Antrag auf Baumfällung gem BSchVO Platanenweg 35 Spitzahorn


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Bauausschuss, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Bauausschuss 25.03.2025 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Fällung eines Spitzahorns, Platanenweg 35
Die Eigentümer des Grundstückes mit der Flurnummer 1046/249, Platanenweg 35, beantragen die Fällung eines Spitzahorns, da der Baum zu groß geworden ist, über das Haus ragt, mit den Ästen an das Haus stößt und zu nah am Haus steht.

Besichtigung durch das Umweltamt: 
Bei dem Baum handelt es sich um einen Spitzahorn mit einem Stammumfang (in 1m Höhe ge-messen) von ca. 160 cm. Der Baum ist ca. 12 -14 m hoch und befindet sich im nördlichen Bereich einer Gemeinschaftsgrünfläche, neben dem Eingangsbereich des Hauses Platanenweg 35.
Er ist zum Zeitpunkt der Besichtigung durch das Umweltamt vital und augenscheinlich verkehrssicher. In der Krone befindet sich ein geringer Anteil an Totholz. Der Baum weist einige ältere Schnittverletzungen auf. Beschädigungen am Haus waren vor Ort nicht erkennbar. 
Aus Sicht des Umweltamtes ist der Baum erhaltenswert.
                                                   

Beschlussvorschlag

Der Fällung des Baumes kann aus Sicht des Umweltamtes nur zugestimmt werden, wenn ein durch den Eigentümer beauftragter, amtlich bestellter Gutachter feststellt, dass die Verkehrssicherheit des Baumes nicht mehr gegeben ist, bzw. eine Fällung zur Abwehr von Schäden am Haus unvermeidbar ist. Das Gutachten ist dem Umweltamt vor der Fällung vorzulegen.
Die Ersatzpflanzung hat in Absprache mit dem Umweltamt spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach Fällung des Baumes auf der gleichen Flurnummer zu erfolgen.

Beschluss

Der Fällung des Baumes kann aus Sicht des Umweltamtes nur zugestimmt werden, wenn ein durch den Eigentümer beauftragter, amtlich bestellter Gutachter feststellt, dass die Verkehrssicherheit des Baumes nicht mehr gegeben ist, bzw. eine Fällung zur Abwehr von Schäden am Haus unvermeidbar ist. Das Gutachten ist dem Umweltamt vor der Fällung vorzulegen.
Die Ersatzpflanzung hat in Absprache mit dem Umweltamt spätestens in der nächsten Pflanzperiode nach Fällung des Baumes auf der gleichen Flurnummer zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Dokumente
Antrag Baumfällung Platanenweg 25 Ah geschwärzt (.pdf)
IMG_4912 (.pdf)
IMG_4915 (.pdf)
Luftbild Platanenweg 35 Ahorn (.pdf)

Datenstand vom 06.05.2025 08:07 Uhr