Verwaltungshaushalt mit Stellenplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Gemeinderatssitzung, 30.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 44.192.000 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um rund 16,8 % gegenüber dem Jahr 2019 (37.845.200 Euro). Dabei wird voraussichtlich eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 943.100 Euro erreicht werden (2 % der Ausgaben im VwH).
Da im Gegensatz zum Vorjahr der Haushalt 2020 eine deutlich geringere Zuführung an den Vermögenshaushalt ausweist, muss festgestellt werden, dass die freie Spanne zur Finanzierung von Investitionen ebenfalls deutlich geringer ausfällt, falls die Realität nicht erheblich von der Planung abweicht. Diese freie Spanne ergibt sich aus der Differenz der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zu den Tilgungsleistungen.
Berücksichtigt sind hierbei allerdings auch Ausgaben beim Schuldendienst für den Zweckverband weiterführende Schulen in Form von Sondertilgungen, welche die Gemeinde Kirchheim (in Analogie und Absprache mit den Gemeinden Aschheim und Feldkirchen) im Jahr 2020 für alte Kredite (ca. 173 Tsd. Euro für das Gymnasium Kirchheim und ca. 80 Tsd. Euro für die Realschule Aschheim) vornehmen will, um für künftige Kreditaufnahmen eine eindeutige Transparenz gewährleisten zu können.
Eine aussagekräftige Übersicht mit Prozentanteilen der jeweiligen Einnahmen- und Ausgabenbereiche ist auf der Seite 10 bzw. Seite 13 des Haushaltsplanes 2020 (Vorbericht) abgebildet.
Die Steuerkraft je Einwohner für das Jahr 2020 beträgt 1.865,72 Euro. (2019: 1.508,38 Euro)
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum Ende des Jahres 2020 beträgt gemäß Haushaltsplanung  2.055,66 Euro. (Ende 2019: 2.144,93 Euro; pro-Kopf-Verschuldung variiert zudem je nach Stand der Einwohnerzahlen)
Eine Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage bei (Anlage A) .

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.  
Erläuterungen zum Stellenplan (Referat für Personalorganisation):
  • Stellenplan Beamte: Erhöhung der Beamtenstellen:
Im Stellenplan Gemeindeverwaltung Beamte sind 3 Stellen verteilt auf die Besoldungsgruppen 8 und 10 zusätzlich eingestellt. In den vielen Stellenausschreibungsverfahren wurde oft telefonisch von Beamten nachgefragt, ob die ausgeschriebene Stelle auch beamtenseitig besetzt werden kann. Da wir keine zusätzlichen freien Beamtenstellen zur Verfügung hatten, wurde hier die Laufbahn mit der Stellenausschreibung abgeglichen und dem Bewerber mitgeteilt, ob eine Bewerbung möglich ist. Bei Einstellungsabsichten hätte hierzu eine Nachtragshaushaltssatzung beschlossen werden müssen.
Um in Zukunft besser reagieren zu können, werden 3 Beamtenstellen mit Sperrvermerk im Stellenplan hinterlegt. So entsteht die Möglichkeit, die freiwerdende oder zu besetzende Stelle tarifrechtlich und beamtenseitig auszuschreiben und zu besetzen.
Demnach wird bei Besetzung der Stelle mit einem Beamten die Stelle im Stellenplan für die Angestellten gekürzt.
  • Stellenplan Arbeitnehmer:
Im Saldo erhöht sich die Zahl der Stellen um 0,8. Bei Bedarf kann dies in der Sitzung erklärt werden.
  • Stellenplan des Sozial- und Erziehungsdienst:
Eine leichte Stellenerhöhung um 0,02.
  • Übersicht über die Bediensteten in Ausbildung/Bundesfreiwilligendienst:
Erhöhung der Ausbildungsstelle plus 1, hiermit wird die Möglichkeit für den Ausbildungsstart 2020 geschaffen.
Erhöhung der Bundesfreiwilligendienststelle plus 1, diese Stelle wird im Jugendzentrum eingesetzt und von den Mitarbeitern des Kreisjugendringes betreut. Das Taschengeld wird in der Gemeinde ausgezahlt, deswegen muss er im Stellenplan erfasst werden.

