Standorterweiterung Gebäude D1/D2, Ammerthalstraße 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Bauausschuss, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Bauausschuss 28.02.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Standorterweiterung eines im Baugebiet befindlichen Betriebes im Bestandsgebäude mit gewerblicher Nutzung Ammerthalstraße 4, 6 und 8 mit der Bezeichnung D1/D2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 174 der Gemarkung Heimstetten, Hürderstraße 5.

Den in der Anlage dieser Sitzungsvorlage befindlichen Eingabeplänen, der Betriebsbeschreibung mit Erläuterungen und dem Befreiungsantrag können das Konzept und die Gebäudeeckdaten der Umplanung entnommen werden.

Im Einzelnen werden als Umbaumaßnahme erfasst:
Im Erdgeschoss Bauteil D1:
Der Rückbau bestehender Stahl- und Trockenbau-Einbauten und die Errichtung von 2 Reinräumen mit dazugehörigen Nebenräumen
Im 1. Obergeschoss Bauteil D1/D2: 
Der Rückbau der bestehenden Büroausbauten und die Neuerrichtung von Büroausbauten mit Betriebskantine, mit Errichtung einer internen Verbindungstreppe zwischen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss und Verbreiterung einer bestehenden internen Verbindungstreppe zwischen 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss
Im 2. Obergeschoss im Bauteil D1: 
Der Rückbau der bestehenden Büroausbauten und die Neuerrichtung von Büroausbauten


Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 70 für das „Gewerbegebiet Heimstetten – Gewerbe im Park“. Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Beantragt wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, weil die durch Planzeichen Nr. A.3.b) festgesetzte zulässige Wandhöhe des Gebäudes durch den Aufbau einer Wärmepumpe auf dem Dach des Treppenhauses überschritten werden soll.

Festsetzung Nr. A.3.b):
„Wandhöhe über der natürlichen oder baurechtlich festgesetzten Geländehöhe, z.B. 9,00 m. Als baurechtlich festgesetzt gilt die Höhenlage der öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahnmitte) in jeweils nächster Lage zu den jeweiligen Grundstückszufahrten (siehe Hinweise). Im Bereich der südlichen Geltungsbereichsgrenze (Kreisstraße) und der zur Kreisstraße ansteigenden Erschließungsstraße (Rampe) ist nur die natürliche Geländehöhe als Bezugspunkt für die Wandhöhe zulässig.
Als Wandhöhe wird der Schnittpunkt der Außenwand mit OK. Flachdach festgelegt.“
Das Bestandsgebäude mit der Bezeichnung D1/D2 befindet sich im Bauraum GE IV. Hier ist eine zulässige Wandhöhe von bis zu 15,60 m festgesetzt.

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist zu entnehmen, dass die Wandhöhe des Treppenhauses des Bestandsgebäudes 18,70 m aufweist, und somit mit diesem Bauteil die zulässige festgesetzte Wandhöhe von 15,60 m bereits um 3,10 m überschritten wird.
Dem Befreiungsantrag ist zu entnehmen, dass durch die Wärmepumpe mit ihrer Schallschutzeinhausung eine Wandhöhe von 22,36 m erreicht wird. Demzufolge wird die zulässige festgesetzte Wandhöhe von 15,60 m insgesamt um 6,76 überschritten, wobei die Wärmepumpe mit Schallschutzeinhausung als technische Gebäudeausrüstung eine Höhe von 3,66 auf eine Länge von 6,07 und eine Breite von 4,66 m aufweist und auf dem bereits erhöhten Flachdach des Treppenhauses errichtet werden soll.
Die Höhenangaben des Befreiungsantrags können nicht nachvollzogen werden, weil in den Zeichnungen der Bezug zur baurechtlich festgesetzten Geländehöhe fehlt.

Nach Art. 63 BayBO können Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von örtlichen Bauvorschriften und städtebaulichen Satzungen durch die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Dazu sind diese gesondert schriftlich zu beantragen und zu begründen. Die Abweichungsanträge sind mit dem Bauantrag zu stellen.

Nach Ansicht der Bauverwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund der Begründung erteilt werden.

H. Mayer,
Kirchheim, der 16.02.2023

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur bauaufsichtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung für die Standorterweiterung eines im Baugebiet befindlichen Betriebes im Bestandsgebäude mit gewerblicher Nutzung Ammerthalstraße 4, 6 und 8 mit der Bezeichnung D1/D2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 174 der Gemarkung Heimstetten, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 70 wegen der Überschreitung der durch Planzeichen festgesetzten zulässigen Wandhöhe von 15,60 m durch den Aufbau einer Wärmepumpe mit Schallschutzeinhausung mit der Höhe von 3,66 m auf dem Flachdach des bereits erhöhten Treppenhauses wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur bauaufsichtlichen Genehmigung der Nutzungsänderung für die Standorterweiterung eines im Baugebiet befindlichen Betriebes im Bestandsgebäude mit gewerblicher Nutzung Ammerthalstraße 4, 6 und 8 mit der Bezeichnung D1/D2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 174 der Gemarkung Heimstetten, wird gemäß Sachvortrag erteilt.

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 70 wegen der Überschreitung der durch Planzeichen festgesetzten zulässigen Wandhöhe von 15,60 m durch den Aufbau einer Wärmepumpe mit Schallschutzeinhausung mit der Höhe von 3,66 m auf dem Flachdach des bereits erhöhten Treppenhauses wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2023-02-08, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss 28.02.2023, Lageplan, 23/09, Standorterweiterung Gebäude D1/D2, Ammerthalstraße 6 (.pdf)
2023-02-08, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss 28.02.2023, Freiflächengestaltungsplan, 23/09, Standorterweiterung Gebäude D1/D2, Ammerthalstraße 6 (.pdf)
2023-02-08, Anlage 3 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss 28.02.2023, Grundriss EG, 23/09, Standorterweiterung Gebäude D1/D2, Ammerthalstraße 6 (.pdf)
2023-02-08, Anlage 4 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss 28.02.2023, Grundriss 1.OG, 23/09, Standorterweiterung Gebäude D1/D2, Ammerthalstraße 6 (.pdf)
2023-02-08, Anlage 5 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss 28.02.2023, Grundriss 2.OG, 23/09, Standorterweiterung Gebäude D1/D2, Ammerthalstraße 6 (.pdf)
2023-02-08, Anlage 6 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss 28.02.2023, Schnitte, 23/09, Standorterweiterung Gebäude D1/D2, Ammerthalstraße 6 (.pdf)
2023-02-08, Anlage 7 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss 28.02.2023, Ansicht West, 23/09, Standorterweiterung Gebäude D1/D2, Ammerthalstraße 6 (.pdf)
2023-02-08, Anlage 8 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss 28.02.2023, Ansicht Nord und Ost, 23/09, Standorterweiterung Gebäude D1/D2, Ammerthalstraße 6 (.pdf)
2023-02-08, Anlage 9 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss 28.02.2023, Betriebsbeschreibung, Befreiungsantrag, Berechnungen, 23/09, ICT Integrated Circuit Testing Gesellschaft für Halbleiterprüftechnik mbH, Standorterweiterung Gebäude D1/D2, Ammerthalstraße 6 (.pdf)

Datenstand vom 02.03.2023 08:31 Uhr