29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich des Aschheimer Weges, westlich des Heimstettner Moosweges und nördlich der Staatsstraße St2082" im Bereich Wertstoffhof; Abwägung der Bedenken und Anregungen im Verfahren § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Bauausschuss, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 03. Bauausschuss 25.03.2025 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan – 29. Änderung für das Gebiet südlich des Aschheimer Weges, westlich des Heimstettner Moosweges und nördlich der Staatsstraße St2082 im Bereich Wertstoffhof beschlossen. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist eine bedarfsgerechte Planung der Flurnummer 1028/7 Gemarkung Kirchheim zur Erweiterung des Wertstoffhofs.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit Bekanntmachung vom 28.11.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht und gleichzeitig auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bauleitplanverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.11.2024 bis 10.01.2025 hingewiesen. Gleichzeitig wurden mit dem Schreiben vom 14.01.2025 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt und ihnen Gelegenheit gegeben, der Gemeinde bis 14.02.2025 ihre Stellungnahmen sowie schriftlichen Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie zu bereits vorliegenden oder in Durchführung befindlicher Umweltprüfungen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen zukommen zu lassen.

Die bis 14.02.2025 eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch das mit der Planung beauftragte Architekturbüro Baumann aufbereitet und zusammen mit den weiteren an der Planung fachlich Beteiligten entsprechende Abwägungsvorschläge ausgearbeitet.

Die Zusammenstellung der eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise sowie die zugehörigen Abwägungsvorschläge des Architekturbüros Baumann, Stand 25.03.2025, wurde dem Gremium zugestellt.

Beschlussvorschlag

Das Gremium stimmt den vorgelegten Abwägungsvorschlägen des Architekturbüros Baumann, Stand 25.03.2025, vollumfänglich zu.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in den vorliegenden Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichen, Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.
Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichen und Begründung mit Umweltbericht erhält den Stand 25.03.2025 und wird hiermit gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Das Gremium stimmt den vorgelegten Abwägungsvorschlägen des Architekturbüros Baumann, Stand 25.03.2025, vollumfänglich zu.

Die sich daraus ergebenden Änderungen sind in den vorliegenden Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichen, Begründung mit Umweltbericht einzuarbeiten.
Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichen und Begründung mit Umweltbericht erhält den Stand 25.03.2025 und wird hiermit gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
2024-11-20_Bekanntmachung (.pdf)
2025-03-25_aRP_Bericht (.pdf)
2025-03-25_Begründung (.pdf)
2025-03-25_FNP 29. Änderung (.pdf)
2025-03-25_Umweltbericht (.pdf)

Datenstand vom 06.05.2025 08:07 Uhr