Zusätzliche Erläuterungen:
Der Verwaltungshaushalt 2020 stellt sich deutlich weniger positiv als im Vorjahr dar. Es wurden alle Ausgaben und Einnahmen in gemeinsamen Besprechungen mit den Abteilungs- und Referatsleitern bereits sehr kritisch auf den Prüfstand gestellt, etliche Kürzungen wurden bereits vorgenommen und dennoch wird in den kommenden Jahren der Verwaltungshaushalt in besonderem Maße weiterhin einer intensiven und regelmäßigen, kontinuierlichen Überprüfung zu unterziehen sein.
Im Jahr 2020 sind Stellenmehrungen voraussichtlich nicht zu vermeiden (Begründung dazu s. aufgeführte Erläuterungen). Ein weiterer Grund für die Personalkostensteigerung ist auch die vom Gemeinderat beschlossene Gewährung der Großraumzulage sowie des Fahrkostenzuschusses.
Oberstes Ziel sollte es nach wie vor sein, einen komfortablen Überschuss im Verwaltungshaushalt für die Investitionen im Vermögenshaushalt zu erzielen, welcher deutlich über der Mindestzuführung liegen sollte.
Im Jahre 2020 ist voraussichtlich lediglich eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 943.100 Euro möglich, wobei die Mindestzuführung ca. 710.000 Euro betragen muss. Für die Finanzplanjahre ergibt sich nach dem derzeitigen Planungsstand folgende Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:
Jahr 2021:          241.200 Euro        (bei einer Mindestzuführung von ca. 800 Tsd. Euro)
Jahr 2022:        103.100 Euro        (bei einer Mindestzuführung von ca. 1,1 Mio. Euro)
Jahr 2023:        516.500 Euro        (bei einer Mindestzuführung von ca. 1,5 Mio. Euro)
Insgesamt ergibt sich für den Verwaltungshaushalt 2020 folgendes Volumen (ohne Zuführungsbuchung):
Gesamteinnahmen VwH  2020:        44.192.000 Euro        (2019:   37.845.200 Euro)
Gesamtausgaben   VwH  2020:        43.248.900 Euro        (2019:   36.296.000 Euro)
wobei der Überschuss in Höhe von 943.100 Euro durch Zuführung vom VwH an den VmH (= Ausgabe VwH und Einnahme VmH) als Signal für die dauernde Leistungsfähigkeit gerade noch als ausreichend zu beurteilen ist. Problematisch wird es jedoch in den Folgejahren, da die erforderliche Mindestzuführung nach dem derzeitigen Stand nicht erreicht wird!
Die dauernde Leistungsfähigkeit könnte künftig ggfs. bei unerwarteten negativen Entwicklungen noch mehr gefährdet sein, da nach der vorliegenden Situation in den kommenden Jahren kein allzu großer Spielraum vorhanden ist, die nach dem Gesetz erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von derzeit ca. 710 Tsd. Euro mit eindeutig steigender Tendenz in den Folgejahren nachzuweisen (§ 22 KommHV: die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann).
Daher wird es ab dem Jahr 2021 unvermeidbar sein, verschiedene Maßnahmen zur Einnahmensteigerung sowie zur Ausgabenreduzierung rechtzeitig zu diskutieren und umzusetzen.
Beispiele:
  • Erhöhung der Steuerhebesätze:
Erhöhung des Hebesatzes für Grundsteuer B um 10 % ergibt Mehreinnahmen von ca. 60.000 € p.a.
Erhöhung des Hebesatzes für Gewerbesteuer um 10 % ergibt Mehreinnahmen von ca. 400.000 € p.a.
  • Reduzierung von freiwilligen Leistungen und Zuschüssen
  • Zeitliche Verschiebung von nicht zwingend erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen
Eine Entspannung der finanziellen Situation im Verwaltungshaushalt sollte zum derzeitigen Wissensstand spätestens nach endgültiger Abwicklung der Landesgartenschau im Jahr 2025 eintreten. Die erforderlichen Betriebskostenzuschüsse zum Durchführungshaushalt der Landesgartenschau Kirchheim 2024 GmbH belasten insbesondere die Finanzplanjahre ab 2022.
Bei der Gesamtbetrachtung sollte allerdings aktivierbares Immobilienvermögen, d.h. Vermögenswerte an vorhandenen Grundstücken in Höhe von ca. 15 Mio. Euro, welche im kameralen Haushalt nicht in Erscheinung treten, nicht außer Acht gelassen werden.

Nachrichtlich:
Hinsichtlich weiterer detaillierter Ausführungen wird auf die beiliegenden Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt 2020 inklusiv verschiedener Statistiken (Anlage 1 bis Anlage 8) sowie zum beiliegenden Arbeitsplan hingewiesen.
Es wird dringend angeraten, auch künftig auf eine disziplinierte und restriktive Handhabung des Ausgabeverhaltens zu achten, d.h. einerseits bei den Ausgaben zu sparen, andererseits ebenso bei den Einnahmen sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Auf die freiwilligen Leistungen wird  weiterhin ein besonderes Augenmerk zu richten und eine regelmäßige Überprüfung durchzuführen sein.
Im Hinblick auf die künftigen Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung sowie aus der Gewerbesteuer wurden die Ansätze in Anbetracht der zu erwartenden Entwicklung zum Einwohnerzuwachs sowie der Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben entsprechend erhöht (s. dazu auch TOP 10.5 und TOP 10.6 ö zu den Ausführungen von Hr. Gerstenberger).
Eine Übersicht zu den verschiedenen Bereichen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt ist in der Anlage A dargestellt.
Weitere Übersichten zur Thematik Zuschüsse (Anlage B) sowie zu den Ausgaben für Kindertageseinrichtungen (Anlage C) in den Jahren 2019 und 2020 dienen der vertiefenden Betrachtung.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie mit den Übersichten der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen im Verwaltungshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 (Anlage D1) sowie für die Jahre 2020 bis 2023 (Anlage D2).
Nähere Einzelheiten werden bei Bedarf in der Sitzung vorgetragen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt 2020 sowie den Stellenplan 2020 in der vorliegenden Form.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt 2020 sowie den Stellenplan 2020 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Dr. Heinik ist bei dieser Abstimmung nicht anwesend

Dokumente
Anlage 1-8 zum VwW (.pdf)
Anlage A, B, C zum VwH (.pdf)
Anlage D1, D2 zum VwH (.pdf)
Arbeitsplan Verwaltungshaushalt 2020 (.pdf)
Erläuterungen VwH 2020 GR 30_03_20 (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 09:19 Uhr