Maschinenreparatur, Zwischenlagerung, Kfz-Aufbereitung und private Auslagerung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 181/1 der Gemarkung Heimstetten, Feldkirchner Straße 14, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass die Genehmigungsbehörde im Landratsamt feststellt, dass keine Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 76 H oder eine Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung erforderlich wird.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der Getreidehallen 03 und 04 für Maschinenreparatur, Zwischenlagerung, Kfz-Aufbereitung und private Auslagerung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 181/1 der Gemarkung Heimstetten, Feldkirchner Straße 14, wird gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass die Genehmigungsbehörde im Landratsamt feststellt, dass keine Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 76 H oder eine Abweichung von der Stellplatz- und Fahrradsatzung erforderlich wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2022-09-19, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, Eingabeplanung, 22/41, Nutzungsänderung der vier Getreidehallen 03 - 04 für Maschinenreparatur, Zwischenlagerung, Kfz-Aufbereitung und private Auslagerung (.pdf)
2022-09-19, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, Nutzungskonzept der Halle 3, 22/41, Nutzungsänderung der vier Getreidehallen 03 - 04 für Maschinenreparatur, Zwischenlagerung, Kfz-Aufbereitung und private Auslagerung (.pdf)
2022-09-19, Anlage 3 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 27.09.2022, Schreiben zum Nutzungskonzept der Hallen, 22/41, Nutzungsänderung der vier Getreidehallen 03 - 04 für Maschinenreparatur, Zwischenlagerung, Kfz-Aufbereitung und private Auslagerung (.pdf)

Datenstand vom 27.10.2022 14:06 Uhr